Amtsgerichte: Wertgrenze für Zuständigkeit soll auf 10.000 Euro verdoppelt werden
Mit dem am 24.6.2025 veröffentlichten Referentenentwurf zur „Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ will das Bundesjustizministerium die Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten umverteilen.