Das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens wurde am 23.8.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin geregelten Änderungen u.a. an StGB, StPO, JGG und GVG sind im wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Die BRAK hatte sowohl den Referentenentwurf als auch den Regierungsentwurf des Gesetzes kritisiert und dies im Detail in ihren Stellungnahmen ausgeführt. Kritisiert hatte sie insbesondere, dass Empfehlungen der vom BMJV eingesetzten Expertenkommission zur Stärkung von Beschuldigtenrechten letztlich nicht aufgegriffen wurden; einzelne Regelungen schwächten vielmehr die Position von Beschuldigten.

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