Der Bundesrat hat am 20.09.2013 beschlossen, zum Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Grund dafür ist, dass es der Bundesrat für erforderlich hält, exorbitante Managergehälter auf andere Weise zu verhindern, als durch die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vergütungssysteme von Vorstandsmitgliedern auf die Hauptversammlung. Damit kann dieses Gesetzgebungsvorhaben nicht mehr abgeschlossen werden, das VorstKoG fällt dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer.

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