Der Amicus Curiae-Wettbewerb wird jedes Jahr vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) veranstaltet. Er richtet sich an Jurastudierende aus den 46 Mitgliedstaaten des CCBE in den letzten Jahren ihres Studiums sowie an in Ausbildung befindliche Anwältinnen und Anwälte, in Deutschland also Rechtsreferendarinnen und -referendare. Ziel des Wettbewerbs ist unter anderem, künftige Juristinnen und Juristen auf die besondere Bedeutung der Anwaltschaft für die Sicherung des Rechtsstaats aufmerksam zu machen.

Steuerberaterinnen und Steuerberater nehmen seit dem 1.1.2023 über die elektronische Steuerberaterplattform und besondere elektronische Steuerberaterpostfächer (beSt) am elektronischen Rechtsverkehr teil.  Wie für Anwältinnen und Anwälte besteht auch für sie in gerichtlichen Verfahren eine aktive Nutzungspflicht. Die Verordnung, welche die Ausgestaltung von Plattform und Postfächern regelt, ist Gegenstand eines aktuellen Verfassungsbeschwerdeverfahrens. Zu diesem hat die BRAK auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts Stellung genommen.

Im Fachanwaltsausschuss Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für die restliche Amtszeit bis zum 30. Juni 2025 das Amt eines ordentlichen Mitglieds zu besetzen. Kolleginnen und Kollegen, die die Fachanwaltsbezeichnung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen und zur Mitarbeit im Ausschuss bereit sind, werden gebeten, sich bis zum 20.11.2023 bei der Kammergeschäftsstelle schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden.

Das Institut für Freie Berufe führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. In diesem Jahr geht es insbesondere um das nicht-juristische Personal. Wir würden uns über eine Beteiligung von Ihnen an der STAR-Umfrage sehr freuen.

§ 266, 13 StGB, 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO
Untreue durch fehlende Weiterleitung von Fremdgeldern
BGH Beschluss vom 03.05.2022 -1 StR 10/22 = BeckRS 2022, 14108
Fundstelle: NJW-Spezial 2022 S. 670

Untreue kann durch einen Anwalt durch Tun oder Unterlassen begangen werden. Verwirklicht er den Tatbestand ausschließlich dadurch, dass er pflichtwidrig dem Mandanten oder einem Dritten zustehende Gelder nicht weiterleitet, sondern auf seinem Geschäftskonto belässt, besteht die Untreue in einem Unterlassen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Die mit dem Bau- und Immissionsschutzrecht befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts haben ihre Streitwertannahmen, deren Vorgängerfassung aus dem Jahr 2002 (NdsVBl. 2002, 192) stammt, überarbeitet. Die Neufassung trägt vor allem der Tatsache Rechnung, dass die Bau- und Immobilienpreise in Niedersachsen in den vergangenen 20 Jahren erheblich gestiegen sind.

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