Am Freitag, den 27. Dezember 2024, bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Am 30. Dezember 2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertage und einen gelungenen Start ins neue Jahr 2025!

Herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir freuen uns darauf, auch im kommenden Jahr wieder für Sie da zu sein.

Der Amicus Curiae-Wettbewerb wird jedes Jahr vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) veranstaltet. Er richtet sich an Jurastudierende aus den 46 Mitgliedstaaten des CCBE in den letzten Jahren ihres Studiums sowie an in Ausbildung befindliche Anwältinnen und Anwälte, in Deutschland also Rechtsreferendarinnen und -referendare. Ziel des Wettbewerbs ist unter anderem, künftige Juristinnen und Juristen auf die besondere Bedeutung der Anwaltschaft für die Sicherung des Rechtsstaats aufmerksam zu machen.

Steuerberaterinnen und Steuerberater nehmen seit dem 1.1.2023 über die elektronische Steuerberaterplattform und besondere elektronische Steuerberaterpostfächer (beSt) am elektronischen Rechtsverkehr teil.  Wie für Anwältinnen und Anwälte besteht auch für sie in gerichtlichen Verfahren eine aktive Nutzungspflicht. Die Verordnung, welche die Ausgestaltung von Plattform und Postfächern regelt, ist Gegenstand eines aktuellen Verfassungsbeschwerdeverfahrens. Zu diesem hat die BRAK auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts Stellung genommen.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist deren Selbstverwaltungskörperschaft, Dienstleisterin und Interessenvertreterin. Mit rund 13.800 Mitgliedern gehört die Rechtsanwaltskammer Hamm zu den vier größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für unsere Geschäftsstelle einen Sachbearbeiter (m/w/d) als Elternzeitvertretung in Vollzeit zum 01.02.2025.

Im Fachanwaltsausschuss Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für die restliche Amtszeit bis zum 30. Juni 2025 das Amt eines ordentlichen Mitglieds zu besetzen. Kolleginnen und Kollegen, die die Fachanwaltsbezeichnung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen und zur Mitarbeit im Ausschuss bereit sind, werden gebeten, sich bis zum 20.11.2023 bei der Kammergeschäftsstelle schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden.

Das Institut für Freie Berufe führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. In diesem Jahr geht es insbesondere um das nicht-juristische Personal. Wir würden uns über eine Beteiligung von Ihnen an der STAR-Umfrage sehr freuen.

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