BRAO § 14 II Nr. 8
Zweitberuf als Headhunter
BGH, Urteil vom 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 10/12 = BeckRS 2013, 22856 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 94 f.
Ein Anwalt darf im Zweitberuf die Tätigkeit eines Personalberaterswahrnehmen. Dies gilt selbst dann, wenner mit der Akquise befasst ist.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial