Der Bundestagsrechtsausschuss hat am 01.07.2015 eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte durchgeführt. Insgesamt ist der Gesetzentwurf dabei auf Zustimmung gestoßen, die Experten sehen aber teilweise noch deutlichen Änderungsbedarf. Für die BRAK hat Vizepräsident Ekkehart Schäfer an der Anhörung teilgenommen. Er betonte noch einmal die Auffassung der BRAK, die sich bereits in einer Stellungnahme für eine uneingeschränkte Fortgeltung des bisherigen, in allen gerichtlichen Verfahren und Schiedsgerichtsverfahren geltende, prozessuale Vertretungsverbots ausgesprochen hatte. Dieses Vertretungsverbot müsse konsequenterweise auch auf die Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts als freier, niedergelassener Rechtsanwalt erstreckt werden, so die BRAK.
Weiterführende Links:
- http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RefE-Syndikusanwaelte.html, öffnet in einem neuen Fenster, öffnet in einem neuen Fenster">Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
- http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150113_Eckpunkte_Syndikusanwaelte.html?nn=1468620, öffnet in einem neuen Fenster, öffnet in einem neuen Fenster">Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte
- Stellungnahme der BRAK zum Eckpunktepapier (9/2015, März 2015)
- Stellungnahme der BRAK (17/2015, Mai 2015)