Streitigkeiten um Geldforderungen bis 10.000 Euro können nunmehr in einem schnellen Onlineverfahren gerichtlich geklärt werden. Nachdem Ende 2025 das Erprobungsgesetz dazu im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, startete nun am 15.4.2026 die Erprobung des neuen Verfahrens für bestimmte Zahlungsklagen und für Fluggastrechte-Sachen an einigen Amtsgerichten.
Das Europäische Parlament hat einen Aufruf zur Interessenbekundung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um Anwaltskanzleien sowie auch Einzelanwälte zu identifizieren, die künftig rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Parlaments nach deutschem Recht übernehmen könnten.
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