Im Oktober 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die bisher geltende Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare verfassungswidrig ist. Es ordnete eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2026 an, in der die bisherige Regelung weiterhin gilt.
Die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs schafft als erstes völkerrechtlich verbindliches Abkommen Mindeststandards, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten in Europa und der Welt sichern sollen. 25 europäische Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen, haben das Abkommen seit der Auslegung zur Unterzeichnung im Mai 2025 gezeichnet.
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