Die Rechtsanwaltskammer Hamm stellt Ihnen alle wichtigen Unterlagen rund um die Fachanwaltsordnung (FAO) sowie die Unterlagen der jeweiligen Fachausschüsse bequem als PDF-Dateien zur Verfügung. Orientieren Sie sich auch gerne an den von uns bereitgestellten Musterfalllisten.

Antragstellung

  • Der Antrag ist bei der Rechtsanwaltskammer Hamm einzureichen.
  • Dem Antrag sind die Lehrgangszertifikate sowie Klausuren im Original beizufügen.
  • Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 590,00 € fällig, die mit Antragstellung erhoben wird.
  • Für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung zur erneuten Führung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine Gebühr in Höhe von 180,00 € fällig. Der Antrag ist bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zu stellen. Beizufügen sind die Fortbildungsnachweise gem. § 15 FAO, die die lückenlose Nachweispflicht ab Verzicht auf die Fachanwaltschaft dokumentieren.
  • Grundlage für die Antragstellung ist die aktuelle Fachanwaltsordnung.

 

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