Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat darüber informiert, dass die Postfächer und Postfachadressen der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2026 eingestellt wurden.

Bitte verwenden Sie für künftige Postsendungen an die Finanzämter ausschließlich die jeweilige Hausanschrift der zuständigen Dienststelle. Die bisher genutzten Postfachadressen sind nicht mehr maßgeblich.

Für eine Übergangszeit wurden zwar Nachsendeaufträge für die bisherigen Postfächer eingerichtet, diese ersetzen jedoch nicht die notwendige Aktualisierung der Adressdaten.

Eine Übersicht der aktuellen Hausanschriften der Dienststellen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung bei der Pflege Ihrer Adressbestände sowie beim Versand künftiger Schreiben.

 

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