Die Rechtsanwaltskammer Hamm ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Rechtsanwälte können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind Sie als steuerlicher Berater in der Lage, die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über Ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.

Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt.

Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Hamm über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.

Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.

Voraussetzungen, technische Anforderungen und Zugang zur Vollmachtsdatenbank

Für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank der Rechtanwaltskammer Hamm sind ein internetfähiger PC mit Internet Explorer als Browser und ein handelsübliches Smartcard Lesegerät als technische Voraussetzungen sicherzustellen.

Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden.

Andernfalls benötigen Sie unsere VDB-Zugangskarte mit Smartcard-Funktion, die Sie bei der Rechtsanwaltskammer Hamm bestellen können.

Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Hamm benötigen. Dieser wird nur in Einzelfällen mit einem zusätzlichen Nutzen verbunden sein.

Gebühren der Rechtsanwaltskammer Hamm

Die Rechtsanwaltskammer Hamm erhebt für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erstkarte) derzeit keine Gebühren.

Gebühren der DATEV eG

Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasste Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 € netto in Rechnung.

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank finden Sie unter folgenden Links:

Am 01.06.2024 ist ein neues Serviceangebot zur Vollmachtsdatenbank seitens der DATEV für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer gestartet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es die Möglichkeit der Buchung von verbindlichen Rückrufterminen. Die Buchungsplattform steht jederzeit zur Verfügung und es stehen ausreichend Termine innerhalb der Servicezeiten zur Auswahl. Es kann somit ein passender Termin ausgewählt werden mit der Gewährleistung, dass sich ein geschulter Servicemitarbeiter zu dem vereinbarten Termin um das entsprechende Anliegen kümmert.

Terminservice der DATEV bei Problemen (kostenpflichtiger Service der DATEV)