Mit der Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwG-Meldeverordnung | GwGMeldV) soll erreicht werden, dass Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, die an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) abgegeben werden, einheitlicher und inhaltlich von besserer Qualität sind. Der FIU soll dadurch eine einfachere und schnellere Bearbeitung der Meldungen ermöglichen.
Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML Web) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Die FIU teilt mit, dass sie für den Zugang zum Portal goAML Web eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einführen will. Künftig wird daher zusätzlich zu Benutzername und Passwort ein Verifizierungscode zur Anmeldung erforderlich sein. Die Umstellung soll voraussichtlich zum 1.9.2025 erfolgen.