StPO §§ 37 Abs. 1, 44, 45, 329 Abs. 3; ZPO § 174; BRAO §§ 30, 53
Unwirksame Zustellung bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch Assessor
OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2010- 2 Ws 48/10 Fundstelle: NJW 2010, S. 2532 f.
1. Ein Empfangsbekenntnis muss die persönliche Entgegennahme durch einen Adressaten, der durch seine berufliche Stellung i. S. von § 174 Abs. 1 ZPO qualifiziert ist, erkennen lassen.
2. Der Adressat einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis kann einen „Assessor“ nicht mit seiner Vertretung ermächtigen, da „Assessor keine berufliche Qualifikation i. S. von § 174 Abs. 1 ZPO ist.
Leitsatz des Gerichts