Um eine einheitliche Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu Streitwerten arbeitsgerichtlicher Verfahren zu gewährleisten, hat die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte im Jahr 2012 eine Streitwertkommission gebildet. Diese erarbeitete einen 2013 vorgelegten Katalog als Grundlage für eine möglichst einheitliche Wertrechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Streitwertkatalog bildet praktisch wichtige, typische Fallkonstellationen ab und macht hierzu Bewertungsvorschläge. Er ist als Angebot auf dem Weg zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung zu Streitwerten in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu verstehen, beansprucht jedoch keine Verbindlichkeit.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) möchte den Streitwert, bis zu dem Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro anheben. Daneben will er weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte schaffen. Die Einzelheiten dazu hält ein Anfang März vom Bundesministerium der Justiz vorgelegter Referentenentwurf fest. Ziel ist es, die Amtsgerichte zu stärken, die Verfahren sinnvoller zwischen den Gerichten zu verteilen und die Spezialisierung in der Justiz auszubauen.

Mit dem Mitte November vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll erreicht werden, dass Gerichte häufiger Videoverhandlungen durchführen. Der Bundesrat hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 15.12.2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, ebenso wie das umstrittene und ebenfalls Mitte November vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2023 erneut gesunken. Das zeigen von der BRAK veröffentlichte Statistiken. Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB berücksichtigt dabei die Ausbildungsverträge, die in der Zeit vom 1.10. des Vorjahres bis zum 30.9. des Erhebungsjahres neu abgeschlossen wurden und die am 30.9. auch noch bestanden haben.

Die Anwaltschaft ist dem Rechtsstaat auf besondere Weise verpflichtet. Als Organe der Rechtspflege sind wir berufen, unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat zu schützen und zu verteidigen. Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter, Demokratinnen und Demokraten müssen aufstehen und ihre Stimme erheben: gegen Hass, Hetze und Rassismus und für unsere Demokratie, für unseren Rechtsstaat.

Seit Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach deren Art. 97 ist die Europäische Kommission verpflichtet, die DSGVO alle vier Jahre zu evaluieren und einen Bericht darüber dem Europäischen Parlament und dem Rat vorzulegen. Erstmals erfolgte eine Evaluierung im Jahr 2020. In das nunmehr turnusgemäß anstehende Evaluationsverfahren der Kommission für das Jahr 2024 hat die BRAK sich mit einer Stellungnahme eingebracht.

Mit dem Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schwere Grundrechtseingriffe verbunden. Mit dem Ende Dezember 2023 vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Einsatzes von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation will das Bundesministerium der Justiz die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Ermittlungsinstrumente klar definieren. Dadurch soll ein Ausgleich geschaffen werden zwischen dem Bedürfnis nach effektiver Strafverfolgung einerseits und rechtsstaatlich gebotener Transparenz und Kontrolle andererseits.

Wer einen Prozess führen will, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen. Reicht dies nicht, kann man auf Antrag unter bestimmten, in §§ 114 ff. ZPO festgelegten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe erhalten. Im Rahmen der Prüfung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse werden vom Einkommen bestimmte Freibeträge abgezogen, die den Rechtsuchenden für ihren Lebensunterhalt verbleiben sollen. Diese werden jährlich in der Prozesskostenhilfebekanntmachung festgelegt.

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