BRAO § 49 b Abs. 5

Darlegungs- und Beweislast für Belehrung über die Abrechnung nach dem Gegenstandswert

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.09.2008 – I-24 U 223/07 Fundstelle: AGS 2009, S. 11 f

Hat der Rechtsanwalt die näheren Umstände zu Hinweisen auf den Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit dargelegt, so ist der Mandant für die Behauptung der unterlassenen Belehrung beweispflichtig.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS