FAO §§ 5 S. 1 lit. c, 10 Nr. 1

Berücksichtigungsfähigkeit von Fällen des Arbeitsförderungs- und Sozialrechts im Fachgebiet Arbeitsrecht

BGH, Beschl. v. 25.02.2008 – AnwZ (B) 17/07
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 318 f.

Als Fallbearbeitung auf dem Fachgebiet des Arbeitsrecht i. S. der §§ 5 S. 1 lit. c, 10 Nr. 1 FAO kann eine solche im Arbeitsförderungs- oder Sozialversicherungsrecht nur dann angesehen werden, wenn sei einen inhaltlichen Bezug zum Arbeitsrecht hat.²

Leitsatz des Gerichts