BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls

BGH, Beschluss vom 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 286 f.

Die Gefahr, dass ein in Vermögensverfall geratener Anwalt ihm anvertraute Gelder für eigene Zwecke verwendet, wird nicht durch die Einrichtung eines Anderkontos zur Verwaltung von Fremdgeldern ausgeschlossen.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO § 43 a Abs. 3

Unsachliche Äußerungen

BGH, Beschluss vom 01.12.2014 - AnwZ (Brfg) 29/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, 158 f.

Die Bezeichnung des gegnerischen Anwalts als Betrüger und die Drohung mit einer Strafanzeige verstoßen gegen das Sachlichkeitsgebot.

Leitsatz des Autors NJW Spezial

BRAO § 43 a Abs. 3

Unsachliche Äußerungen

BGH, Beschluss vom 01.12.2014 - AnwZ (Brfg) 29/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, 158 f.

Die Bezeichnung des gegnerischen Anwalts als Betrüger und die Drohung mit einer Strafanzeige verstoßen gegen das Sachlichkeitsgebot.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO §§ 45 I Nr. 1, III, 113; BORA § 3 II 2; SGB V §§ 4 I, 77 V, 106 IV; SGG § 78

Sozietätserstreckung des Tätigkeitsverbots wegen nichtanwaltlicher Vorbefassung

BGH, Urteil vom 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

Fundstelle: NJW 2015, S. 567 ff.

1.

Angehöriger des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 45 I Nr. 1 BRAO ist auch, wer als Nichtbeamter (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellter) im Rahmen der Befugnisse der Behörde, für die er auftritt, hoheitlich tätig wird, selbst wenn diese Tätigkeit ehrenamtlich ist; das gilt auch für den Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses einer kassenärztlichen Vereinigung.

2.

Die Erstreckung des Tätigkeitsverbots nach § 45 I BRAO auf einen Sozius (§ 45 III BRAO) setzt voraus, dass dieser die tatsächlichen Umstände kennt (bzw. kennen muss), die das Tätigkeitsverbot begründen.

3.

Das Einverständnis (hier: der kassenärztlichen Vereinigung) mit der Mandatserteilung im Sinne von § 3 II 2 BORA schließt auch im Fall der Sozietätserstreckung gem. § 45 III BRAO einen Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot nicht aus.

Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO § 43 b; BORA § 7 I, II; UWG § 4 Nr. 11

Zulässige Anwaltswerbung mit Spezialisierung - Spezialist für Familienrecht

BGH, Urteil vom 24.07.2014 - I ZR 53/13

Fundstelle: NJW 2015, S. 704 ff.

1.

Entsprechen die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachanwalt zu stellenden Anforderungen, besteht keine Veranlassung, dem Rechtsanwalt die Führung einer entsprechenden Bezeichnung zu untersagen, selbst wenn beim rechtsuchenden Publikum die Gefahr einer Verwechslung mit der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ besteht.

2.

Der sich selbst als Spezialist bezeichnende Rechtsanwalt trägt für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung die Darlegungs- und Beweislast.

Leitsatz des Gerichts

BRAO §§ 43, 50 Abs. 2; BGB §§ 675, 667

Berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe einer Handakte

BGH, Urteil vom 03.11.2014 - AnwSt (R) 5/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 30 f.

 

Der BGH hat klargestellt, dass ein Anspruch auf Herausgabe einer Handakte nicht allein zivilrechtlich begründet werden kann, sondern auch eine Berufspflicht verletzt wird, wenn die Herausgabe der Handakten ungerechtfertigt verweigert wird.

Leitsatz des Autors des NJW-Spezial

BRAO §§ 43 b, 73 II Nr. 1, 4, 112 a, 112 c; VwGO § 42 I; BORA § 6 I

Anwaltliche Schockwerbung auf Kaffeetassen

BGH, Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

Fundstelle: NJW 2015, S. 72 ff.

1.

Geht der Bescheid einer Rechtsanwaltskammer über rein präventive Auskünfte hinaus, indem darin die Rechtswidrigkeit einer beabsichtigten Maßnahme festgestellt und ein konkretes Verbot ausgesprochen wird, ist dieser Bescheid als Verwaltungsakt anfechtbar.

2.

Die Grenze zulässiger anwaltlicher Werbung ist überschritten, wenn sie darauf abzielt, durch ihre reißerische und / oder sexualisierende Ausgestaltung die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erregen, mit der Folge, dass der Informationswert in den Hintergrund gerückt wird oder gar nicht mehr erkennbar ist.

Leitsatz des der Redaktion der NJW

FAO §§ 14 a, 14 d Nr. 2

Praktische Erfahrungen für die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht

BGH, Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 85/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 767

Für den Nachweis praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts können nur solche versicherungsrechtlichen Fälle verwertet werden, die einen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO §§ 14 III Nr. 3, 29 a II, 30 I, II

Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

BGH, Beschluss vom 23.07.2014 - AnwZ (Brfg) 45/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S 670 f.

Ist ein Anwalt von der Pflicht befreit worden, in Deutschland eine Kanzlei zu unterhalten, muss er seiner Rechtsanwaltskammer zwingend einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

ZPO §§ 85 II, 233; BRAO § 50 V

Anwaltspflichten bei ausschließlich elektronischer Aktenführung

BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - XII ZB 709/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 3102 ff.

1.

Wird die Handakte eines Rechtsanwalts allein elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach der herkömmlich geführten entsprechen. Sie muss insbesondere zu Rechtsmittelfristen und deren Notierung ebenso wie diese verlässlich Auskunft geben können und darf keine geringere Überprüfungssicherheit bieten als ihr analoges Pendant.

2.

Der Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung - hier der Einlegung der Beschwerde - mit einer Sache befasst wird, hat dies zum Anlass zu nehmen, die Fristvermerke in der Handakte zu überprüfen. Auf welche Weise (herkömmlich oder elektronisch) die Handakte geführt wird, ist hierfür ohne Belang.

Leitsatz des Gerichts

Seite 13 von 28