Aufgaben
Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Rechtsanwaltsgesellschaften. Sie gehört mit zur Zeit mit über 13.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Rechtsanwaltsgesellschaften neben den Rechtsanwaltskammern München und Frankfurt zu den drei größten Rechtsanwaltskammern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts, also in Hamm. Sie wird gerichtlich und außergerichtlich von ihrem Präsidenten vertreten, der wiederum aus den Reihen des zur Zeit 30 Mitglieder umfassenden Vorstandes gewählt wird.
Zu dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer gehören die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen sowie das Oberlandesgericht Hamm.
Die Aufgaben des Vorstandes ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung. Ihm obliegt insbesondere, die Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren, bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer und zwischen Kammermitgliedern und deren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen. Seit dem 01. Juli 1999 ist das Recht zur Zulassung zur Anwaltschaft sowie zur Rücknahme und zum Widerruf der Zulassung von der Justizverwaltung auf die Rechtsanwaltskammer übertragen worden. Darüber hinaus begreift sich die Rechtsanwaltskammer Hamm auch als Dienstleister im Verhältnis zu ihren Mitgliedern. Dies drückt sich beispielsweise in der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen aus.

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