Nrn. 1000, 1003 VV RVG
Einigungsgebühr bei Hauptsacheerledigung
OVG NRW, Beschl. v. 13.2.2019 - 15 E 1130/18
Fundstelle: RVGreport 5/2019, S. 176

Eine Einigungsgebühr kann auch dann anfallen, wenn der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wird, falls gleichzeitig eine Einigung über materiell-rechtliche Ansprüche erzielt worden ist.

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

RVG §§ 8 I 1, 15 V 2
Anwaltsgebühren bei Fortführung des Gerichtsverfahrens nach zweijährigem Ruhen
OVG Weimar, Beschluss vom 17.12.2018 - 4 VO 812/18
Fundstelle: NJW 20/2019, S. 1474

Mangels "Erledigung des Auftrags" im Sinne des § 15 V 2 RVG entsteht für den Rechtsanwalt kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Jahren geruht hat und/oder seitens des Gerichts statistisch erledigt wurde.

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

VwGO § 166; ZPO §§ 114 ff.

Beiordnung einer Sozietät

OVG Münster, Beschl. v. 12.11.2018 - 1 B 1281/18

Fundstelle: AGS 1/2019, S. 34

 

Im Rahmen der Prozesskostenhilfe kann der bedürftigen Partei auch eine Sozietät beigeordnet werden.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

GKG § 52

Streitwert einer ausländerrechtlichen Untätigkeitsklage

OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.8.2018 - 13 OA 279/18

Fundstelle: AGS 10/2018, S. 470

 

Bei einer auf Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) ist derselbe Streitwert anzunehmen wie bei einer entsprechenden Versagungsgegenklage, nämlich ein Betrag von 5.000,00 EUR pro Person.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

§§ 162 Abs. 2 Satz 2, 164 VwGO

Kosten des Vorverfahrens im Prozessvergleich disponibel

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.8.2018 - OVG 4 L 30.17

Fundstelle: RVGreport 10/2018, S. 387

 

1. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das

   Vorverfahren erfolgt nur auf Antrag, nicht von Amts wegen.

2. Der Berechtigte kann über die Geltendmachung in einem Prozessvergleich disponieren.

 

Leitsatz des Gerichts

 

Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1, Nrn. 2300, 3100 W RVG; §§ 15a, 17 Nr. 1a RVG; §§ 68, 123 VwGO

Keine Anrechnung der im Vorverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angefallene Verfahrensgebühr

Sächs. OVG, Beschl v. 23.1.2018 - 2 E 33/16

Fundstelle: RVGreport 10/2018, S. 376 ff.

 

1. Die in Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 W RVG angeordnete teilweise Anrechnung der

   Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr setzt voraus, dass die Geschäftsgebühr wegen

   desselben Gegenstandes entstanden ist.

2. Hierzu genügt es nicht, dass es im Kern um den gleichen Lebenssachverhalt und

   Anspruchsgrund geht. Vielmehr ist das durch den Antrag umgrenzte Rechtsschutzbegehren

    maßgebend.

3. Bei dem die Entscheidung in der Hauptsache betreffenden Widerspruchsverfahren

   einerseits und dem gerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes andererseits

   liegt eine Identität des Gegenstandes nicht vor.

 

Leitsatz des Gerichts

 


 

VwGO § 166; ZPO § 114; BGB § 1835 Abs. 3

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anwaltshonorar für als Betreuerin tätige Anwältin

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2018 – OVG 6 M 29/18

Fundstelle: NJW 2018, S. 2345 f.

 

 

 

Eine Betreuerin, die zugleich Rechtsanwältin ist, kann gem. § 1835 Abs. 3 BGB für die Einlegung eines Widerspruchs nur dann ein Anwaltshonorar verlangen, wenn auch für einen voll geschäftsfähigen Widersprechenden die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich gewesen wäre (im Anschluss an OVG Hamburg, NJW-RR 1999, 518).

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 2, 121; BRAO § 48 Abs. 2, VwGO § 166

Beiordnung eines anderen Rechtanwalts

Nds. OVG; Beschluss vom 17.08.2017 – 2 LA 484/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 475 f.

 

Wechselt eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, den Anwalt, besteht nicht ohne weiteres ein Anspruch auf Beiordnung des neuen Rechtsanwalts.

 

Leitsatz des Gerichts

 

VwGO §§ 80 Abs. 5, Abs. 7, 151, 165; RVG §§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 5

Kostenerstattung bei unterschiedlichen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungs-, bzw. Aufhebungsverfahren

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom13.02.2017 - 11 B 769/15.A

Fundstelle: AGS 2017, S. 205 ff.

 

 

Nach Abänderung einer Entscheidung gem. § 80 Abs. 5 VwGO im Verfahren nach
§ 80 Abs. 7 VwGO kann jeder Beteiligte aus der für ihn günstigeren Kostenentscheidung die Rechtsanwaltsgebühren gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen. § 16 Nr. 5 RVG steht dem nicht entgegen.

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

RVG VV Nr. 1000, 1003; VwGO § 106 S. 2, 162, 93 S. 1

Zur Höhe der Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV bei einem Mitvergleichen ohne förmlichen Verbindungsbeschluss·

OVG Lüneburg, Beschuss vom 11.08.2016 - 13 OA 130/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 572 ff.

 

 

Sind zwischen den Parteien mehrere Verfahren anhängig und schließen sie in einem der Verfahren einen Vergleich, mit dem sämtliche Verfahren erledigt werden, so entsteht nur eine Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert, auch wenn ein förmlicher Verbindungsbeschluss nicht ergangen ist. Lediglich die Verfahrens- und Terminsgebühren sind in diesem Fall gesondert abzurechnen.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

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