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KammerInfo

Ausgabe Nr. 07/2022, vom 12. April 2022

Inhaltsverzeichnis:

Sammelanderkonten: Lösung zeichnet sich ab

Nach den Kündigungen anwaltlicher (Sammel-)Anderkonten durch Banken tragen die von der BRAK mit den zuständigen Ministerien, der BaFin und dem Bankenverband geführten Gespräche erste Früchte. Bundesfinanzministerium und BaFin wandten sich mit einem klarstellenden Schreiben an die Kreditwirtschaft.

Seit Ende Januar hatten mehrere Banken die Anderkonten zahlreicher Anwältinnen und Anwälte unter Hinweis auf eine Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gekündigt. Dies stellt Anwältinnen und Anwälte vor erhebliche Probleme, da sie berufsrechtlich zur Separierung von Fremdgeldern verpflichtet sind. Die BRAK hatte dieses Vorgehen daher scharf kritisiert und umgehend Kontakt zu Bundesfinanz - und Bundesjustizministerium (BMF und BMJ) sowie zur BaFin und zum Bundesverband deutscher Banken (BdB) aufgenommen, um rasch eine Lösung zu finden.

Im Februar und März fanden mehrere Gespräche zwischen der BRAK, den beiden Ministerien sowie der BaFin statt. Dabei konnte die BRAK den Standpunkt und die Interessen der Anwaltschaft nachvollziehbar und fundiert darlegen. Das BMF hatte bereits im Vorfeld Gespräche mit der BaFin und der Deutschen Kreditwirtschaft als Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände geführt und der BRAK vom Ergebnis dieser Sondierungen berichtet. Anlass für die Banken, anwaltliche Sammelanderkonten zu kündigen, seien demnach im Wesentlichen die Nationale Risikoanalyse (NRA) sowie die Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) – Allgemeiner Teil der BaFin.

Die BaFin bekräftigte nachdrücklich, dass die Streichung der Privilegierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in ihren AuA die Kündigungen der Banken weder bedinge noch intendiere. Die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten sei keineswegs ausgeschlossen. Entscheidend bleibe nach wie vor eine von der Bank vorzunehmende konkrete Risikoanalyse der Sammelanderkonten unter Heranziehung konkreter Risikofaktoren. Die gestrichene Privilegierung habe lediglich für einen kleinen Teil von anwaltlichen Sammelanderkonten gegolten, nämlich ausschließlich für verpflichtete Kontoinhaber (§ 2 I Nr. 10 GwG) und auch nur im Rahmen der dort abschließend aufgezählten Kataloggeschäfte. Eine Rückkehr zur bisherigen Handhabung lehnt die BaFin jedoch ab.

Das BMF erkennt sowohl die Interessen der Anwaltschaft als auch Problematik der aktuell vorherrschenden Situation an. Es hat sich Anfang April in einem gemeinsam mit der BaFin verfassten Schreiben an die Kreditwirtschaft gewandt. Ziel des Schreibens ist es, den Banken zu signalisieren, dass man sich zu der Thematik in Verhandlungen befinde und die Banken gehalten seien, bei der Risikoanalyse von Anderkonten mit Augenmaß vorzugehen. Das Ministerium hofft, damit erreichen zu können, dass Kündigungen zurückgenommen werden bzw. Banken auch neue Anwaltsanderkonten einrichten.

Es wurde vereinbart, zeitnah weitere Gespräche zu führen. Die BRAK wird sich in der Angelegenheit weiterhin engagieren und mit den betreffenden Behörden und Ministerien in Kontakt bleiben, bis eine zufriedenstellende Lösung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gefunden ist. Dem BMF dankt die BRAK für die konstruktiven Gespräche und die bisherige Unterstützung.

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Kooperation mit algerischer Anwaltschaft: BRAK im algerischen Fernsehen

Die gemeinsamen Projekte der BRAK und der algerischen Anwaltschaft werden in einem ausführlichen Beitrag im algerischen Fernsehen vorgestellt, der nun mit deutschen Untertiteln verfügbar ist.

In dem rund fünfzehnminütigen Beitrag des algerischen Fernsehsenders Echorouk News erläutern Riad Khalil Hassanain, Leiter des Referats Nordafrika in der internationalen Abteilung der BRAK, und Fayçal Drioueche, Berater der Rechtsanwaltskammer Algier, zunächst die Aufgaben ihrer jeweiligen Organisation und geben einen kurzen Einblick in die Situation der Anwaltschaft in ihren Ländern. Sie berichten über den Beginn der Zusammenarbeit zwischen beiden Anwaltschaften und über bisherige und künftige Projekte. Hauptthema ist die Digitalisierung der anwaltlichen Tätigkeit und des Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Hier möchte die algerische Anwaltschaft von den deutschen Erfahrungen, insbesondere mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach, profitieren.

Der TV-Beitrag ist in arabischer Sprache erschienen. Mit freundlicher Genehmigung von Echorouk News darf die BRAK ihn mit deutschen Untertiteln auf ihrer Website veröffentlichen.

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Jahrestagung der deutsch-israelischen Juristenvereinigung von 2.-8.5.2022

Die deutsch-israelische Juristenvereinigung lädt zu ihrer 26. Jahrestagung von 2.-8.5.2022 in Bonn mit zahlreichen hochkarätigen Vorträgen.

Eröffnet wird die Tagung durch einen Festvortrag des Richters des Bundesverfassungsgerichts Dr. Ulrich Maidowski. In acht parallelen Sessions behandeln hochkarätige Rednerinnen und Redner aus Deutschland und Israel – darunter der Generalbundesanwalt, der israelische Generalstaatsanwalt und der Präsident des Bundessozialgerichts – aktuelle Themen wie etwa Antisemitismus und Hate Speech im Internet, die Projekte zur Aufarbeitung der Geschichte von Bundessozialgericht und Bundesanwaltschaft, staatliche (Zwangs-)Maßnahmen in der Corona-Pandemie oder Unternehmensstrafrecht in Deutschland und Israel. Eine Session zum Thema Geldwäsche wird in Kooperation mit der BRAK ausgerichtet, hier referieren BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul und der frühere Richter des israelischen Supreme Court Dr. Yoram Danziger.

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Film-Preview und Gespräch: "Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush" am 25.4.2022

Der preisgekrönte Berlinale-Film „Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush“ läuft am 25.4.2022 als exklusive Sondervorstellung mit anschließender Gesprächsrunde schon vor dem offiziellen Kinostart am 28.4.2022 in Berlin.

"Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush" ist in vielerlei Hinsicht ein besonderer Film. Rechtsanwalt Bernhard Docke, Mitglied des BRAK-Ausschusses Menschenrechte, begeistert mit der Darstellung des Anwalts von Kurnaz. Auf der diesjährigen Berlinale wurde der Film mit zwei Silbernen Bären für das Beste Drehbuch und die Beste Darstellerische Leistung ausgezeichnet.

Die Sondervorführung findet am 25.4.2022 um 20:00 Uhr (Einlass: 19:30 Uhr) in Berlin im Kino in der Kulturbrauerei statt. Im Anschluss an die Filmvorführung besteht die Möglichkeit zum Gespräch mit der Drehbuchautorin Laila Stieler und Rechtsanwalt Bernhard Docke.

Über den Film: „Murat ist weg. Inhaftiert im US-Gefangenenlager Guantanamo. Rabiye Kurnaz (Meltem Kaptan), Bremer Hausfrau und liebende Mutter, versteht die Welt nicht mehr. Geht zur Polizei, informiert Behörden und verzweifelt fast an ihrer Ohnmacht. Bis sie Bernhard Docke (gespielt von Alexander Scheer) findet. Der zurückhaltende, besonnene Menschenrechtsanwalt und die temperamentvolle, türkische Mutter – sie kämpfen nun Seite an Seite für die Freilassung von Murat. Papier ist geduldig, Rabiye ist es nicht. Eigentlich möchte sie nur zurück zur Familie in ihr Reihenhaus und wird doch immer wieder in die Weltgeschichte katapultiert. Sie zieht mit Bernhard bis vor den Supreme Court nach Washington, um gegen George W. Bush zu klagen. Bernhard gibt dabei auf sie acht. Und Rabiye bringt ihn zum Lachen. Mit Herz und Seele. Mit letzter Kraft. Und am Ende geschieht, was niemand mehr für möglich hält.“

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Änderungen von BORA und FAO treten in Kraft

Die in der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung beschlossenen Änderungen von Berufsordnung und Fachanwaltsordnung treten zum 1.6.2022 bzw. 1.8.2022 in Kraft.

In ihrer Sitzung am 6.12.2021 hatte die Satzungsversammlung Änderungen u.a. der Regelung des Verbots widerstreitender Interessen in § 3 BORA sowie Anpassungen der Fachanwaltsordnung bei der künftig so bezeichneten Fachanwaltschaft für Insolvenz- und Sanierungsrecht und der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht beschlossen.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung wurden durch das dem Bundesministerium für Justiz geprüft (§ 191e BRAO). Mit Schreiben vom 23.3.2022 hat der Bundesminister der Justiz der Bundesrechtsanwaltskammer mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 6.12.2021 zur Änderung der BORA und der FAO keine Bedenken bestehen. Die Beschlüsse wurden am 25.3.2022 auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 1.6.2022 in Kraft treten; die Änderung des § 3 BORA wird am 1.8.2022 in Kraft treten.

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Güterrechtsregister: BRAK befürwortet geplante Abschaffung

Die BRAK hat sich in einer aktuellen Stellungnahme positiv zu den Plänen des Bundesjustizministeriums geäußert, die Güterrechtsregister abzuschaffen.

In die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister werden auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen. Von dem mit einer solchen Eintragung verbundenen Schutz des Rechtsverkehrs wird jedoch in der Praxis nur noch selten Gebrauch gemacht. Der Aufwand für die zumeist noch nicht elektronisch geführten Register steht aus Sicht des Bundesjustizministeriums in keinem Verhältnis deren Bedeutung. Bei einer Beibehaltung des Güterrechtsregisters wäre eine Zentralisierung und Digitalisierung unabdingbar, aber sehr aufwändig, da es sehr umfangreiche, lang aufzubewahrende Altaktenbestände auf Papier gibt. Im Interesse des Bürokratieabbaus soll das Güterrechtsregister angesichts des nur noch begrenzten praktischen Bedürfnisses abgeschafft werden.

In ihrer Stellungnahme spricht die BRAK sich für die Abschaffung des Güterrechtsregisters aus. Das in der Praxis annähernd bedeutungslose, bei den Amtsgerichten dezentral geführte Register sei nicht mehr zeitgemäß; eine Umstellung auf eine elektronische Form – wie noch in der Stellungahme Nr. 23/2017 im Mai 2017 angeregt – sei mit Blick auf den Zeit-, Kosten- und Personalaufwand nicht tragbar. Hinzu komme, dass die Eintragungszahlen ausweislich des Gesetzentwurfs jährlich zurückgingen (2014: 1.099 Einträge; 2016: 431 Einträge; 2019: 287 Einträge). Die Bundesnotarkammer habe darauf verwiesen, dass eine kostendeckende Führung eines neuen elektronischen Güterrechtsregisters bei ihr allenfalls bei einer signifikanten Steigerung der Eintragungszahlen (auf ca. 11.000 Eintragungen jährlich) oder bei einer deutlichen Erhöhung der Eintragungsgebühr möglich wäre.

Die geplante Änderung von § 1412 BGB dahingehend, dass der Schutz des Rechtsverkehrs dem Schutz der Ehegatten voreinander vorrangig ist, befürwortet die BRAK ebenfalls.

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Wiederaufnahme nach Freispruch: Neuregelung aus Sicht der BRAK verfassungswidrig

Seit Ende 2021 gelten erweiterte Möglichkeiten, nach einem Freispruch das Strafverfahren wieder aufzunehmen. Die BRAK hält den neuen § § 362 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig.

Das umstrittene Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit ist am 30.12.2021 in Kraft getreten. § 362 Nr. 5 StPO erlaubt nunmehr die Wiederaufnahme eines bereits durch Freispruch abgeschlossenen Strafverfahrens bei Mord und bestimmten völkerstrafrechtlichen Delikten auch dann, wenn neue Beweismittel eine Verurteilung hoch wahrscheinlich erscheinen lassen. Dies ergänzt die bereits vorhandenen Wiederaufnahmegründe, die nur in Härtefällen eingreifen.

Der Bundespräsident hatte nach Unterzeichnung des Gesetzes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetz geäußert und angeregt, dieses erneut im Bundestag zu prüfen. Auch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sprach sich für eine erneute Überprüfung des Gesetzes aus.

Die Frage, in welchen Fällen ein Strafverfahren nach erfolgtem Freispruch wieder aufgenommen werden darf, ist seit Langem in Strafrechtswissenschaft und -praxis umstritten. Kritikpunkt ist unter anderem, dass eine Wiederaufnahme nach bereits erfolgtem Freispruch gegen den auch in Art. 103 III GG niedergelegten Verfahrensgrundsatz verstößt, dass niemand wegen derselben Tat zweimal angeklagt werden darf („ne bis in idem“). Auch die BRAK hatte das im Jahr 2021 recht überraschend vorgelegte Gesetzesvorhaben scharf kritisiert, insbesondere wegen des „Hau-ruck-Verfahrens“ ohne Beteiligung von Verbänden und Fachöffentlichkeit.

Zu der nunmehr geltenden Regelung hat sie sich mit Blick auf die im Raum stehende Überprüfung des Gesetzes in einer ausführlichen Stellungnahme geäußert. Sie sieht es als schwer erträglich an, einen Freispruch bei schwersten Verbrechen nicht korrigieren zu können, wenn eine Täterschaft einwandfrei feststellbar ist. Gleichwohl hält sie die Neuregelung für zu weitgehend. Die BRAK kritisiert erneut, dass bei diesem wichtigen Gesetzesvorhaben keine Verbändeanhörung stattgefunden habe. Sie legt im Detail dar, weshalb die neuen Wiederaufnahmegründe aus ihrer Sicht systemfremd sind. Die Gesetzesbegründung deute zudem darauf hin, dass die Neuregelung allein mit Blick auf den „Fall Möhlmann“ geschaffen worden sei; der tatsächliche Reformbedarf sei zweifelhaft. Die BRAK äußert zudem gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken, die sie detailliert darlegt.

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Online-Beglaubigungen: BRAK begrüßt geplante Ausweitung

Mit einer Ergänzung des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtline sollen Online-Beglaubigungen für Anmeldungen im Handelsregister künftig für alle Rechtsträger und auch in weiteren Registern möglich sein.

Die EU-Digitalisierungsrichtlinie (RL EU 2019/1151) zielt darauf, mittels digitaler Instrumente die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit zu vereinfachen. Dazu sieht sie unter anderem die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH und zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen vor. Die Richtlinie ist bis zum 1.8.2022 in nationales Recht umzusetzen.

Entsprechende Änderungen beinhaltet das im Sommer 2021 verabschiedete und zum 1.8.2022 in Kraft tretende Gesetz zur Umsetzung der Digitalsierungsrichtlinie (DiRUG). Die BRAK hatte sich im Gesetzgebungsverfahren positiv dazu geäußert, dass zukünftig ermöglicht werden soll, Kapitalgesellschaften vollständig online zu gründen und eintragen zu lassen, Zweigniederlassungen zu registrieren und Gesellschaftsdokumente bei den zuständigen Registern online einzureichen. Die Erfüllung von Publizitäts- und Veröffentlichungspflichten werde mit den beabsichtigten Neuregelungen für Beglaubigungen spürbar erleichtert.

Mit den nunmehr vorgeschlagenen ergänzenden Regelungen soll die durch das DiRUG geschaffene Möglichkeit zur Online-Gründung einer GmbH auch auf Sachgründungen erweitert werden. Zudem sollen Online-Beglaubigungen zum Handelsregister nicht mehr nur für bestimmte, sondern für alle Rechtsträger und darüber hinaus auch für Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister möglich sein.

Die vorgeschlagenen ergänzenden Regelungen befürwortet die BRAK ebenfalls. Für besonders begrüßenswert hält sie, dass die Möglichkeit zur Beglaubigung im Wege des Online-Verfahrens auf sämtliche Registeranmeldungen erstreckt werden soll. Sie begrüßt zudem, dass die notarielle Beglaubigung oder Beurkundung der Gründungsvollmacht künftig mittels Videokommunikation erfolgen kann; das erleichtere insbesondere die in der Praxis wichtigen Vollzugsvollmachten für notarielles Personal.

Dass bei Sachgründungen von GmbHs bestimmte Gegenstände vom Online-Verfahren ausgeschlossen sein sollen, die nach anderen Vorschriften beurkundungspflichtig sind, etwa Immobilien oder GmbH-Anteile. Gerade diese stünden besonders im Fokus der Geldwäschebekämpfung; die Bemühungen der Notarinnen und Notare in diesem Bereich dürften nicht durch eine Ermöglichung von Online-Einbringungen solcher Gegenstände konterkariert werden.

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BRAK für Studierende: Plädoyer für eine bunte Anwaltschaft

In ihrer aktuellen Ausgabe bringt die Zeitschrift STUD.JUR „Elf Meditationen fürs Studium“; BRAK-Pressesprecherin Stephanie Beyrich spricht sich darin für eine bunte Anwaltschaft aus. Darüber und über den Weg ins Anwaltsleben spricht sie außerdem als Gast im Podcast „Be your best law student“.

In ihrer Kolumne für die halbjährlich erscheinende Studierenden-Zeitschrift „StudJUR“ berichtet BRAK-Pressesprecherin Stephanie Beyrich unter dem Titel „Bunte Vielfalt in der Einheit – Alles wird wieder ok!“, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man im Anwaltsberuf nicht nur erfolgreich, sondern auch glücklich werden kann. Sie schreibt über Klischees und Stereotypen und spricht sich für eine bunte Anwaltschaft aus, die sich nicht verbiegen lassen sollte. Außerdem geht es um Selbstfindung und Authentizität als Bausteine dauerhaften Erfolges.

Im Podcast „Be your best law student“ der frischgebackenen Rechtsanwältin Felicitas Famulla spricht Beyrich über den Weg (und Umweg) ins Anwaltsleben, über Authentizität und Mindset und über ihre Zeit bei einer Rechtsanwaltskammer. Auch Erwartungen, Klischees und natürlich Druck im Studium und Referendariat werden thematisiert. Last but noch least stellt sich die Frage: Müsste man noch einmal entscheiden…würde man wieder den Anwaltsberuf wählen? Famulla hatte zuvor in zwei Folgen des BRAK-Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT“ Einblicke rund um ihr Referendariat und Examen gegeben.

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Neu im DAI: FAOcomplete – Das eLearning-Paket

FAOcomplete ist das neueste Fortbildungs-Angebot des DAI. Mit diesem attraktiven eLearning-Paket stellen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre komplette Fortbildung nach FAO nach ihren persönlichen Anforderungen bis zu einem Umfang von insgesamt 30 Zeitstunden individuell und gleichzeitig flexibel zusammen. FAOcomplete ist dabei für alle Fachgebiete der FAO verfügbar.

Dabei wird nur einmal FAOcomplete für ein Fachinstitut gebucht. Damit lassen sich dann jederzeit innerhalb des laufenden Kalenderjahres einzelne Veranstaltungen im gewählten Fachinstitut ohne weitere Kosten und Einzelrechnungen abrufen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kombinieren dabei ganz nach ihren Vorstellungen Online-Live-Übertragungen und Selbststudiumsangebote.

Alle Details zu den enthaltenen Fortbildungen und zur Buchung von FAOcomplete erfahren Sie hier.

Aktuelles zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de.

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Wahlen zum Kammervorstand 2022

Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm sind aufgerufen, Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer gemäß §§ 64 ff. BRAO zu wählen. Die Wahl erfolgt innerhalb der Wahlfrist von Donnerstag, 31.03.2022, 0:00 Uhr, bis Donnerstag, 12.05.2022, 24:00 Uhr.

Ihre Zugangsdaten zur Wahl (Wähler-ID und Password) haben Sie Ende März per beA erhalten. Sie geben Ihre Stimme nach vorheriger Anmeldung und Authentifizierung am Wahlportal in elektronischer Form ab. Das Wahlportal finden Sie hier.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich Ihnen auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer hier vor. Nehmen Sie an der Wahl teil! Stärken Sie mit der Abgabe Ihrer Stimme Ihre berufliche Selbstverwaltung und Interessenvertretung!

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[rlc.kolleg]: Öffentliche Fortbildungen Migrationsrecht

Aus aktuellem Anlass hat der Bundesverband  der Refugee Law Clinics in Kooperation mit der Alliance4Ukraine und der CMS-Stiftung eine digitale, kostenfreie und öffentliche Fortbildungsreihe aufgelegt, in deren Rahmen in 14 Veranstaltungen über die rechtliche Situation von Personen informiert wird, die im Kontext des Krieges in der Ukraine fliehen mussten.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Jurist:innen und Nicht-Jurist:innen gleichermaßen und besteht daher aus zwei Modulen: 

Unter dem Titel [rlc.kolleg] | ukraine im fokus referieren ausgewiesene Expert:innen im Bereich des Migrations- und Sozialrechts zu den rechtlichen Implikationen des Krieges in der Ukraine für die deutsche Beratungspraxis. Neue Regelungen werden eingeordnet, aktuelle Rechtsentwicklungen diskutiert und jede dieser Veranstaltungen bietet die Möglichkeit, auf gerade in der Praxis relevante Einzelfälle einzugehen.

Ergänzt wird dieses Fortbildungsangebot durch das 2h-Format [rlc.kolleg] | onboarding migrationsrecht in dessen Rahmen aktuell relevante migrationsrechtliche Grundlagen vermittelt werden. Dieses Einführungsangebot richtet sich gerade auch an Personen ohne migrationsrechtliche und/oder allgemein juristische Vorkenntnisse und bietet eine Vorbereitung auf die sonstigen Veranstaltungen der Reihe.

Termine, Anmeldelinks und alle weiteren Informationen lassen sich unter a2j.info oder direkt auf der Seite des Bundesverbands finden. 

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beA-Newsletter

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Nachrichten aus Brüssel

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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