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KammerInfo

Ausgabe Nr. 22/2021, vom 09. November 2021

Inhaltsverzeichnis:

Änderungen im elektronischen Rechtsverkehr zum 1.1.2022

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) kommt zum 1.1.2022. Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, mit dem dieser neue Baustein des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) eingeführt wird, wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt in wesentlichen Teilen zum 1.1.2022 in Kraft – und damit zeitgleich mit der aktiven Nutzungspflicht des ERV für die Anwaltschaft.

Neben dem rechtlichen Rahmen für das eBO (§§ 10–12 ERVV) bringt das Gesetz einige Klarstellungen, u.a. in § 130a ZPO hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Formerfordernisse der ERVV. Zudem enthält es Änderungen im Zustellungsrecht und sieht in § 173 ZPO erstmals eine Regelung für den elektronischen Postausgang vor. Das eBO ist – wie auch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – als sicherer Übermittlungsweg i.S.v. § 130a III, IV ZPO ausgestaltet, kann also zur Wahrung der prozessualen Schriftform genutzt werden. Für bestimmte professionelle Nutzergruppen gilt ab dem 1.1.2026 eine aktive Nutzungspflicht. Hierzu zählen z.B. Gewerkschaften und prozessvertretende Arbeitgeber- und Sozialverbände.

Derzeit erarbeitet das Bundesjustizministerium zudem eine neue Bekanntmachung zu § 5 ERVV (ERVB 2022). Die ERVB 2022 beruht auf der mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs geänderten ERVV. Sie soll vor allem die bislang im Detail umstrittenen Folgen einer Nichteinhaltung der Formerfordernisse nach der ERVV und den flankierenden früheren Fassungen der ERVB klar regeln und so Rechtssicherheit schaffen. Daneben enthält der Entwurf der ERVB 2022 Vorgaben zu den nutzbaren Dateiformaten, den Mengengerüsten sowie eingebetteten Schriftarten; zudem sind Regelungen zur Bezeichnung und Nummerierung von Dokumenten vorgesehen. Die BRAK wird sich eingehend mit dem Entwurf befassen.

Mit Blick auf die zum 1.1.2022 eintretende aktive Nutzungspflicht sei darauf hingewiesen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die das beA bislang noch nicht in ihrer täglichen Praxis nutzen, die verbleibende Zeit nutzen sollten, um sich vorzubereiten und die Abläufe in ihren Kanzleien anzupassen. Eine Hilfestellung hierzu findet sich u.a. im aktuellen BRAK-Magazin.

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Alternative Streitbeilegung: Anwaltliche Hinweispflichten – aktualisierte Informationen der BRAK

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen verschiedene Hinweispflichten auf Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfüllen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Online Dispute Resolution-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/201) und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Der BRAK-Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung hat seine Informationsbroschüre hierzu aktualisiert und überarbeitet. Eingearbeitet wurden dabei u.a. ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2020 zu Online-Pflichtangaben zur alternativen Streitbeilegung sowie die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Anwaltsverträgen.

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Datenschutz: Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums veröffentlicht – Aufsichtsbefugnisse gegenüber Berufsgeheimnisträgern bleiben eingeschränkt

Die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie eine flankierende Richtlinie brachten für das deutsche Datenschutzrecht großen Anpassungs- und Umsetzungsbedarf. Durch das hierzu erlassene Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 wurde hierzu u.a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neu gefasst. Zur nach der Gesetzesbegründung vorgesehenen Evaluierung nach spätestens drei Jahren hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) Mitte Oktober seinen Evaluierungsbericht veröffentlicht. Gegenstand der Evaluation waren u.a. die Ausnutzung der Öffnungsklauseln und die Sachgerechtigkeit, Praktikabilität und Normenklarheit des BDSG. Hierzu wurden die Normanwender befragt; auch die BRAK hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.

Einer der Streitpunkte des neu gefassten BDSG soll nach dem Evaluierungsbericht des BMI unverändert bleiben: die in § 29 Abs. 3 BDSG enthaltene Ausnahme, wonach die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gegenüber Berufsgeheimnisträgern eingeschränkt werden. Die Aufsichtsbehörden hatten die Streichung der Ausnahme gefordert. Die BRAK sieht hingegen den Schutz des Mandatsgeheimnisses gefährdet und hatte eine weitergehende Einschränkung der aufsichtsbehördlichen Befugnisse angemahnt.

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Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 12.11.2021: Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft

Zum vierten Mal führt die BRAK gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, ein Forum für die Forschung zum Anwaltsrecht zu geben und einen Dialog zwischen Wissenschaft und Anwaltschaft hierüber zu ermöglichen. Thema ist in diesem Jahr „Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“. In Vorträgen und einer Podiumsdiskussion werden unterschiedliche Aspekte der Reformdiskussion angesprochen: digitale Kommunikation im Zivilprozess, Rechtsschutzmöglichkeiten für zahlreiche Betroffene, den Spagat der Justiz zwischen sinkenden Eingangszahlen und zunehmenden Massenverfahren, den Rechtsschutz in der Fläche und die Rolle der Anwaltschaft hierbei. Die Keynote wird die BGH-Präsidentin Bettina Limperg halten.

Die Konferenz findet am 12.11.2021 als Online-Konferenz statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Rule of Law Index 2021 veröffentlicht

Das World Justice Project hat am 14.10.2021 seine diesjährige Ausgabe des Rule of Law Index veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Rechtsstaatlichkeitsindex stellt umfangreiche Daten zum globalen Stand der Rechtsstaatlichkeit zur Verfügung. Mit den erhobenen länderspezifischen Daten soll ein umfangreicher zwischenstaatlicher und globaler rechtsstaatlicher Vergleich ermöglicht werden. Der diesjährige Rechtsstaatlichkeitsindex deckt insgesamt 139 Staaten und Gebiete ab. Dabei enthält er einen globalen Überblick über aktuelle, die Rechtsstaatlichkeit betreffende Entwicklungen sowie detaillierte Länderkapitel. Es ist der erste Index, der die Entwicklungen der aktuellen Corona-Pandemie beinhaltet. Insgesamt stellt der Rechtsstaatlichkeitsindex fest, dass sich im globalen Vergleich die Situation der Rechtsstaatlichkeit verschlechtert hat. Deutschland hingegen konnte sich im Vergleich zum Vorjahr um einen Platz verbessern und belegt jetzt weltweit gesehen den fünften Platz von 139 Staaten und Gebieten. In die diesjährige Ausgabe des Rechtsstaatlichkeitsindex sind die Ergebnisse von 138.000 befragten Haushalten und 4.200 Akteuren der Justiz eingeflossen.

Das World Justice Project ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die ursprünglich auf Initiative der American Bar Association gegründet wurde.

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Beendigung des Anwaltsuchdienstes der Rechtsanwaltskammer Hamm

Seit weit mehr als 20 Jahren bietet die Rechtsanwaltskammer Hamm für das rechtsuchende Publikum und die Mitglieder der Kammer den „Anwaltsuchdienst“ an. Dabei steht dieser zusätzliche und freiwillige „Anwaltsuchdienst“ neben dem obligatorischen Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Hamm und dem Gesamtverzeichnis der BRAK (BRAV) nach § 31 BRAO. Bislang konnten sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einer Vielzahl von Schwerpunkten ihrer anwaltlichen Tätigkeit und auch Fremdsprachenkenntnissen in diesen Anwaltsuchdienst eintragen lassen. In den letzten Jahren ist aber nicht nur die Anzahl der Kolleginnen und Kollegen, die den Anwaltsuchdienst nutzen, stark zurück gegangen. Auch die Anzahl der Anfragen sowohl per Internet (Nutzung des Online-Anwaltsuchdienstes), als auch telefonische Nachfragen bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer, haben sich kontinuierlich erheblich reduziert. Mittlerweile ist nur noch ein Bruchteil der Nutzer zu verzeichnen, die noch vor 10 Jahren das Suchsystem in Anspruch genommen haben. Die Hintergründe dieser Entwicklung mögen vielfältig sein – der wichtigste Grund kann darin liegen, dass internetbasierte Suchmöglichkeiten durch eine Freitextsuche z. B. in Google mittlerweile häufiger genutzt werden als die Recherchemöglichkeit in einer Datenbank. Deshalb wird die Rechtsanwaltskammer Hamm zum 31.12.2021 diesen Anwaltsuchdienst einstellen.

Möchten Sie mit Ihren Tätigkeitsschwerpunkten und Fremdsprachenkenntnissen weiterhin über eine allgemein zugängliche und mit amtlichen Informationen arbeitende Datenbank gefunden werden? Dann nutzen Sie das kostenlose „Find-A-Lawyer”-System des Europäischen Justizportals. Das Besondere an diesem Portal ist, dass die dort hinterlegten Informationen aus den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern und dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 BRAO gespeist werden.

Über „Find-A-Lawyer“ des Europäischen Justizportals kann EU-weit nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gesucht werden.
Dabei werden die Informationen teils automatisch durch das BRAV übermittelt; ein anderer Teil der Informationen kann von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten selbst eingetragen und verwaltet werden.
So werden z. B. die Informationen über Fachanwaltschaften durch die Rechtsanwaltskammern in das Verzeichnis eingetragen und können anhand von „Find-A-Lawyer“ im Internet durch das rechtsuchende Publikum abgerufen werden.
Anders verhält es sich mit den Tätigkeitsschwerpunkten und den Sprachenkenntnissen. Diese nach § 11 RAVPV (Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung) geregelten Angaben können Sie selbst im BRAV hinterlegen, ändern und ergänzen. Die dazu notwendigen Änderungen erfolgen über Ihr beA mit der Funktion Postfachverwaltung/Verzeichnisdatenpflege.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im beA-Newsletter | Ausgabe 11/2020 v. 6.8.2020.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, weiterhin mit Ihren Tätigkeitsschwerpunkten und Fremdsprachenkenntnissen auch über eine Datenbank durch das rechtsuchende Publikum gefunden werden zu können.
Davon unabhängig bleibt Ihr Eintrag im Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Hamm und im Gesamtverzeichnis der BRAK (BRAV) nach § 31 BRAO unverändert bestehen.

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OLG Hamm Rechtsprechungsübersicht November 2021

Die aktuelle Ausgabe der Rechtsprechungsübersicht des OLG Hamm finden Sie hier.

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beA-Newsletter

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Nachrichten aus Brüssel

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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