Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz untersuchen Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) und Monika Nöhre, frühere Präsidentin des Kammergerichts sowie ehemalige Schlichterin bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, die Ursachen für den Rückgang der Klageeingangszahlen bei den Zivilgerichten. In diesem Forschungsprojekt geht es um die Bedeutung und Rolle der Justiz in Deutschland und damit um den Rechtsstandort Deutschland. Das Projekt wird maßgebliche Anregungen für die zukünftige Entwicklung und Gestaltung der deutschen Ziviljustiz, Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts geben. Es geht darum, herauszufinden, wie sich das Klageverhalten in der Bevölkerung und der anwaltliche Rat verändert haben und welchen Hindernissen die Anwaltschaft in zivilgerichtlichen Verfahren regelmäßig begegnet.
Ohne die Perspektive und Beteiligung der Anwaltschaft kann dies nicht gelingen; die durchführenden Wissenschaftler:innen wie auch die Rechtspolitik sind entscheidend auf das Feedback aus der Anwaltschaft angewiesen. Daher wurde eine repräsentative Auswahl von Rechtsanwaltskammern um Unterstützung gebeten.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die von ihrer Kammer die Einladung zur Umfrage erhalten haben, können bis zum 11.10.2021 daran teilnehmen. Die Beantwortung des Online-Fragebogens dauert ca. fünf Minuten.
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Nicht nur angesichts der Covid-19-Pandemie gewinnt die Möglichkeit, gerichtliche Verhandlungen per Videosystem durchzuführen, zunehmend an Bedeutung. Die Ausstattung der nordrhein-westfälischen Gerichte ist daher in den letzten Monaten erheblich ausgebaut worden. Nahezu flächendeckend, so das Landesjustizministerium, stehe inzwischen Software für virtuelle Verhandlungsräume und Videoanlagen zur Verfügung. Die Justiz NRW nutzt hierbei zwei Videokonferenz-Systeme. Zu beiden hat sie Kurzanleitungen zur Teilnahme an Videoverhandlungen zur Verfügung gestellt. Die jeweils aktuellsten Versionen der Lang- sowie der Kurzfassungen der Handouts zu den Videokonferenzlösungen der Justiz finden sich im Übrigen auch auf der Internetseite der Justiz NRW, erreichbar über: https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zentraler_dienstleister/videokonferenz/index.php.
Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 17.9.2021 das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gebilligt und damit den Weg für die Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) freigemacht. Das eBO soll einen sicheren Übermittlungsweg im elektronischen Rechtsverkehr auch für Privatpersonen, Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen bieten. Es richtet sich insbesondere auch an Organisationen, die häufiger an gerichtlichen Verfahren beteiligt sind, etwa Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Inkassodienstleister. Die Nutzung setzt eine Identifizierung des Postfachinhabers z.B. beim Notar oder über den elektronischen Personalausweis voraus. eBO ermöglicht – wie das besondere elektronische Anwaltspostfach – den schriftformwahrenden elektronischen Versand von Dokumenten an Gerichte sowie die elektronische Zustellung von Gerichten an eBO-Nutzer:innen.
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Das Gesetz soll am 1. des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten; voraussichtlich wird dies der 1.1.2022 sein, zu dem auch die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für die Anwaltschaft eintritt.
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Die Erste Verordnung zur Änderung der zum 1.7.2021 neugefassten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 10.9.2021 in Kraft getreten. Mit ihr wird die Corona-ArbschV bis zum 24.11.2021 verlängert, sofern nicht zuvor die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 I 2 IfSG aufgehoben wird. Zudem müssen Arbeitgeber nunmehr den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen und die Impfbereitschaft innerhalb ihrer Belegschaften fördern. Der BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht hat seine Hinweise zur Corona-Arbeitsschutzverordnung entsprechend aktualisiert.
In den Hinweisen wird unter anderem erläutert, was Arbeitgeber konkret in Bezug auf die Ermöglichung und konkrete Ausgestaltung von Arbeiten im Homeoffice, aber auch in Bezug auf Schutzmaßnahmen im Betrieb bzw. in der Kanzlei zu beachten haben.
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Die Überbrückungshilfe III plus für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler:innen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen stark betroffen sind, wird – unter leicht veränderten Voraussetzungen – bis zum 31.12.2021 verlängert. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 %. Die Antragstellung erfolgt durch prüfende Dritte. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige.
Ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert werden die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten erleichterten Zugangsmöglichkeiten zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Zudem steht das Kurzarbeitergeld nicht mehr nur Betrieben offen, die vor dem 30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, sondern allen Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Den entsprechenden Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung hat das Bundeskabinett am 15.9.2021 beschlossen.
Mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 kommen außerdem mehrere Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, neuer wesentlicher Maßstab für Corona-Schutzmaßnahmen. Sie wird ergänzt um weitere Indikatoren, z.B. die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen. Einreisende müssen künftig generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen. Zudem sieht § 36 III IfSG nunmehr die Befugnis der Arbeitgeber bestimmter Einrichtungen und Unternehmen vor, personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten über deren Impf- und Serostatus in Bezug auf COVID-19 zu verarbeiten. Solche Einrichtungen sind u.a. Kindertagesstätten und Kinderhorte, Schulen und Heime sowie bestimmte Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, sowie Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlinge und Spätaussiedler und Justizvollzugsanstalten.
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Das Aufbauhilfegesetz 2021, mit dessen Hilfe die Folgen der Hochwasser-Katastrophe vom Juli dieses Jahres bewältigt werden sollen, ist im Wesentlichen am 15.9.2021 in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die Schaffung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro, das geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen soll. Ferner wird in den betroffenen Gebieten die Insolvenzantragspflicht temporär für Unternehmen ausgesetzt, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Änderungen beim Pfändungsschutz sollen zudem Betroffenen mit Finanzengpässen Luft verschaffen. Um die Bevölkerung künftig bei ähnlichen Ereignissen besser warnen zu können, werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung des Cell-Broadcasting-Systems verpflichtet, das an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone Warnmitteilungen verschicken kann.
Der Bundestag beschloss das Gesetz in seiner Sondersitzung am 7.9.2021. Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 10.9.2021 seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz wurde sodann umgehend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Für vom Hochwasser betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat die BRAK Informationen zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen auf einer Sonderseite zusammengestellt.
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Die Gerichtsvollziehergebühren werden linear um 10 % erhöht. Der Bundesrat billigt in seiner Sondersitzung am 17.9.2021 eine entsprechende Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, die als Teil des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom Bundestag beschlossen worden war. Die Änderung geht auf eine Initiative des Bundesrats aus dem Mai 2021 zurück.
Die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Die Änderungen des Gerichtsvollzieherkostengesetzes sollen zum 1. des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten, also voraussichtlich zum 1.11.2021.
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Seit weit mehr als 20 Jahren bietet die Rechtsanwaltskammer Hamm für das rechtsuchende Publikum und die Mitglieder der Kammer den „Anwaltsuchdienst“ an. Dabei steht dieser zusätzliche und freiwillige „Anwaltsuchdienst“ neben dem obligatorischen Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Hamm und dem Gesamtverzeichnis der BRAK (BRAV) nach § 31 BRAO. Bislang konnten sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einer Vielzahl von Schwerpunkten ihrer anwaltlichen Tätigkeit und auch Fremdsprachenkenntnissen in diesen Anwaltsuchdienst eintragen lassen. In den letzten Jahren ist aber nicht nur die Anzahl der Kolleginnen und Kollegen, die den Anwaltsuchdienst nutzen, stark zurück gegangen. Auch die Anzahl der Anfragen sowohl per Internet (Nutzung des Online-Anwaltsuchdienstes), als auch telefonische Nachfragen bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer, haben sich kontinuierlich erheblich reduziert. Mittlerweile ist nur noch ein Bruchteil der Nutzer zu verzeichnen, die noch vor 10 Jahren das Suchsystem in Anspruch genommen haben. Die Hintergründe dieser Entwicklung mögen vielfältig sein – der wichtigste Grund kann darin liegen, dass internetbasierte Suchmöglichkeiten durch eine Freitextsuche z. B. in Google mittlerweile häufiger genutzt werden als die Recherchemöglichkeit in einer Datenbank. Deshalb wird die Rechtsanwaltskammer Hamm zum 31.12.2021 diesen Anwaltsuchdienst einstellen.
Möchten Sie mit Ihren Tätigkeitsschwerpunkten und Fremdsprachenkenntnissen weiterhin über eine allgemein zugängliche und mit amtlichen Informationen arbeitende Datenbank gefunden werden? Dann nutzen Sie das kostenlose „Find-A-Lawyer”-System des Europäischen Justizportals. Das Besondere an diesem Portal ist, dass die dort hinterlegten Informationen aus den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern und dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 BRAO gespeist werden.
Über „Find-A-Lawyer“ des Europäischen Justizportals kann EU-weit nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gesucht werden.
Dabei werden die Informationen teils automatisch durch das BRAV übermittelt; ein anderer Teil der Informationen kann von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten selbst eingetragen
und verwaltet werden.
So werden z. B. die Informationen über Fachanwaltschaften durch die Rechtsanwaltskammern in das Verzeichnis eingetragen und können anhand von „Find-A-Lawyer“ im Internet durch das rechtsuchende Publikum abgerufen werden.
Anders verhält es sich mit den Tätigkeitsschwerpunkten und den Sprachenkenntnissen. Diese nach § 11 RAVPV (Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung) geregelten Angaben können Sie selbst im
BRAV hinterlegen, ändern und ergänzen. Die dazu notwendigen Änderungen erfolgen über Ihr beA mit der Funktion Postfachverwaltung/Verzeichnisdatenpflege.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im beA-Newsletter | Ausgabe 11/2020 v. 6.8.2020.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, weiterhin mit Ihren Tätigkeitsschwerpunkten
und Fremdsprachenkenntnissen auch über eine Datenbank durch das rechtsuchende Publikum gefunden werden zu können.
Davon unabhängig bleibt Ihr Eintrag im Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Hamm und im Gesamtverzeichnis der BRAK (BRAV) nach § 31 BRAO unverändert bestehen.
Der Direktor des Amtsgerichts Hattingen teilt mit, dass zum 1. Oktober 2021 eine Reorgansiation des Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Essen stattfinden wird.
Es wird ein Konzentrierter Bereitschaftsdienst eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Bereistchaftsdienst, der bislang von jedem Amtsgericht eigenständig für seinen Bezirk organisiert wurde, nunmehr zentral von einem Konzentrationsgericht auch für die Bezirke der angeschlossenen Verbundgerichte
geleistet wird.
Für den Landgerichtsbezirk Essen bedeutet dies konkret, dass dieser in dei Verbünde Nord und Süd aufgeteilt wird.
Der Verbund Nord mit dem Konzentrationsgericht AG Gelsenkirchen wird aus den Bezirken der Amtsgerichte Marl, Gladbeck, Dorsten, Bottrop und eben Gelsenkirchen bestehen.
Den Verbund Süd werden die Bezirke der Amtsgerichte Essen-Steele, Essen-Borbeck und Hattingen bilden. Das Konzentrationsgericht wird das AG Hattingen
sein.
Bitte beachten Sie, dass das Amtsgericht Essen von diesen Neuerungen nicht betroffen ist. Für dieses Gericht verbleibt es demnach auch über den 1. Oktober 2021 hinaus bei den bisherigen Zuständigkeiten im Bereitschaftsdienst!
Die Zuständigkeiten des Konzetrierten Bereitschaftsdienstes besteht - wie bisher - für alle unaufschiebbaren Rechtsangelegenheiten außerhalb der der üblichen Geschäftszeiten und zwar montags bis donnoerstags von 06:00 bis 07:30 Uhr sowie 15:30 bis 21:00 Uhr; freitags von 06:00 bis 07:30 Uhr sowie 15:00 - 21:00 Uhr und darüber hinaus an Wochenenden, Feiertagen, Heiligabend und Silvester sowei an sonstigen Tagen, an denen der allegmeine Dienstbetrieb ruht (bspw. Betriebsfest, Ausflüge, etc.) von 06:00 bis 21:00 Uhr.
Für den Konzentrierten Bereitschaftsdienst des Verbundes Süd ist ausschließlich für diese Zwecke folgende Fax-Nummer eingerichtet worden:
0211 (Düsseldorf) / 87565842
Sämtliche dringende und eilbedürftige Anträge sind daher ab sofort unter dieser Fax-Nummer zu übersenden, sofern sie außerhalb der normalen Geschäftszeiten (s. o.) gestellt werden.
Innerhalb der Geschäftszeiten (werktäglich von 07:30 bis 15:30 bzw. 15:00 Uhr) sind die Ihnen bekannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu den einzelnen Gerichten weiterhin zu wählen.
Die Agentur für Grundrechte (Fundamental Rights Agency) der Europäischen Union veranstaltet am 11. und 12.10.2021 das Fundamental Rights Forum. In Wien, Straßburg, Genf, Warschau, Ljubljana und Oslo werden Präsenzveranstaltungen durchgeführt, parallel werden Online-Sessions auf vier verschiedenen Kanälen übertragen. Die BRAK richtet dabei eine Diskussionsrunde mit dem Titel „Safeguarding Access to Justice: The Legal Profession“ aus, bei der BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels mit Repräsentant:innen der Anwaltsorganisationen aus Slowenien, Frankreich, Gambia und Österreich über die Situation während der Pandemie spricht.
Für die Justiz war es schwierig, ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte und zur Gewährleistung des Zugangs zum Recht nachzukommen. Das Funktionieren der Gerichte und staatlichen Einrichtungen konnte nicht durchgängig gewährleistet werden und es wurden schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit beobachtet. Die Anwaltschaften der verschiedenen Länder wirkten diesen Entwicklungen entgegen. Die Referent:innen stellen Initiativen und Maßnahmen vor, die ergriffen wurden, um die Funktionsfähigkeit der Justiz und der staatlichen Institutionen zu gewährleisten, und um Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Zukunft zu verhindern.
Die Fundamental Rights Agency mit Sitz in Wien ist eine von der Europäischen Union geschaffene Expertenkommission, die den Schutz der Grundrechte in Europa überwachen soll. Sie erstellt wissenschaftliche Studien, welche die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, und (potenzielle) Beitrittskandidaten sowie die Öffentlichkeit über mögliche Missstände informieren und Lösungswege aufzeigen, und unterstützt die EU-Institutionen bei der europäischen Rechtsetzung.
Die von der BRAK organisierte Diskussionsrunde wird am 11.10.2021 von 17.45 – 18.30 Uhr deutscher Zeit auf Kanal 4 übertragen und ist für alle kostenlos zugänglich. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung auf Englisch stattfindet.
Weiterführender Link:
Zum vierten Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, ein Forum für die Forschung zum Anwaltsrecht zu geben und einen Dialog zwischen Wissenschaft und Anwaltschaft hierüber zu ermöglichen. Thema ist in diesem Jahr „Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“. In Vorträgen und einer Podiumsdiskussion werden unterschiedliche Aspekte der Reformdiskussion angesprochen: digitale Kommunikation im Zivilprozess, Rechtsschutzmöglichkeiten für zahlreiche Betroffene, den Spagat der Justiz zwischen sinkenden Eingangszahlen und zunehmenden Massenverfahren, den Rechtsschutz in der Fläche und die Rolle der Anwaltschaft hierbei. Die Keynote wird die BGH-Präsidentin Bettina Limperg halten.
Die Konferenz findet am 12.11.2021 als Online-Konferenz statt.
Weiterführende Links:
Das Bundesamt für Justiz informiert über die diesjährige zentrale Veranstaltung zum Europäischen Tag der Justiz in Kiel.
Die Veranstaltung findet vom 25. bis 28. Oktober 2021 in Kiel und online statt.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesamtes für Justiz vom 16.09.2021.
Der Soldan Moot sucht noch Anwältinnen und Anwälte, die den Wettbewerb als Richter:in oder Juror:in unterstützen. In dem Wettbewerb treten 30 Teams von Jurastudierenden aus ganz Deutschland in simulierten Gerichtsverfahren als Kläger- und Beklagtenvertreter gegeneinander an. Zu verhandeln haben sie einen fiktiven Fall, der aktuelle Probleme aus dem Zivil- und Berufsrecht beinhaltet. Die besten Kläger- und Beklagten-Schriftsätze und die beste Verhandlungsleistung werden mit Preisen ausgezeichnet. Die mündlichen Verhandlungen finden vom 7. bis 9.10.2021 als Online-Konferenz per Zoom statt.
Aufgabe der Richter:innen ist es, die mündlichen Verhandlungen zu leiten und dabei u.a. auf eine faire Zeiteinteilung zwischen der Kläger- und Beklagtenvertretung zu achten. Die Juror:innen greifen nicht in die Verhandlung ein, sondern bewerten die Leistung der Studierenden hinsichtlich rechtlicher Überzeugungskraft, Stil, Sprache und Schlüssigkeit. Die einzelnen Verhandlungen dauern jeweils 60 Minuten. Vor allem für Donnerstag, den 7.10. wird noch weitere Unterstützung benötigt.
Begleitend zum Soldan Moot gibt es ein vielfältiges Rahmenprogramm. Den Beginn macht am Mittwoch, den 6.10.2021 die digitale Anwaltskonferenz. Am Donnerstag, den 7.10.2021 findet eine digitale Kanzleibörse statt, bei der Kanzleien und teilnehmende Teams Kontakte knüpfen und sich austauschen können. Am Freitag, den 8.10.2021 schließt ein digitaler Jahrmarkt mit Winetasting das Programm ab.
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