Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt tritt zum 1.10.2021 in Kraft. Nachdem das auch als „Legal Tech-Gesetz“ bezeichnete und im Gesetzgebungsverfahren stark umstrittene Gesetz Ende Juni, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, noch vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt worden war, wurde es am 17.8.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann daher, wie in Art. 9 des Gesetzes vorgesehen, am 1.10.2021 in Kraft treten. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig bei Geldforderungen bis zu 2.000 Euro gegen Erfolgshonorar tätig werden dürfen; zudem regelt es Voraussetzungen für die Registrierung und für Vergütungsvereinbarungen sowie Informationspflichten für Inkassodienstleister. Es enthält dazu Änderungen der BRAO, des RDG, des RVG sowie weiterer Gesetze.
Die BRAK hatte das Gesetzesvorhaben unter anderem deshalb kritisiert, weil damit die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher im Ergebnis teurer und der Zugang zum Recht durch Legal Tech-Inkassodienstleister faktisch auf wirtschaftlich für diese attraktive Fälle beschränkt wird. Kritisch sieht sie weiterhin, dass durch die eingeschränkte Öffnung des Erfolgshonorars die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie das System der Kostenerstattung und der Prozesskostenhilfe beeinträchtigt wird. Sie mahnt eine Evaluation insbesondere der Regelungen zum Erfolgshonorar an.
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Worum geht es für die Anwaltschaft in der kommenden Legislaturperiode? Darüber, aber auch darüber, welche Eigenschaften Anwältinnen und Anwälte auf jeden Fall mitbringen sollten, warum es unbedingt lohnend ist, sich ehrenamtlich zu engagieren, weshalb Deckmantelgesetzgebung ein No-Go ist, ob Anwältinnen es schwerer haben als Anwälte und worüber er gerne ein Buch schreiben würde, spricht BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels im Interview mit dem Kammerton.
Der Kammerton ist die Zeitschrift der Rechtsanwaltskammer Berlin und kann über die Website der Kammer bezogen werden.
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Die passive Nutzungspflicht des besonderen elektronische Anwaltspostfachs (beA), also die Pflicht, die für die Nutzung des beAs erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über dieses zur Kenntnis nehmen, ist schon lange Gesetz, vgl. § 31 a Abs. 6 BRAO. Kolleginnen und Kollegen, die ihr beA noch nicht aktiviert haben, tragen also ein hohes berufsrechtliches und auch haftungsrechtliches Risiko. Hinzu tritt ab dem 01.01.2022 eine flächendeckende aktive Nutzungspflicht gemäß des dann in Kraft tretenden § 130 d ZPO. Höchste Zeit also, sich mit der Inbetriebnahme des beAs, soweit noch nicht geschehen, auseinander zu setzen. Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt hierfür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der Länderprüfung Deutschlands durch die Financial Action Task Force (FATF) haben die Bundesministerien des Inneren und der Finanzen ergänzend zur ersten Nationalen Risikoanalyse zwei sektorale Risikoanalysen erstellt. Diese können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nutzen, um besser einschätzen zu können, ob sie es mit einem nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalt zu tun haben bzw. bei welchen Szenarien sie besonders aufmerksam prüfen müssen.
Die „Sektorale Risikoanalyse Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland“ beleuchtet die Anfälligkeit entsprechender Organisationen, die in Deutschland vor allem in Form von Vereinen und Stiftungen vertreten sind, für die Zwecke der Terrorismusfinanzierung. Es werden typische Missbrauchs-Szenarien herausgearbeitet. Darüber hinaus wird untersucht, durch welche Maßnahmen die identifizierten Risiken eingedämmt werden können.
Die „Sektorspezifische Risikoanalyse 2020 (zur) Risikobewertung möglicher spezifischer Anfälligkeiten juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen für den Missbrauch zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecken in Deutschland“ untersucht die Missbrauchsrisiken der in Deutschland verbreitetsten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen sowohl im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung als auch im Hinblick auf Geldwäsche. Unter anderem werden die jeweiligen Gründungsvoraussetzungen dargestellt und vor dem Hintergrund des zu beurteilenden Risikos analysiert. Abschließend wird die Missbrauchsgefahr in einer Risikomatrix bewertet.
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Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge in den Freien Berufen liegt, nach einem Einbruch im vergangenen Jahr, wieder im Bereich der vor der Corona-Pandemie zu verzeichnenden Werte. Dies hat der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) als Fazit seiner Ausbildungsstatistik zum 30.6.2021 mitgeteilt. Im Erhebungszeitraum zwischen dem 1.10.2020 und dem 30.6.2021 wurden danach bei den Kammern der Freien Berufe 6,8 % mehr Ausbildungsverträge bei den Kammern registriert als zum Vorjahresstichtag (23.850 Ausbildungsverträge; Vorjahr: 22.339).
Zuwächse sind sowohl in den alten Bundesländern (6,9 % bzw. 1.375 Verträge) als auch in den neuen Bundesländern (5,9 % bzw. 136 Verträge) zu verzeichnen. In den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte wurden im Erhebungszeitraum insgesamt 2.493 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs um insgesamt 5,4 % bzw. 128 Verträge (2.365 Verträge). Dieser Zuwachs ist sowohl in den alten Bundesländern (+ 5,2% bzw. 2.290 Verträge; Vorjahr: 2.177 Verträge) als auch in den neuen Bundesländern (+ 8 % bzw. 203 Verträge; Vorjahr: 188) festzustellen. Der Trend ist damit in den rechtsberatenden Ausbildungsberufen etwas verhaltener als in den übrigen Freiberufen; auch dies entspricht der Entwicklung in den Vorjahren.
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Zum vierten Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, ein Forum für die Forschung zum Anwaltsrecht zu geben und einen Dialog zwischen Wissenschaft und Anwaltschaft hierüber zu ermöglichen. Thema ist in diesem Jahr „Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“. In Vorträgen und einer Podiumsdiskussion geht es um unterschiedliche Aspekte der Reformdiskussion: digitale Kommunikation im Zivilprozess, Rechtsschutzmöglichkeiten für zahlreiche Betroffene, den Spagat der Justiz zwischen sinkenden Eingangszahlen und zunehmenden Massenverfahren, den Rechtsschutz in der Fläche und die Rolle der Anwaltschaft hierbei. Die Keynote wird die BGH-Präsidentin Bettina Limperg halten.
Die Konferenz findet am 12.11.2021 als Online-Konferenz statt.
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Der Hans Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in seine neunte Runde – und benötigt dafür die Unterstützung engagierter Anwältinnen und Anwälte. Auch in diesem Jahr wird in dem Wettbewerb für Jura-Studierende anhand eines fiktiven Falls, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält, ein Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden frühzeitig einen Einblick in die anwaltliche Tätigkeit zu ermöglichen. Der diesjährige Fall, der Anfang Juli veröffentlicht wurde, dreht sich um die Werbekampagne einer Anwaltskanzlei, für die diese das anfallende Honorar der Werbeagentur nicht zahlen möchte, mit Verweis darauf, dass deren Inhaberin zugleich Anwältin ist. 31 Teams von 16 verschiedenen juristischen Fakultäten aus ganz Deutschland werden im Wettbewerb als Kläger- oder Beklagtenvertreter auftreten. Kolleginnen und Kollegen, die den Soldan Moot durch die Bewertung von Schriftsätzen, als Juroren oder Richter unterstützen möchten, sind dazu herzlich aufgerufen.
Aufgabe der Korrektorinnen und Korrektoren ist es, jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze Schriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil nach der aus dem Deutschen Richtergesetz bekannten Punkteskala von 0 bis 18 Punkten zu bewerten. Die Klageschriftsätze mussten bis Anfang August, die Klageerwiderungen müssen bis Anfang September am Lehrstuhl eingereicht werden. Die Bewertungen der Schriftsätze müssen dann bis Donnerstag, den 30.9.2021 erfolgen.
Die mündlichen Verhandlungen sind für den 7.–9.10.2020 geplant. Die Veranstaltung findet pandemiebedingt als Online-Veranstaltung statt.
Jede der mündlichen Verhandlungen wird von zwei Jurorinnen/Juroren bewertet und von einer Richterin/einem Richter geleitet werden. Letzteren obliegt dabei die Aufgabe, auf eine faire Zeiteinteilung zwischen den Plädierenden zu achten. Die Juror*innen greifen nicht in die Verhandlung ein, sondern bewerten die Leistung der Studierenden hinsichtlich rechtlicher Überzeugungskraft, Stil, Sprache und Schlüssigkeit.
Erstmals erhalten in diesem Jahr Kanzleien die Möglichkeit, Teams aus der eigenen Region beim Soldan Moot zu unterstützen und dabei Kontakte zu den Studierenden zu knüpfen, die so ihrerseits die Kanzleien kennenlernen können. Begleitend findet eine Kanzleibörse für die am Wettbewerb teilnehmenden Teams statt.
Der Soldan Moot wurde vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover und der Soldan Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, dem Deutschen Anwaltverein und der BRAK ins Leben gerufen. Regelmäßig nehmen bis zu 30 Teams aus verschiedenen deutschen Universitäten an dem Wettbewerb teil. Den Auftakt bildet in jedem Jahr die Hannoversche Anwaltskonferenz mit zahlreichen Fachvorträgen zum Berufsrecht. Sie findet in diesem Jahr am 6.10.2021 statt.
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Nachdem im letzten Jahr coronabedingt keine Mitarbeiterseminare stattfinden konten, werden wir im 2. Halbjahr - nunmehr in Form von Online-Seminaren - unsere Reihe der Mitarbeiterseminare fortsetzen.
Angeboten werden ein Seminar zum Thema „RVG für Fortgeschrittene“ am 04.11.2021, Referent: Hans May und ein Seminar zum Thema „Aufbauseminar Zwangsvollstreckung“, Referentin: Rechtsanwältin und Notarin Mihaela Dragu am 11.11.2021. Nähere inhaltliche Informationen zu den Seminaren finden Sie unter https://www.datev.de/cuonpu2/mandant/16/SeminarUebersichtLayout.jspx unter der Zielgruppe „Seminar für Mitarbeiter“.
Der Direktor des Arbeitsgerichts Wesel informiert über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Arbeitsgericht Wesel.
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