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KammerInfo

Ausgabe Nr. 11/2020, vom 08. Juli 2020

Inhaltsverzeichnis:

Pandemie-Planung des Landes Nordrhein-Westfalen - Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebs

Das Justizministerium NRW informiert mit Schreiben vom 06.07.2020 über die schrittweise Wiederaufnahme des Dienstbetriebs der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach der Phase  pandemiebedingter Einschränkungen. Das Schreiben finden Sie hier.

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Steuerrecht: Aktuelle Hinweise zur Lohnversteuerung von Kammerbeiträgen und zur Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Zum 1.7.2020 wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen geschaffen, die auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt. Das Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2018/822 (DAC-6) in nationales Recht um. Es sieht vor, dass bestimmte Steuergestaltungen innerhalb gegebener Fristen elektronisch an Finanzaufsichtsbehörden zu melden sind. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat ein Schema erarbeitet, nach dem bei Mandaten geprüft werden kann, ob eine Meldepflicht vorliegt.

Die Dachorganisationen der rechts- und steuerberatenden Berufe – BStBK, WPK und BRAK – hatten den Gesetzentwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme vehement kritisiert. Ergänzend hatte die BRAK in einem Positionspapier anhand von Beispielsfällen verdeutlicht, wie die Meldepflicht die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verletzt. Diese Bedenken fanden leider kein Gehör.

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat zudem seine Handlungshinweise zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte überarbeitet. Neu aufgenommen wurden Informationen für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte. Die Handlungshinweise berücksichtigen Gesetzeslage und Rechtsprechung zum Stand Juni 2020.

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Berufsbildungsbericht: Zahl der ReFa-Azubis sinkt weiter

Die Zahl der Auszubildenden zum/zur Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist auch im Ausbildungsjahr 2018/2019 leicht gesunken. Rund 1,1 % weniger Ausbildungsverträge wurden im Vergleich zum Vorjahr abgeschlossen. Dies geht aus dem kürzlich veröffentlichten Berufsbildungsbericht 2020 der Bundesregierung hervor. Der Ausbildungsberuf entwickelt sich damit auch weiterhin entgegen dem allgemeinen Trend in den Freien Berufen, die ein Plus von 1,9 % bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen verzeichnen. Insgesamt gab es auf dem Arbeitsmarkt einen Rückgang von Ausbildungsverhältnissen um 1,2 %. Der Bericht bildet aufgrund des Erhebungszeitraums den Stand des Ausbildungsmarktes vor Ausbruch der Corona-Pandemie ab; deren Auswirkungen werden im folgenden Berufsbildungsberichts sichtbar sein.

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BRAK-Positionspapier zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Aus Anlass der deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union, die am 1.7.2020 begann, hat die BRAK angemahnt, dass auch in der noch andauernden Krise infolge der Corona-Pandemie die gewohnten hohen demokratischen Standards der Europäischen Union erhalten bleiben müssen. In einem Positionspapier, das u.a. an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesaußenminister Heiko Maas und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gesandt wurde, machte die BRAK deutlich, was sie von der Bundesregierung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft erwartet: die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten und insbesondere die Wahrung der Rolle der Anwaltschaft als Teil der Rechtspflege und als Garantin für die Belange der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.

Die Forderungen der BRAK betreffen vor allem die anwaltliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. In den vergangenen Jahren wurden durch europäische Gesetzgebungsvorhaben, insb. zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, die anwaltlichen Grundpflichten und auch die anwaltliche Selbstverwaltung wiederholt angegriffen. Zudem müssten der Zugang zum Recht sichergestellt sowie die Verfahrensgarantien im Strafprozess gestärkt werden. Auch auf europäischer Ebene muss umfassend berücksichtigt werden, dass die Anwaltschaft eine systemrelevante Berufsgruppe ist.

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Insolvenzverwalter: BRAK fordert Aufnahme in die BRAO

Das Berufsrecht für Insolvenzverwalter soll in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt werden. Dies sieht ein Vorschlag vor, den die BRAK in ihrer Hauptversammlung am 22.6.2020 verabschiedete. Insolvenzverwalter sollen danach auf ihren Antrag in die für den Ort ihrer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Ein Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen. Die Aufnahme in die BRAO ist aus Sicht der BRAK sachgerecht, da ohnehin etwa 95 % aller Insolvenzverwalter zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind.

Die Insolvenzverwalter unter staatliche Aufsicht zu stellen, verbietet sich aus Sicht der BRAK; auch eine eigene Kammer für Insolvenzverwalter macht wenig Sinn, da die Rechtsanwaltskammern bereits eine funktionierende Selbstverwaltungsinfrastruktur und entsprechende Erfahrung und Kompetenz bieten.

Die BRAK wird mit einem konkreten Regelungsvorschlag an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herantreten.

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Niedersachsen führt Justizassistenz für Referendarinnen und Referendare ein

Rechtsreferendarinnen und -referendare in Niedersachsen haben ab sofort die Möglichkeit, als Justizassistentinnen und -assistenten zu arbeiten. Sie können dann im Rahmen einer Nebentätigkeit zum Referendariat als wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen an einem Gericht oder bei einer Staatsanwaltschaft eingesetzt werden. Dadurch sollen sie insbesondere einen vertieften Einblick in die vielseitigen Betätigungsfelder in der Justiz erhalten; die Justiz verspricht sich davon, qualifizierten Nachwuchs für die Richterschaft und Staatsanwaltschaft zu gewinnen.

Justizassistentinnen und -assistenten können für maximal ein Jahr in einem bestimmten Stadium ihres Referendariats beschäftigt werden. Ein Einsatz ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auch in den Fachgerichtsbarkeiten möglich. Niedersachsen geht als erstes Bundesland diesen neuen Weg der Nachwuchsgewinnung für die Justiz.

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Berufsrecht: Änderungen für Notare und Anwälte geplant

Das notarielle Berufsrecht soll grundlegend geändert werden. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juni vorlegte. Der Entwurf enthält auch zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts, die insbesondere die regionalen Rechtsanwaltskammern betreffen. Dazu zählen etwa Regelungen zur Versagung bzw. zum Widerruf der Zulassung, die Abschaffung der aus Sicht des BMJV überflüssig gewordenen Anzeigepflicht von Vertreterbestellungen sowie Regelungen, welche die Tätigkeit der Kammervorstände und der Kammergeschäftsstellen betreffen.

Zudem sollen die juristischen Staatsprüfungen sowie die notariellen Prüfungen künftig optional elektronisch durchgeführt werden können. Eingeführt werden soll außerdem die Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst als Teilzeitreferendariat zu absolvieren. Damit soll Referendarinnen und Referendaren die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung erleichtert werden.

Der Referentenentwurf setzt zahlreiche Anregungen um, die v.a. im Bereich des notariellen Berufsrechts in den vergangenen Jahren an das BMJV herangetragen wurden, und verknüpft diese mit weiteren Punkten, in denen aus fachlicher Sicht Änderungsbedarf besteht.

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Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: BRAK verurteilt Umgehung rechtsstaatlicher Grundsätze

Scharfe Kritik hat die BRAK am Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) geübt. Mit dem Gesetz, das am 29.6.2020 vom Bundestag verabschiedet und das am 30.6.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden verschiedene steuerliche Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie umgesetzt. Dazu zählt u.a. die zum 1.7.2020 in Kraft getretene zeitweise Reduktion der Umsatzsteuer. Die Kritik der BRAK gilt jedoch nicht den steuerlichen Entlastungen, sondern zwei erheblichen Verschärfungen des Steuerstrafrechts, die mit der Corona-Pandemie nicht in Verbindung stehen, aber gleichwohl in dem Eil-Gesetz mit untergebracht wurden. Unter dem Deckmantel der Pandemie derartige Verschärfungen vorzunehmen, hält BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels für mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien unvereinbar.

Die BRAK hatte ihre Kritik bereits im Gesetzgebungsverfahren angebracht, u.a. durch ein Schreiben an die Bundesjustizministerin sowie durch eine Stellungnahme ihrer Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht. Die Umgehung des regulären parlamentarischen Verfahrens für die steuerstrafrechtlichen Änderungen hält Wessels für untragbar; er fordert, die nicht mit der Pandemie zusammenhängenden Vorschriften aus dem Gesetz zu streichen.

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Internationaler Austausch der Anwaltschaften zu Corona

Die Anwaltschaften weltweit stehen angesichts der Corona-Pandemie vor ganz ähnlichen Herausforderungen. So wurden in nahezu allen Jurisdiktionen die Gerichte geschlossen oder auf Notbetrieb heruntergefahren, rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger wurde dadurch der Zugang zum Recht erschwert; die Anwältinnen und Anwälte sehen sich in allen Jurisdiktionen mit Mandatsrückgängen und erschwerten Arbeitsbedingungen infolge von Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen und eingeschränktem Justizbetrieb konfrontiert. Dies ergaben zwei von der BRAK veranstaltete internationale Videokonferenzen.

Am 4.6.2020 veranstaltete die BRAK per Videokonferenz einen Runden Tisch mit den Präsidenten der nordafrikanischen Rechtsanwaltskammern. Insgesamt über 40 Teilnehmer diskutierten über die aktuelle Situation der Anwaltschaften, u.a. die Kammerpräsidenten von Marokko, Algier, Tunesien und Libyen sowie Vertreter der Anwaltskammer von Casablanca und der Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ). Für die BRAK nahmen Schatzmeister Michael Then und Vizepräsident André Haug teil.

Am 9.6.2020 fand die ebenfalls von der BRAK veranstaltete Bar Leaders‘ Round Table mit rund 100 Teilnehmenden aus 50 Staaten statt. Zu ihnen zählten u.a. Kammerpräsidenten von nationalen Anwaltsorganisationen aus Kasachstan und Usbekistan, Marokko, Japan und Vietnam, Vertreter des Council of Bars and Law Societies of Europe, der LAWASIA, der Union International des Avocats sowie der Arab Lawyers Union. Vertreter aus Frankreich, Polen, den Niederlanden, Hong Kong, Russland, Algerien, Taiwan und Finnland referierten zur Situation der Anwaltschaft in ihren jeweiligen Staaten. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels moderierte die Veranstaltung und schilderte die Situation in Deutschland.

Die Anwaltschaft sieht sich den Berichten der Teilnehmenden zufolge gut gerüstet, die Krise zu überstehen, und tritt für die Erhaltung des Zugangs zum Recht und den Ausbau der Digitalisierung ein. Der internationale Erfahrungsaustausch wurde von den Teilnehmenden sehr begrüßt und soll fortgesetzt werden.

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Corona-Überbrückungshilfe: BRAK fordert Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess

Das vom Bundeskabinett Ende Juni beschlossene Konjunkturprogramm beinhaltet umfassende Fördermaßnahmen für Unternehmen, die wirtschaftlich nachteilig von der Corona-Pandemie betroffen sind. Dazu hat das Kabinett u.a. Eckpunkte einer „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ veröffentlicht, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Hauptkritikpunkt aus Sicht der BRAK ist, dass lediglich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach dem Eckpunktepapier berechtigt sein sollen, im Rahmen des Antragstellungsverfahrens beratend tätig zu werden. Die BRAK fordert, auch die Anwaltschaft in den Antragsprozess einzubeziehen. Sie könne ebenso qualifiziert beraten wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; ein sachlicher Grund, die Anwaltschaft in diesem Bereich nicht tätig werden zu lassen, besteht nicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben aufgrund ihrer Zulassung das Recht zu umfassender rechtlicher – einschließlich steuerrechtlicher – Beratung und Vertretung ihrer Mandanten.

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Seminare der RAK Hamm als Online-Fortbildung

Seit einigen Wochen haben wir das Fortbildungsangebot der Rechtsanwaltskammer Hamm wieder aufgenommen. Statt in Präsenzseminaren findet das Fortbildungsangebot seitdem im Format der Internet-Online-Fortbildung statt. Fast alle unsere Dozentinnen und Dozenten sind bereit, auch in diesem Format tätig zu werden. So können wir fast das gesamte ausgeschriebene Fortbildungsangebot auch in diesem neuen Format anbieten.

Die ersten Erfahrungen mit der Online-Fortbildung sind sehr positiv. Wir haben bereits viele begeisterte Rückmeldungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich nicht nur auf das neue Format eingelassen haben, sondern die Vorteile der Online-Seminare gerne nutzen.

Sie sind bereits angemeldet? Dann gilt Ihre Anmeldung für das bisherige Präsenzseminar auch für das neue Online-Format. Ihre Buchung bleibt bestehen und Sie haben die Möglichkeit zur Teilnahme an dem von Ihnen gebuchten Seminar im Online-Format, ohne weiteres unternehmen zu müssen. Rund zwei Wochen vor dem Seminartermin erhalten Sie über das beA unsere Nachricht über die Durchführung Ihres Seminars nebst weiteren Informationen. Die weitere Abwicklung Ihrer Teilnahme erfolgt über die von uns verwendete Seminar-Software, die Sie ohne großen Aufwand verwenden können. Denn die Nutzung erfolgt über einen Internetbrowser – die Installation einer speziellen Software ist daher nicht erforderlich.

Sie haben sich bereits für ein Seminar angemeldet, sind von uns nach Beginn der Corona-Krise nicht angeschrieben worden und befürchten gleichwohl, Ihr Seminar könnte nicht stattfinden, weil der Dozent zur Durchführung des Online-Seminars nicht zur Verfügung steht? Dies ist unwahrscheinlich. Denn wir haben alle angemeldeten Teilnehmer, deren Seminare wegen vorliegender Absagen der Dozenten im laufenden Jahr nicht durchgeführt werden können, bereits kontaktiert und die Möglichkeit eröffnet, sich für andere Seminare anzumelden. Eine Liste aller Seminare, die wir in diesem Jahr noch durchführen, finden Sie im Internet unter www.rechtsanwaltskammer-hamm.de, dort der Reiter „Ausbildung“.

Sie sind noch nicht angemeldet und auf der Suche nach einem Online-Seminar? Schauen Sie auf unserer Seminarhomepage unter www.rechtsanwaltskammer-hamm.de, dort den Reiter „Ausbildung“ wählen. Unser umfassendes Angebot steht zu Ihrer Verfügung. Wegen des neuen Formats haben wir in einigen Fällen die Option, auch zuvor ausgebuchte Seminare für weitere Teilnehmer wieder freizuschalten. Nutzen Sie Ihre Teilnahmemöglichkeiten.

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beA-Newsletter

Den aktuellen beA-Newsletter finden Sie hier:

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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