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KammerInfo

Ausgabe Nr. 09/2020, vom 05. Juni 2020

Inhaltsverzeichnis:

beA und Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis: Betriebsübergang – Downtime vom 12.–15.6.2020

Als wichtigsten Schritt im Zuge des Übergangs des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) auf die neue Dienstleisterin der BRAK wird diese den beA-Echtbetrieb und das beA-System einschließlich des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses übernehmen. Der Betriebsübergang ist in der Zeit vom 12.–15.6.2020 geplant; zu seiner Umsetzung werden das beA sowie das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis für einen gewissen Zeitraum nicht erreichbar und nutzbar sein.

Diese Downtime ist vorgesehen

von Freitag, den 12.6.2020, um 12:00 Uhr

bis Montag, den 15.6.2020, um 8.00 Uhr.

Wir bitten bereits vorab um Verständnis für damit verbundene Unannehmlichkeiten und regen an, dass Sie fristgebundene Nachrichten bereits vor dem 12.6.2020 versenden oder auf andere Kommunikationswege ausweichen.

Während des Übergangs werden alle Postfächer sowie die dazugehörigen Einstellungen, Daten und Nachrichten übertragen. Eine erneute Registrierung des Postfachfachs ist nach dem Übergang nicht erforderlich. Nach dem Übergang können Sie sich wie gewohnt an Ihrem beA anmelden und es nutzen; auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis ist danach wie gewohnt nutzbar.

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Neuer beA-Support: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Wie bereits angekündigt, hat zum 2.6.2020 die neue Dienstleisterin der BRAK den Anwendersupport für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) übernommen. Der Service Desk – auch Anwendersupport genannt – steht als Anlaufstelle für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und selbstverständlich auch für Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei Fragen zum beA oder auch bei Problemen im Umgang mit dem beA mit Rat und Tat zur Seite.

Der Service Desk ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon:                       0 30 - 21 78 70 17

E-Mail:                         servicedesk@beasupport.de

Service-Portal:          https://portal.beasupport.de

Wer für Fragen rund um das beA die richtige Anlaufstelle ist, ist in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

     
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Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundestag beschlossen

In seiner Sitzung am 29.5.2020 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Damit sollen die Liquidität von durch die Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie betroffenen Personen und Unternehmen verbessert und steuerliche Entlastungen umgesetzt werden. Unter anderem wird der Umsatzsteuersatz befristet von 19 % auf 7 % abgesenkt; ferner werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt und Rückwirkungszeiträume verlängert. Verlängert wird zudem – rückwirkend zum 30.3.2020 – die Antragsfrist für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Eltern, die wegen der Schließung von Kitas und Schulen Verdienstausfälle hinnehmen mussten.

Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde außerdem eine Regelung in das Einführungsgesetz zur AO aufgenommen, wonach eine unionsrechtliche Fristverlängerung bei Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen angestrebt werden soll. Hintergrund ist, dass mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt wird. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC6“) in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sind ab dem 1.7.2020 anzuwenden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) soll nun in Brüssel über eine Fristverlängerung verhandeln.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

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Business & Human Rights during COVID-19 – Webinar der LAWASIA

Nicht nur in Deutschland wird aus Anlass der Corona-Pandemie über eine App zur Nachverfolgung von Infektionsketten nachgedacht. Verschiedene asiatische Staaten wie Singapur, Australien und Indien setzen solche Kontaktverfolgungs-Apps bereits ein, andere Staaten wie Hong Kong, Taiwan und China nutzen Tracking von Mobiltelefonen und andere digitale Überwachungsmethoden, um Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarantäneauflagen durchzusetzen. Die LAWASIA – eine überregionale Anwaltsorganisation aus dem asiatisch-pazifischen Raum – veranstaltet am Dienstag, den 16.6.2020 von 9.00 – 10.00 Uhr (MESZ) ein Webinar, in dem datenschutz- und menschenrechtliche Aspekte solcher Apps diskutiert werden. Neben hochrangigen Vertretern aus Australien, Indien, China, Südkorea und Japan wird BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels sprechen und die deutsche Sichtweise darlegen.

Das Webinar findet auf Englisch statt; die Teilnahme ist kostenlos.

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Aktualisierte Informationen: EU-Leitlinien, Rechtsprechung und Landesrecht

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat Leitlinien für eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Eindämmung der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Die Leitlinien sowie weitere laufend aktualisierte Informationen auf europäischer Ebene sind auf der Informationswebsite der BRAK zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Auf den aktuellsten Stand gebracht wurden dort zuletzt u.a. die Übersicht über die Verordnungen und Erlasse des Bundes und der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Aktualisiert und erweitert wurde außerdem die Rechtsprechungsübersicht zu Corona.

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Soldan Moot: Engagierte Kolleginnen und Kollegen gesucht

Der Hans Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in seine achte Runde. Der Wettbewerb für Jura-Studierende wurde von der Soldan Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, dem Deutschen Anwaltverein und der BRAK ins Leben gerufen. Anhand eines fiktiven Falls wird ein (zivilrechtliches) Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden frühzeitig einen Einblick in die anwaltliche Tätigkeit zu ermöglichen. Sie sollen dabei als Interessenvertreter einen zivilrechtlichen Fall mit Bezug zum anwaltlichen Berufsrecht rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren. Zur Unterstützung des Moot Courts werden engagierte Kolleginnen und Kollegen gesucht.

Die Teams müssen zunächst eine Klageschrift verfassen und sodann auf die Klage eines anderen Teams schriftlich erwidern. Hierfür werden Korrektorinnen und Korrektoren gesucht, welche jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil bewerten.

Die mündlichen Verhandlungen, die vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts Hannover spielen, sind von 1.–3.10.2020 in Hannover geplant. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland treten in mehreren Verhandlungen als Kläger oder Beklagte auf. Falls die Corona-Pandemie keine Präsenzveranstaltung zulässt, sollen, wie es auch § 128a ZPO für Gerichte vorsieht, Onlineverhandlungen durchgeführt werden. Hierfür werden ebenfalls Praktikerinnen und Praktiker gesucht, die als Richter/in oder Juror/in fungieren.

Die Anmeldung dafür ist über ein Online-Formular möglich. Für Fragen stehen das Team von Prof. Dr. Wolf (info@soldanmoot.de) sowie Rechtsanwältin Kristina Trierweiler (trierweiler@brak.de) gerne zur Verfügung.

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Insolvenzverfahren: Kritik der BRAK an geplanter Publizität der Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter

Um fehlerhaften Veröffentlichungen von Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen im Insolvenzverfahren vorzubeugen und so für die Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, sieht ein jüngst publik gewordener Gesetzentwurf des Bundesrates eine Änderung von § 64 II InsO vor. Öffentlich bekanntgemacht werden sollen danach künftig der Tenor sowie die Beschlussgründe, soweit nicht ausnahmsweise schützenswerte Interessen der Beteiligten entgegenstehen; von der Veröffentlichung ausgenommen sollen die konkret festgesetzten Beträge sein. Zu dem Entwurf hat die BRAK initiativ Stellung genommen. Sie begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesrates, um Rechtssicherheit zu schaffen und Haftungsrisiken von Insolvenzverwaltern zu reduzieren. Indes äußert sie Bedenken gegen die vollständige Veröffentlichung der Entscheidungsgründe, insb. auch der Berechnungsgrundlage sowie der weiteren maßgeblichen Entscheidungsfaktoren des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses. Denn hierdurch kann unschwer die festgesetzte Vergütung gemäß der InsVV errechnet werden. Dadurch sieht die BRAK die Interessen von Schuldnern wie Insolvenzverwaltern beeinträchtigt und deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Publizität der Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse gehe weit über die von (kaufmännisch organisierten) Schuldnern verlangte Publizität hinaus, ohne dass hierfür rechtfertigende Gründe ersichtlich seien. Die BRAK unterbreitet daher einen alternativen Regelungsvorschlag.

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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm Juni 2020

Die Aktuelle Rechtsprechungsübersicht des OLG finden Sie hier:

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beA-Newsletter

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Nachrichten aus Brüssel

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Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

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