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KammerInfo - Sondernewsletter

vom 06. April 2020

Inhaltsverzeichnis:

Anwaltschaft ist systemrelevant

Die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege ist in der Krise in gleicher Weise systemrelevant wie die Justiz und wie Beschäftigte in Behörden und öffentlichen Einrichtungen, um die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats zu gewährleisten. Bislang wird sie jedoch, anders als diese, in den entsprechenden Erlassen nicht berücksichtigt.

BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hat sich daher in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin gewandt. Darin fordert er, der Anwaltschaft gleichrangig mit allen der Rechtspflege verpflichteten Berufen Zugang zur Notbetreuung für Kinder zu ermöglichen, um den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger gerade angesichts des in der Krise gestiegenen Beratungsbedarfs sicherzustellen. Zudem müsse die Anwaltschaft effektiv bei den Soforthilfen des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Derzeit seien die Anspruchsvoraussetzungen so gestaltet, dass Anwältinnen und Anwälte sie faktisch nicht erfüllen könnten; denn Liquiditätsengpässe stellen sich bei ihnen erst zeitverzögert ein. Hier seien dringend Nachbesserungen nötig.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm Hans Ulrich Otto vertritt die Auffassung, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schlüsselpersonen der Justiz sind und damit Personen, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Anfragende Kolleginnen und Kollegen wird daher durch die Rechtsanwaltskammer eine Bescheinigung ausgestellt, die dies bestätigt.

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Ortung von Mobiltelefonen – BRAK äußert sich kritisch

Im Rahmen der vor wenigen Tagen beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die dem Bund zur besseren Handhabung von Pandemien ergänzende Zuständigkeiten neben den Ländern einräumt, wurde auch die Möglichkeit diskutiert, Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen durch Ortung ihrer Mobiltelefone zu verfolgen.

Dazu hat sich die BRAK in einem an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gerichteten Schreiben kritisch geäußert. Zwar sei der Grundgedanke anzuerkennen, dass die Bevölkerung bestimmte Freiheiten zurückerhalten könne, wenn sichergestellt sei, dass Infektionsketten sehr schnell erkannt und unterbrochen werden könnten. Damit gehe aber ein massiver Eingriff in Grundrechte einher. Ortung sei bislang vor allem im Polizei- und Strafprozessrecht vorgesehen und richte sich grundsätzlich gegen Personen, die einer Straftat beschuldigt werden. Die nun angedachte Ortung richte sich aber gegen Unbeteiligte, die Eingriffsqualität sei daher besonders hoch. Die BRAK appelliert daher, eine besonders sorgfältige Interessenabwägung vorzunehmen. Sie mahnt zudem erneut, dass der Rechtsstaat nach der Krise nicht von eilbedürftigen Gesetzgebungsverfahren in der Krise geprägt bleiben dürfe.

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Informationen rund um die Corona-Pandemie für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Auf ihrer Website hat die BRAK umfassende Informationen rund um die Corona-Pandemie zusammengetragen, die laufend ergänzt und aktualisiert werden. Insbesondere bietet die BRAK dort berufs-, steuer- und arbeitsrechtliche Hinweise für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Informationen zur Situation in der Justiz und zur Rechtslage in den einzelnen Bundesländern.

Ergänzt wurden zuletzt u.a. Hinweise zum Kurzarbeitergeld und eine Übersicht über die aktuell geltenden Verordnungen, Erlasse und Allgemeinverfügungen der Länder.

Auch auf der Homepage der RAK Hamm finden Sie umfassende Informationen zur COVID-19 Krise.

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BRAK-Präsident wirbt für Rolle der Anwaltschaft

Angesichts der Corona-Pandemie erläutert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels die besondere Rolle der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege in Krisenzeiten, aber auch die besonderen Problemstellungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte derzeit in einer Reihe von Interviews. Dabei thematisiert er auch die kritische Begleitung aktueller Gesetzgebungsverfahren durch die BRAK und die Verantwortung, den Rechtsstaat nicht durch krisenbedingte Eilgesetzgebung für die Zeit nach der Krise zu prägen. Auch Mitglieder der BRAK-Fachausschüsse äußerten sich in Interviews zu Fragen anlässlich der Corona-Pandemie.

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Fachanwaltschaft: Fortbildung nach der FAO in Zeiten von Corona

Fachanwältinnen und Fachanwälten fehlt infolge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen aktuell die Möglichkeit, ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO durch Teilnahme an Präsenzveranstaltungen zu erfüllen. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Seminare in Präsenzform derzeit bis zum 02.05.2020 absagen müssen. Mit dem bisherigen Angebot stehen wir wieder zur Verfügung, sobald die Rahmenbedingungen die Durchführung von Semianren wieder erlauben. Wir arbeiten derzeit an anderen Lösungen und sind zuversichtlich, Ihnen in Kürze ein entsprechendes Angebot machen zu können.Zahlreiche Veranstalter bieten inzwischen Online-Kurse, Webinare, Online-Vorträge und ähnliche Formate an, die den Anforderungen des § 15 FAO hinreichend Rechnung tragen.

Informationen dazu und zu den Möglichkeiten, die Fortbildungspflicht (teilweise) im Wege des Selbststudiums oder durch wissenschaftliche Publikationen zu erfüllen, hat die BRAK auf ihrer Website zusammengestellt.

Das Deutsche Anwaltsinstut e.V. (DAI) – Aus- und Fortbildungseinrichtung der BRAK, der Bundesnotarkammer und der regionalen Rechtsanwalts- und Notarkammern – hat infolge der Corona-Pandemie sein eLearning-Angebot massiv erweitert, zahlreiche angekündigte Präsenzveranstaltungen werden als Online-Vorträge stattfinden.

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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