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KammerInfo - Sondernewsletter

vom 12. März 2020

Hinweise und Links zum Corona-Virus für Kanzleien

Das Corona-Virus (SARS-CoV-2) hat sich in kurzer Zeit von China aus rasant ausgebreitet und ist auch im Kammerbezirk angekommen. Der gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Corona-Virus gegründet wurde, empfiehlt inzwischen die Absage von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Teilnehmern.  Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Italien ab.

Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit (Stand 12.03.2020) als insgesamt mäßig ein. Diese Gefährdung variiere aber von Region zu Region und sei „in besonders betroffenen Gebieten“ höher. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nehme mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt, mit einfachen Maßnahmen sich selbst und andere vor Ansteckungen zu schützen, Krankheitszeichen zu erkennen und Hilfe zu finden.
Schützen:
Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand.
Drehen Sie sich am besten weg und nießen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach entsorgen.
Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen oder waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich –mindestens 20 Sekunden lang – mit Wasser und Seife.
Erkennen:
Erste Krankheitszeichen sind Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige Betroffene leiden zudem auch an Durchfall. Bei einem schweren Verlauf können Atemprobleme oder eine Lungenentzündung eintreten. Nach einer Ansteckung können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten.
Handeln:
Haben Sie sich in einem Gebiet aufgehalten, in dem bereits Erkrankungsfälle mit dem neuartigen Corona-Virus aufgetreten sind?
Sollten innerhalb von 14 Tagen die oben beschriebenen Krankheitszeichen auftreten, vermeiden Sie unnötige Kontakte zu weiteren Personen und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause. Kontaktieren Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt per Telefon und besprechen Sie das weitere Vorgehen, bevor Sie in die Praxis gehen.
Hatten Sie Kontakt  zu einer Person mit einer solchen Erkrankung?
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Über diese allgemeinen Hinweise hinaus stellt sich für Kanzleien im Zusammenhang mit sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit der neuen Krankheit eine Vielzahl von Fragen. Wir haben daher für Sie die anliegenden FAQ zusammengestellt, die erste Antworten geben sollen und darüber hinaus Hinweise auf eine Fülle von Informationsquellen beinhalten.

Wie kann ich in meiner Kanzlei Vorsorge treffen?

Corona-Virus – was bedeutet das für die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Was kann der Arbeitgeber präventiv tun?

Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass Mitarbeiter meiner Kanzlei am Corona-Virus erkrankt sein könnten?

Was passiert, wenn Mitarbeiter wegen des Virus nicht arbeiten dürfen?

Darf ein Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben, weil er Angst vor Ansteckung hat?

Dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, weil die Schulen oder Kindergärten ihrer Kinder geschlossen worden sind?

Wo erhalte ich aktuelle Informationen zum Corona-Virus?

Weitere Informationen

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Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

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