Zu dem vom Bundesrat Mitte Mai beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat die Bundesregierung nunmehr Stellung genommen. Ziel des Entwurfs ist es, Verfahren zu beschleunigen; dazu sieht er unter anderem die Einführung eines integrierten Verfahrens zur Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Ersatzansprüche vor. Planungsrechtliche Verfahren sollen durch Konzentration bei den Oberverwaltungsgerichten beschleunigt werden. Zudem ist vorgesehen, bei den Verwaltungsgerichten spezielle Wirtschafts- und Planungsspruchkörper einzurichten, die über besonderes Fachwissen in wirtschaftsrelevanten Verfahren verfügen.
Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, dass sich das geltende System des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes nach der VwGO grundsätzlich bewährt habe. Mit Blick auf die aktuell hohe Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Asylverfahren solle von Änderungen des allgemeinen Verwaltungsprozessrechts, die nicht unbedingt erforderlich seien, abgesehen werden. Sie äußert ferner Bedenken gegen das Adhäsionsverfahren für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche.
Die BRAK wird sich eingehend mit dem Gesetzentwurf befassen. In die Diskussion um die Reform des Verwaltungsprozessrechts hatte sie sich bereits zuvor mit Stellungnahmen eingebracht.
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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) befasste sich der Bundestag am 27.6.2019 in erster Lesung. Teil der Debatte war auch der Berufsbildungsbericht 2019; zudem wurden Anträge mehrerer Fraktionen beraten. Der Gesetzentwurf sowie die Anträge wurden an den Bildungsausschuss überwiesen.
Am Folgetag beriet der Bundesrat über das Gesetzesvorhaben. In seiner Stellungnahme bittet er u.a. darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einheitliche und eigenständige Abschlussbezeichnungen für die drei beruflichen Fortbildungsstufen zu entwickeln, die einerseits deren Wertigkeit verdeutlichen und andererseits Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen ausschließen. Zudem befasst er sich kritisch mit einer Reihe von Detailfragen zur Teilzeitausbildung, Mehrfachausbildung sowie zur Prüfungsaufsicht.
Der Bildungsausschuss des Bundestages soll nach derzeitiger Planung den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 25.9.2019 beraten; dabei wird voraussichtlich auch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen werden.
Die BRAK bereitet derzeit eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vor. Bereits zuvor hatte sich BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem Schreiben an das federführende Bundesministerium für Bildung und Forschung gewandt; BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul kommentierte das Vorhaben im BRAK-Magazin.
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„Rund acht von zehn Freiberuflern beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage als gut oder befriedigend. Noch mehr blicken selbstbewusst nach vorn: In den kommenden sechs Monaten rechnet rund jeder Fünfte mit einer günstigeren Entwicklung, rund zwei Drittel sehen keine gravierenden Verschiebungen und in etwa jeder Zehnte erwartet eine Verschlechterung. Die Freien Berufe zeigen sich eher unberührt von der allgemein deutlich abgekühlten Stimmung in der deutschen Wirtschaft.“ So fasst Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe, das Ergebnis der repräsentativen Konjunkturumfrage zusammen, die das Institut für Freie Berufe der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt hat.
Zur Auslastung ihrer Kapazitäten gab fast ein Viertel der Befragten an, überlastet zu sein; bei gut der Hälfte von ihnen sind die Kapazitäten bis zu einem Viertel überschritten. Rund 47 % der Befragten gab an, zu 75–100 % ausgelastet zu sein. 6 % der noch nicht Überlasteten gaben an, eine Überlastung innerhalb des nächsten halben Jahres zu erwarten. Als Gründe für die Überlastung sehen rund 60 % fehlende Fachkräfte und rund 14 % fehlende weitere Mitarbeiter. Rund 57 % sehen eine zu hohe Nachfrage als Grund für ihre Überlastung. Rund 17 % der Befragten gaben an, mehr Mitarbeiter beschäftigen zu wollen.
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