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KammerInfo

Ausgabe Nr. 21/2018, vom 26. Oktober 2018

Inhaltsverzeichnis:

Last Call: Anmeldung zum 11. Karikaturpreis der Anwaltschaft

Seit 20 Jahren ehrt die BRAK mit dem Karikaturpreis national und international herausragende Künstler, die mit ihren kritischen Darstellungen auf politische und kulturelle Missstände aufmerksam machen und sich damit für eine gerechtere und menschlichere Welt einsetzen.

Dieses Engagement für mehr Gerechtigkeit würdigt die BRAK – als Dachverband der deutschen Anwaltschaft – alle zwei Jahre durch den mit 5.000 Euro dotierten Preis. Schließlich ergreifen Karikaturisten – ebenso wie Rechtsanwälte – Partei für Benachteiligte und Schwache und unterstützen sie im Kampf gegen Unrecht, Missachtung, Trägheit und Ignoranz.

In diesem Jahr wird der türkische Karikaturist Sefer Selvi für seine künstlerische Leistung ausgezeichnet; die feierliche Verleihung findet am 15.11.2018 ab 19.00 Uhr in den Räumen der Humboldt-Box statt. Dies ist zudem eine der letzten Gelegenheiten, das nur temporär errichtete Ausstellungsgebäude zu besichtigen.

Anmeldungen können noch bis zum 26.10.2018 angenommen werden. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular.

Nähere Infos zum Programm finden Sie hier.

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Gewinner des 6. Soldan Moot stehen fest: Freie Universität Berlin hat die Nase vorn

Der Soldan Moot wurde in diesem Jahr vom 11. bis zum 13.10.2018 bereits zum sechsten Mal ausgetragen. Prof. Dr. Christian Wolf, Leiter des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) in Hannover, ist mit seinem Lehrstuhl für die wissenschaftliche und organisatorische Durchführung des Wettbewerbs zuständig.

29 studentische Teams waren nach Hannover gereist, um dort gegeneinander in den mündlichen Verhandlungen anzutreten. Sowohl den Soldan-Preis für die beste mündliche Verhandlung als auch den Preis des DAV für den besten Beklagtenschriftsatz gewann das Team der Freien Universität Berlin.

Den Preis der Bundesrechtsanwaltskammer für den besten Klageschriftsatz erhielt das Team I der Bucerius Law School aus Hamburg. Die besten mündlichen Leistungen in den Vorrunden erbrachte Lukas Mauritz vom Team der Universität Augsburg II, der hierfür zum Gewinner des Preises des Deutschen Juristen Fakultätentages gekürt wurde.

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Erinnerung: Umfrage soziale Sicherung in der Anwaltschaft

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt derzeit eine Studie zur sozialen Sicherung bei Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten durch. Erhoben werden soll damit die Vorsorgestruktur in der Anwaltschaft, auch mit Blick darauf, etwaige strukturelle Versorgungslücken aufdecken zu können. Auftraggeber der Studie ist der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. Vor zehn Jahren wurde eine solche Studie schon einmal erstellt; nun soll die seitherige Entwicklung beleuchtet werden.

Die 15-minütige Online-Befragung finden Sie hier. Eine Teilnahme ist bis 12.11.2018 möglich. Wir bitten um rege Beteiligung!

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Die Gewinner stehen fest: Soldan Kanzleigründerpreis

Bereits zum neunten Mal wurde der Soldan Kanzleigründerpreis vergeben, den die Hans Soldan GmbH gemeinsam mit BRAK, Frankfurter Allgemeiner Zeitung und dem Forum Junge Anwaltschaft im DAV auslobt. Ausgezeichnet werden Gründungskonzepte für Kanzleien, mit denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte es geschafft haben, sich erfolgreich im Markt zu etablieren.

Den ersten Preis erhielt anlässlich der Hannoveraner Anwaltskonferenz am 11.10.2018 die Kanzlei KTR aus Leipzig, die Tim Schneidewind und Kilian Springer 2015 vorwiegend zur Beratung von Startups und Unternehmen in Entwicklungsprozessen gegründet haben.

Den zweiten Platz belegte die Einzelanwältin Tatjana Schmelzer mit ihrer 2016 in Saarbrücken gegründeten „Kanzlei für Ärzte“, die jungen Ärztinnen und Ärzte zu allen Fragen der Niederlassung, des Praxisalltags sowie zu Regressverfahren Hilfestellung gibt.

Der dritte Platz ging schließlich an die Kanzlei MBK Legal. 2014 entschieden sich die Rechtsanwaltskollegen Oliver Bakes, Jonas Kollewe und Dr. Thomas Mösinger für die Gründung der Frankfurter Kanzlei und eine Spezialisierung in den Bereichen Vergaberecht, Baurecht, Immobilienrecht, Öffentlichem Recht und Öffentlichem Dienstrecht / Arbeitsrecht.

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Keine Briefpost mehr von den hessischen Sozialgerichten

Die hessische Justiz macht laut einer Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts nun von der Möglichkeit Gebrauch, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolgt. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtigen Personen gesandt.

Die hessischen Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht versenden Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nun ausschließlich über das beA. In der Pressemitteilung wird deshalb auch an die Notwendigkeit der Erstregistrierung appelliert, falls diese noch nicht erfolgt ist.

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Gesetzentwurf: Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vorgelegt (BT-Drs. 19/4724).

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, einen in sich stimmigen Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu erreichen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird im deutschen Recht bislang über die Strafvorschriften in § 17 bis § 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie über § 823 und § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegebenenfalls in Verbindung mit § 1004 BGB analog gewährleistet. Dies ist nach Ansicht des Gesetzgebers für eine Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/943 nicht ausreichend.

Zum Referentenentwurf (Stand: 19.04.2018) hatte die BRAK seinerzeit ausführlich Stellung genommen (Bezug: BRAK-Nr. 193/2018 v. 22.05.2018; BRAK-Stn. Nr. 17 aus Mai 2018) und erreicht, dass § 1 Abs. 3 GeschGehG-E wie folgt lautet:

"(3) Es bleiben unberührt:

1. Der berufs- und strafrechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen, deren unbefugte Offenbarung von § 203 des Strafgesetzbuches erfasst wird, […]"

Dem Gesetzentwurf beigefügt sind die Stellungnahmen des Normenkontrollrates und des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates.

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Vergütungsbarometer 2018: Befragung zur Vergütungspraxis der Anwaltschaft startet

Im November 2018 erhalten mehrere Tausend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Einladung, sich an der Befragung zum Vergütungsbarometer 2018 des Soldan Instituts zu beteiligen. Das Vergütungsbarometer ermittelt die Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft, insbesondere die Gepflogenheiten beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten. Durch die Befragung einer großen Zahl von Berufsangehörigen erlaubt das Vergütungsbarometer sehr differenzierte Aussagen zu üblichen Stundensätzen, beliebten Vergütungsmodellen und den Methoden der Preisfindung in den verschiedenen Teilsegmenten des Anwaltsmarkts.

Ein rege Beteiligung ist besonders wichtig, weil auf Wunsch der Rechtsanwaltskammern und/oder der Landesverbände des DAV in 13 von 16 Bundesländern bzw. 20 von 27 Rechtsanwaltskammerbezirken regionale Vergütungsbarometer erstellt werden sollen. Die gewonnenen Erkenntnisse wird das Soldan Institut der Anwaltschaft wie üblich durch Publikationen umfassend zugänglich machen.

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Nachrichten aus Brüssel

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