Das KammerInfo nimmt sich über Weihnachten und Neujahr eine kleine Auszeit. Die nächste Ausgabe erscheint am 17.1.2018. Bis dahin wünschen wir allen Leserinnen und Lesern eine schöne restliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Die BRAK führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, welches von der Robert-Bosch-Stiftung finanziert wird. Für das folgende Seminar, das vom 4. bis 11.3.2018 in Shanghai stattfindet, sucht die BRAK sechs Teilnehmer/innen. Das Fachprogramm umfasst die Themen "Anwaltliches Berufsrecht" sowie die "Alternative Streitbeilegung mit dem Schwerpunkt Schiedsverfahren". Die deutschen Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, über eine Woche lang mit den chinesischen Kollegen die Rolle des Rechtsanwalts im Rechtsstaat und die unterschiedlichen Aspekte der alternativen Streitbeilegung zu diskutieren. Neben dem fachlichen Programm sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten geplant. Von den Teilnehmer/innen wird erwartet, dass sie das Seminar von Anfang bis Ende besuchen und sich aktiv in das Programm einbringen.
Bewerben können sich in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen mit mehrjährigen anwaltlichen Berufserfahrungen und sehr guten Englischkenntnissen (die Seminarsprache ist Englisch). Sie sollten auch ein ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit haben (Erfahrungen in diesem Bereich sind von Vorteil). Aussagekräftige Bewerbungen inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben auf Englisch (eine DIN-A4-Seite) senden Sie bitte bis zum 8. Januar 2018 an die Bundesrechtsanwaltskammer, z.H. Frau Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto, Littenstraße 9, 10179 Berlin oder per E-Mail an domaschke@brak.de.
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Die Feldphase der STAR-Erhebung 2017/2018 ist gestartet. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) ist eine breit angelegte Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft. Ausgewertet und verglichen werden dabei die Angaben Vollzeit tätiger Anwältinnen und Anwälte etwa zu Alter, Geschlecht, Spezialisierung Honorarumsätzen oder Kanzleiform und -standort. Die Erhebung wurde bereits zum 17. Mal von der BRAK in Auftrag gegeben und wird erneut vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführt. Abgefragt werden die Daten für das Wirtschaftsjahr 2016.
Die Erhebungsunterlagen wurden per Zufallsstichprobe an ausgewählte Kolleginnen und Kollegen postalisch versandt. Je mehr Kolleginnen und Kollegen sich an der STAR-Erhebung 2017/18 beteiligen, desto aussagekräftiger und repräsentativer werden die Ergebnisse.
Für ihre Unterstützung bedanken wir uns bereits jetzt bei den Teilnehmenden!
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Die Venedig-Kommission des Europarates (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) hat am 11.12.2017 festgestellt, dass die in Polen geplanten Reformen des Gerichtssystems gegen die polnische Verfassung sowie gegen Menschenrechte und rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Sie ermöglichen der Legislative und Exekutive massive Eingriffsmöglichkeiten in die polnische Justiz, gefährden die Rechtsstaatlichkeit und können mittelbar auch in rechtsstaatswidriger Weise die anwaltliche Tätigkeit für die jeweiligen Mandanten beeinträchtigen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer schließt sich daher der von der Vollversammlung des Europäischen Rates der Anwaltschaften (CCBE) vor wenigen Tagen verabschiedeten Resolution an.
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Nach Schaffung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage durch den Gesetzgeber hat die Satzungsversammlung in ihrer Sitzung vom 18.5.2017 den bereits am 21.11.2016 gefassten Beschluss bestätigt, § 14 S. 1 BORA wie folgt zu ändern: „Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen.“ Mit Schreiben vom 17.8.2017 teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit, dass die Beschlüsse gemäß § 191e der Bundesrechtsanwaltsordnung geprüft wurden und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Änderung tritt nun zum 1.1.2018 in Kraft.
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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum Entwurf einer Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Stellung genommen.
Die BRAK weist in der kurzen Stellungnahme allgemein darauf hin, dass uneinheitliche Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr eine Hauptursache für die in der Vergangenheit zögerliche Nutzung waren. Eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Vorschriften sollte daher nur dann erfolgen, wenn und soweit dies unbedingt erforderlich ist. Die BRAK regt zudem an, die „Opt-out“-Regelungen von Bund und Ländern an zentraler Stelle zusammengefasst darzustellen.
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Das Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der risikobasierte Ansatz, der bereits wesentliches Merkmal der dritten Geldwäscherichtlinie und deren Umsetzungsgesetzes war, erweitert. Den nach dem GwG sog. Verpflichteten kommt eine Reihe von Aufgaben zu. Im Hinweisblatt werden die für die Rechtsanwaltschaft wesentlichen Änderungen im Überblick dargestellt.
Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht des OLG für den Monat Dezember finden Sie hier:
Das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstalten am 19. und 20. April 2018 zum neunten Mal ein Europarechtliches Symposion im Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mit der Veranstaltung wird eine im Jahre 1995 gegründete Tradition fortgesetzt, aktuelle Rechtsfragen des Unionsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren.
Auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de finden Sie neben dem Programm mit den Themen des Symposions auch ein (elektronisches) Anmeldeformular.
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Bau- und Architektenrecht
Samstag, 13.01.2017, 9:00 - 14:30 Uhr Die Vergütung des Bauunternehmers
Englische Rechtssprache
Freitag, 19.01.2017, 13:30 - 19.00 Uhr Einführung in die englische Rechtssprache - Teil 1
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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