Die diesjährige Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer findet am Mittwoch, 20.04.2016, 16:00 Uhr, im
Maximilianpark Hamm, Festsaal, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm statt.
Nehmen Sie teil und informieren Sie sich über aktuelle Fragen der anwaltlichen Berufspolitik und des Anwaltsrechts. In der Kammerversammlung stehen zudem Wahlen zum Kammervorstand an.
Anschließend sind alle Kolleginnen und Kollegen zum Gedankenaustausch
bei einem kleinen Imbiss eingeladen.
Kommen Sie. Sie sind die Kammer!
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch den neuen Veranstaltungsort! Hier steht Ihnen eine Anfahrtsbeschreibung zur Verfügung.
In einer außerordentlichen Sitzung der Hauptversammlung haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern am 14. März beschlossen, den vor dem AGH Berlin in Sachen beA geschlossenen Vergleich fristgerecht zu widerrufen.
Zwei Rechtsanwälte hatten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt, die BRAK zu verpflichten, die jeweiligen besonderen elektronischen Anwaltspostfächer nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum Empfang freizuschalten. In der mündlichen Verhandlung vor dem AGH Berlin hatten sich die Parteien Ende Februar auf einen widerruflichen Vergleich geeinigt, in dem u.a. festgelegt ist, dass die BRAK das beA bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht einrichten wird. Die Hauptversammlung hat nun nach mehrstündiger intensiver Diskussion beschlossen, diesen Vergleich zu widerrufen, weil eine Verpflichtung, in der festgelegt ist, dass die BRAK die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer nicht einrichtet, gegen den gesetzlichen Auftrag in § 31a BRAO verstoßen würde.
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Am 02.03.2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.
Das Werkvertragsrecht soll modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst werden. Dazu werden unter anderem die Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers sowie Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, sowie die Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme und die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund vorgeschlagen. Speziell für Bauverträge von Verbrauchern sieht der Entwurf die Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers und einer Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, vor.
Bereits im November vergangenen Jahres hat die BRAK eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben.
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Am 26.02.2016 hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, in welcher er die Bundesregierung auffordert, zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vorzulegen.
Der Gesetzesentwurf soll, so der Bundesrat, im Bereich der Leiharbeit die Einführung einer Höchstüberlastungsdauer von 18 Monaten vorsehen und den Equal-Pay-Grundsatz etablieren. Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher soll verboten werden und Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten der Mitbestimmung in Entleiherunternehmen berücksichtigt werden.
Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 17.02.2016 enthält diese Regelungen bereits.
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Am 07.03.2016 wurde die Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV) die am 01.04.2016 in Kraft treten wird, im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Verordnung bestimmt neben den Anforderungen an Inhalt und Form des Antrags auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle und die beizufügenden Unterlagen und Belege auch die von der zuständigen Behörde oder Aufsichtsbehörde an die zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung mitzuteilenden Angaben zu einer Verbraucherschlichtungsstelle. Darüber hinaus wird festgelegt, welche Information eine Verbraucherschlichtungsstelle auf ihrer Website bereitzustellen hat.
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Am 09.03.2016 hat das Bundesjustiz- und verbraucherschutzministerium den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung den Verbänden den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/42/EU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union und der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag.
Der Entwurf sieht eine vollständige Neufassung des materiellen und prozessualen Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vor. So sollen Abschöpfungslücken geschlossen werden, die das geltende Recht aufweist. Zur Unterstreichung des umfassenden Reformansatzes soll die gesetzliche Bezeichnung für die Vermögensabschöpfung von „Verfall“ in „Einziehung von Taterträgen“ geändert werden.
Die Stellungnahmefrist läuft bis Anfang Mai.
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Am 16.03.2016 wurde das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Folgetag in Kraft.
Die Neuregelung sieht u.a. vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb von einer Woche über Asylanträge entscheiden soll und dass Rechtsbehelfsverfahren in zwei Wochen abgeschlossen werden. Sollten Asylanträge abgelehnt werden, erfolgt die Rückführung direkt aus der Aufnahmeeinrichtung. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz wird für zwei Jahre ausgesetzt.
In Zukunft haben Asylbewerber erst dann einen vollen Anspruch auf gesetzliche Leistung, wenn sie sich vor Ort registriert haben und den neuen Flüchtlingsausweis besitzen. Gesetzliche Leistungen werden gekürzt. Ein alleinstehender Flüchtling erhält künftig 10 Euro weniger als bisher.
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Am 16.03.2016 wurde das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17.03.2016 in Kraft.
Das Gesetz ergänzt die Tatbestände, die ein besonders schwerwiegendes Interesse bzw. ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG begründen. Danach liegt ein besonders schwerwiegendes Interesse an einer Ausweisung von Ausländern vor, wenn diese wegen Tötung, Körperverletzung oder wegen Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sofern die Taten mit Gewalt, unter Anwendung der Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder mit List begangen worden sind.
Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse ist künftig bereits dann gegeben, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorliegt, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird.
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Der 71. Deutsche Juristentag findet vom 13. - 16. September in Essen in der Messe Essen CC-Ost/Grugahalle statt. Einen Flyer mit Informationen zum Fachprogramm finden Sie hier:
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Gewerblicher Rechtsschutz
Freitag, 22.04.2016, 13:30 - 19:00 Uhr Grund- und Aufbaukurs gewerblicher Rechtsschutz - Überblick zu Patenten, Marken und Design und aktuelle Probleme
Handels- und Gesellschaftsrecht
Mittwoch, 27.04.2016, 14:30 - 20:00 Uhr, Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten - Haftungs- und berufsrechtliche Fallstricke bei GbR, PartG, GmbH und AG sowie Bürogemeinschaft und Kooperation
Kommunikation / Organisation
Mittwoch, 27.04.2016, 14:30 - 20:00 Uhr, Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten - Haftungs- und berufsrechtliche Fallstricke bei GbR, PartG, GmbH und AG sowie Bürogemeinschaft und Kooperation
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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