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KammerInfo

Ausgabe Nr. 03/2016, vom 15. Februar 2016

Inhaltsverzeichnis:

Verbraucherstreitbeilegung

Der Bundesrat hat Ende Januar das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten passieren lassen. Mit der Neuregelung wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen geschaffen. Das Gesetz regelt Kriterien und Verfahren zur Anerkennung als Streitbeilegungsstelle. Einheitlich zuständige Stelle ist das Bundesamt für Justiz. Um einen flächendeckenden Zugang zu sichern, ist eine Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle nebst wissenschaftlicher Evaluierung vorgesehen. Als Qualitätsanforderung an den Streitmittler wird vorausgesetzt, dass dieser entweder die Befähigung zum Richteramt besitzt oder zertifizierter Mediator sein muss. Dies entspricht der zentralen Forderung der BRAK.

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Datenschutz für Verbraucher

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes passieren lassen. Mit dem Gesetz soll insbesondere der Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung etc. verbessert werden. Künftig sollen auch Verbände und Kammern gegen eine unzulässige Datennutzung vorgehen können. Dazu wurde das Unterlassungsklagegesetz angepasst.

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Asylverfahrensrecht

Anfang Januar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Asylverfahren aufgrund der steigenden Zahl der Asylsuchenden reibungsloser und erfolgsorientierter zu gestalten. Es ist ein beschleunigtes Verfahren für Asylanträge, die von vorneherein geringe Erfolgsaussichten haben, vorgesehen. Innerhalb einer Woche muss über den Antrag entschieden werden, das Rechtsmittelverfahren muss innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden. Während dieser Zeit werden die Asylsuchenden in so genannte „besondere Aufnahmeeinrichtungen“ untergebracht.

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Rechtsprechung BVerfG: Verbot der PartG von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern verfassungswidrig

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärztinnen und Ärzten oder mit Apothekerinnen und Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt.

In der Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren stellte der Erste Senat fest, dass der mit dem Sozietätsverbot verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit unverhältnismäßig ist. Der Gesetzgeber habe den Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen - insbesondere mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - in einer Partnerschaftsgesellschaft zugelassen. Im Vergleich hierzu berge eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern keine so wesentlichen zusätzlichen Risiken für die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten, dass dies eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigte.

BVerfG, Beschl. v. 12.01.2016 – 1 BvL 6/13

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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm Februar 2016

Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht für den Monat Februar finden Sie hier:

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Informationsveranstaltung der IHK Ostwestfalen zum neuen Recht der Syndikusrechtsanwälte

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld lädt ein zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte. Die Veranstaltung findet statt in der

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Str. 1-3, 33602 Bielefeld, am Dienstag, 1. März 2016, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Nach der Begrüßung durch IHK-Geschäftsführer Heiko Gellmann gibt Herr RA Götz Kaßmann, Chefsyndikus der Schüco International KG, einen Überblick über das neue Recht. RA Stefan Peitscher, Hauptgeschäftsführer der RAK Hamm, wird anschließend zu den Neuregelungen in der Praxis und über die formalen Anforderungen an die Zulassung referieren.

Im Anschluss lädt die IHK zu einem Come Together bei einem Imbiss ein. Anmeldungen bis zum 24.02.2016 bitte an die IHK. Die Einladung und das Antwortfax finden Sie hier:

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Englische Rechtssprache
Mittwoch, 17.02.2016, 14:30 - 20:00 Uhr, Einführung in die Englische Rechtssprache - Teil 1

IT-Recht
Freitag, 19.02.2016, 13:30 - 19:00 Uhr, Aktuelle Problemgestaltung des Internetrechts - Update 2016

Verwaltungsrecht / Agrarrecht
Freitag, 26.02.2016, 13:30 - 19:00 Uhr, Jagdrecht in der anwaltlichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Probleme

Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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