Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung ist am 30.12.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und am 01.01.2016 in den wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das neue Gesetz sieht vor, Syndikusanwälten auch für die Tätigkeit innerhalb ihres Dienstverhältnisses einen anwaltlichen Status zu verleihen, wenn sie zuvor bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Syndikusrechtsanwalt zugelassen wurden. Bisher galt nach der von der Rechtsprechung entwickelten so genannten „Zwei-Berufe-Theorie“ lediglich die Tätigkeit außerhalb des Dienstverhältnisses als anwaltliche Tätigkeit.
Ebenso wie ihre niedergelassenen Kollegen werden Syndikusrechtsanwälte auch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach erhalten, das Gesetz sieht die Einrichtung jedoch erst zum 01.10.2016 vor.
Daneben sieht das neue Gesetz einige Änderungen vor, die das Rechtsanwaltsverzeichnis betreffen: Hier sollen künftig u.a. auch der Name der Kanzlei und etwaige Zweigstellen eingetragen werden.
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Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten ist am 17.12.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und am Folgetag in Kraft getreten.
Die BRAK hatte sich nachdrücklich dagegen ausgesprochen, dass auch die Verkehrsdaten erhoben werden, die die anwaltliche Kommunikation betreffen. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer hatte zuletzt ein einem Schreiben den Bundespräsidenten persönlich gebeten, das Gesetz auf Grund der aus Sicht der Kammer verfassungswidrigen Regelungen nicht auszufertigen. Die Speicherung solcher Daten wiederspreche dem verfassungsrechtlichen Gebot, das Verhältnis zwischen dem rechtsuchenden Bürger und dem Beistand und Schutz gewährenden Strafverteidiger und Rechtsanwalt unbeobachtet und unangetastet zu lassen, heißt es in dem Brief an Bundespräsident Joachim Gauck.
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Zum Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung hat die BRAK im Dezember eine Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich begrüßt sie darin das gesetzgeberische Bemühen, die Stellung von Urhebern und Künstlern in Vertragsverhandlungen durch eine Weiterentwicklung der im Zuge der Reform des Urhebervertragsrechts im Jahr 2002 eingeführten Vergütungsregelungen zu stärken. Sie weist jedoch darauf hin, dass Eingriffe in die Vertragsautonomie nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt seien, wenn und soweit sie zum Schutz berechtigter Interessen zwingend erforderlich und verhältnismäßig sind. Insoweit wendet sich die BRAK beispielsweise gegen den vorgesehen Auskunftsanspruch in § 32d UrhG-E, der individualvertraglich nicht abbedungen werden kann.
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Mit Wirkung ab dem 01.03.2016 wird zukünftig der Fachanwalt für Migrationsrecht den bestehenden Kanon der Fachanwaltschaften ergänzen.
Auch für die neue Fachanwaltschaft für Migrationsrecht ist gemäß § 17 FAO ein Vorprüfungsausschuss zu bilden. Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, im Ausschuss Migrationsrecht mitzuwirken, werden gebeten, sich bei der Kammergeschäftsstelle bis zum 15.02.2016 zu bewerben.
Fachliche
Qualifikation sollte sein, die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zu erfüllen. Die entsprechenden Unterlagen zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen bitten wir zusammen mit der Bewerbung vorzulegen.
Wir freuen uns auf Ihr möglichst zahlreiches Interesse!
Das Präsidium der BRAK hat zum 01.01.2016 die Mitglieder für die Fachausschüsse der BRAK für die kommenden vier Jahre neu berufen. Insgesamt werden mehr als 200 Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich in den derzeit 32 Ausschüssen mitarbeiten. In der vergangenen Legislaturperiode haben die Ausschüsse insgesamt 180 Stellungnahmen vorbereitet. Außerdem nehmen Ausschussmitglieder regelmäßig an Anhörungen und Expertengesprächen im Rahmen von laufenden Gesetzgebungsvorhaben teil.
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Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht des OLG Hamm für den Monat Januar finden Sie hier:
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Vergütungsrecht
Freitag, 22.01.2016, 13:30 - 19:00 Uhr, Grundlagen des RVG
Verwaltungsrecht/Migrationsrecht
Donnerstag, 04.02.2016, 14:30 - 20:00 Uhr, Einführung in das Ausländer- und Asylrecht
Donnerstag, 11.02.2016, 14:30 - 20:00 Uhr, Grundstrukturen des Asylrechts und des Ausländerrechts
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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