Unter dem Motto "Wer hört mit - Der NSA-Skandal und die anwaltliche Verschwiegenheit" hat die BRAK am 09.05.2014 eine Diskussionsveranstaltung durchgeführt.
Zu Beginn gab der Berliner Netzaktivist Volker Tripp einen Überblick über den bisherigen Verlauf der Affäre. Anschließend beleuchteten der Vorsitzende des Verfassungsrechtsausschusses der BRAK Christian Kirchberg und der Präsident der RAK Berlin Marcus Mollnau die berufsrechtlichen und berufspolitischen Auswirkungen. Der frühere Bundestagspräsident Burkhard Hirsch stellte dann dar, welche Reaktionen er sich als Rechtsanwalt von seiner Kammer wünscht und abschließend zeichnete der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums Günter Krings auf, wie die Politik reagiert.
Die anschließende Diskussion unter Leitung der FAZ-Journalistin Corinna Budras zeigte, dass noch nicht alle Kollegen und vor allem noch nicht alle Mandanten ausreichend sensibilisiert für die Fragen der Datensicherheit sind. Die unverschüsselte E-Mail ist noch immer ein weit verbreitetes Kommunikationsinstrument. Außerdem wurde heftig darüber diskutiert, wie der Elektronische Rechtsverkehr, der in den kommenden Jahren flächendeckend eingeführt wird, so sicher wie möglich gestaltet werden kann.
Die Beiträge der Referenten werden in den kommenden Wochen auf der Internetseite der BRAK und in den BRAK-Mitteilungen veröffentlicht.
Die BRAK hat zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung(MietNovG) eine Stellungnahme erarbeitet. Mit dem geplanten Gesetz soll u.a. eine Mietpreisgrenze für nachfragedominierte Wohnungsmärkte eingeführt werden.
Die BRAK schlägt in ihrer Stellungnahme unter anderem vor, klarzustellen, dass ein gegen die Mietpreisgrenze verstoßender Mietvertrag lediglich in Ansehung der vereinbarten Miete unwirksam ist. Der zulässige Mietzins soll dann durch richterliche Entscheidung festgelegt werden.
Das ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot der Abwälzung der Maklerkosten auf den Mieter begrüßt die BRAK in ihrer Stellungnahme ausdrücklich. Zwar könnten Umgehungsmöglichkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dennoch sei eine positive Wirkung auf die derzeit gängige Praxis zu erwarten.
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Die BRAK hat zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) eine Stellungnahme erarbeitet. Grundsätzlich begrüßt die Kammer den Entwurf, regt jedoch an, neben der Absolvierung der Ausbildung von 120 Stunden auch den Nachweis von vier geleiteten Mediationsverfahren zu verlangen, damit die Bezeichnung zertifizierter Mediator/zertifizierte Moderatorin geführt werden darf.
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Die Werbung eines Rechtsanwalts mit einer "kostenlosen Erstberatung" und einer "kostenlosen Ersteinschätzung" (hier: in Filesharing-Verfahren) stellt keinen Verstoß gegen berufsrechtliche Mindestpreisvorschriften dar, weil es keine bestimmte gesetzliche Gebühr für eine außergerichtliche Beratung (mehr) gibt, so dass in diesem Bereich eine Gebührenvereinbarung nicht gegen § 49b I 1 BRAO verstoßen kann.
Die Preisgestaltungsfreiheit umfasse auch das Recht, so das Gericht, den Preis einzelner Mitbewerber zu unterbieten und sogar einen Dumpingpreis anzubieten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit begründeten. Derartige Gründe ergäben sich nicht daraus, dass der Rechtsanwalt die Erstberatung zum Nulltarif anbiete, wenn die kostenlose Erstberatung offenkundig den Einstieg in ein weitergehendes, aber Kosten auslösendes Mandatsverhältnis erleichtern solle.
LG Essen, Urt. v. 10.10.2013 - 4 O 226/13
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Arbeitsrecht
Samstag, 31.05.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Der Abschluss und Inhalt von Aufhebungsverträgen
Mittwoch, 04.06.2014, 14:30 - 20:00 Uhr Die betriebliche Übung - Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz - Einigungsstellenverfahren
Handels- und Gesellschaftsrecht / Steuerrecht
Mittwoch, 18.05.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Entgeltlicher Gesellschafterwechsel nebst steuerlicher Bezüge
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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