Logo - RAK Hamm

KammerInfo

Ausgabe Nr. 14/2013, vom 29. Juli 2013

Inhaltsverzeichnis:

Kostenrechtsmodernisierung

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit zum 01.08.2013 Inkraft getreten. Die Neuregelung sieht unter anderem die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Preisentwicklung vor. Die anwaltlichen Wertgebühren wurden im Durchschnitt um etwa 12 Prozentpunkte angehoben, die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen steigen um 19 Prozent. Darüber hinaus gibt es strukturelle Anpassungen. So wird beispielsweise eine zusätzliche Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen eingeführt. Sie soll insbesondere den im Baurecht oder im Medizinrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugutekommen.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist am 18.07. im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am folgenden Tag, dem 19.07.2013, in Kraft getreten.

Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.

Die BRAK hatte bereits 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Vorschläge in das neue Gesetz eingeflossen sind.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Verbraucherinsolvenz

Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte ist am 18.07. verkündet worden. Das neue Gesetz tritt im Wesentlichen zum 01.07.2014 in Kraft.

Durch die Neuregelung soll eine Restschuldbefreiung bereits nach drei (und nicht wie bisher nach sechs Jahren) ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 % der Gläubigerforderung erfüllt und die Verfahrenskosten begleicht. Daneben wird das Insolvenzplanverfahren für Verbraucherinsolvenzen geöffnet. Schuldner können danach gemeinsam mit ihren Gläubigern den Weg einer Entschuldung individuell erarbeiten.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Gläubigerrechte im notariellen Beurkundungsverfahren

Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren wurde am 18.07. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das neue Gesetz tritt zum 01.10.2013 in Kraft.

Durch das Gesetz wird § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG dahingehend geändert, dass der beurkundende Notar oder ein Notar, mit dem sich der beurkundende Notar zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen hat, dem Verbraucher den beabsichtigten Vertragstext zur Verfügung stellt. Neu ist, dass bei Unterschreitung der für den Regelfall vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist, innerhalb der der Text zur Verfügung gestellt werden soll, die Gründe für die Verkürzung der Frist in der Niederschrift angegeben werden sollen.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Kostenhilfe im EGMR-Verfahren

Das Bundesjustizministerium hat in Ergänzung zu dem seit April geltenden EGMR-Kostenhilfegesetz einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, zu dem die BRAK jetzt eine Stellungnahme abgegeben hat. Das EGMR-Kostenhilfegesetz legt die Voraussetzungen fest, unter denen auch Drittbetroffene in Verfahren vor dem EGMR eine Verfahrenskostenhilfe erhalten können. Ziel ist die Gleichstellung von Drittbetroffenen mit den Beschwerdeführern.

Mit der jetzt im Entwurf vorliegenden Verordnung wird die Höhe der Erstattungsbeträge für Honorare und Auslagen bestimmt. Die BRAK begrüßt die vorgesehenen Regelungen grundsätzlich, weist in ihrer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass die Kostenhilfe für Verfahren vor dem EGMR in aller Regel die tatsächlichen Kosten der Rechtsverfolgung nicht decken könne. Die Gewährung einer Prozesskostenhilfe in Höhe von maximal 850 Euro könne allenfalls als „Anerkennungsgebühr“ gewertet werden, heißt es in der Stellungnahme.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Sozialrecht
Freitag, 02.08.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Sozialrecht aktuell II/2013 - Gesetzgebung und Rechtsprechung

Verkehrsrecht
Samstag, 03.08.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Abrechnung verkehrsrechtlicher Mandate

Familienrecht
Mittwoch, 28.08.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten des Unternehmers

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
KammerInfo - Sommerpause

Wegen der Sommerpause erscheint die nächste Ausgabe des KammerInfo voraussichtlich erst wieder im September 2013.

Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

Zum Abbestellen des Newsletters: Hier klicken!