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KammerInfo

Ausgabe Nr. 05/2013, vom 19. März 2013

Inhaltsverzeichnis:

BRAK zum Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat die BRAK eine Stellungnahme erarbeitet. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung bestimmter Verbotstatbestände, die Verringerung finanzieller Anreize, mehr Transparenz sowie neue oder schärfere Sanktionen im Rahmen von Inkassodienstleistungen vor. Bereits im vergangenen Jahr kursierte ein Vorentwurf, zu dem die BRAK auch eine Stellungnahme abgegeben hatte.

Sowohl der frühere als auch der jetzige Entwurf sehen umfangreiche Darlegungs- und Informationspflichten gegenüber den Schuldnern, die auch für Rechtsanwälte gelten sollen (§ 11a RDG und § 43d BRAO). Wie schon in der früheren Stellungnahme wendet sich auch jetzt die BRAK nachdrücklich gegen diese geplanten Neuregelungen. Der Grundsatz der freien und selbstverantworteten Berufsausübung verbiete es, in das anwaltliche Berufsrecht zivilrechtliche Pflichten gegenüber Dritten aufzunehmen, heißt es in der Stellungnahme. Darüberhinaus würden Berufspflichten des Rechtsanwaltes, die allein der Unterrichtung und Aufklärung der Gegenpartei dienten, das gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant beeinträchtigen.

Ebenfalls scharf wird von der BRAK die vorgesehene Einführung von Regelsätzen, die auch für Rechtsanwälte gelten sollen, kritisiert. Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, seien im Grundsatz anwaltlich tätig, sodass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Anwendung fände und die Zugrundelegung eines „Inkasso-Regelsatzes“ gerade nicht in Betracht käme, so die BRAK.

Ausführlich setzt sich die BRAK darüberhinaus in ihrer Stellungnahme mit den in § 97a UrhG geplanten Änderungen beim Abmahnverfahren auseinander.

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Bundesrat beschließt Änderungen beim Sorgerecht

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 01.03.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern passieren lassen. Mit dem Gesetz werden die Rechte der unverheirateten Väter erweitert. Bisher stand der Mutter allein die elterliche Sorge zu, wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart hatten. Künftig kann der Vater einen Antrag stellen und das Familiengericht regelmäßig die gemeinsame Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

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Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 28.02.2013 das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz soll den alleinerziehenden Elternteilen die Antragstellung vereinfacht und den zuständigen Stellen der Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner oder die Unterhaltsschuldnerin erleichtert werden.
Die BRAK hatte bereits 2011 eine Stellungnahme zum damaligen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums angegeben. Darin äußert sie sich skeptisch zum Vorhaben, inbesondere weil sie befürchtet, dass mit der Begründung der Verfahrenserleichterung Leistungskürzungen einhergehen könnten.

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Abschaffung der „weißen Karteikarten“ im Nachlassverfahren

Am 01.03.2013 haben die Länder das Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren gebilligt. Das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz soll die erbrechtlichen Ansprüche nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder besser schützen und eine bestehende Lücke schließen. Künftig werden die sogenannten „weißen Karteikarten“, auf denen die Geburt dieser Kinder im Standesamt registriert ist, in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Befragung Fachanwaltschaften 2013

Vor wenigen Tagen hat die BRAK eine umfassende Befragung zu Fachanwaltschaften in Deutschland gestartet. Dazu sind über die regionalen Rechtsanwaltskammern Fragebögen an etwa 7.000 zufällig ausgewählte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – Fachanwälte und Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel – versandt worden. Zentrale Themen der Umfrage sind u. a. anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte sowie Erfahrungen mit dem Erwerb und Nachweis theoretischer und praktischer Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel. Auf der Basis der Umfrageergebnisse sollen zukünftige Reformen der Fachanwaltsordnung diskutiert und der Satzungsversammlung vorgeschlagen werden.
Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt vom Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB), das seit vielen Jahren unter anderem auch regelmäßig die Untersuchung zur Einkommenssituation bei Rechtsanwälten für die BRAK durchführt (STAR-Bericht).

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Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgendem Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Bank- und Kapitalmarktrecht
Freitag, 12.04.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Die Widerrufsbelehrung im Bankenvertrag - vom Haustürgeschäft bis zum Fernabsatzvertrag - Update

Bau- und Architektenrecht
Samstag, 13.04.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Sicherheiten im Baurecht und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung

Europarecht
Freitag, 19.04.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Europarecht in der anwaltlichen Praxis- Verkehrsrecht, Verbraucherrecht, Sozialrecht etc.

Familienrecht
Samstag, 23.03.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Einkommensermittlung und Rechenwerke zum Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt

Kommunikation / Organisation
Mittwoch, 20.03.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Wenn Frauen Reden - Professionell präsentieren und überzeugen

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Das aktuelle Programm für das Jahr 2013 finden Sie hier.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
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