Die diesjährige Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer findet am Mittwoch,
17. April 2013
um 16.00 Uhr, im Kurhaus Bad Hamm, Ostenallee 87, 59071 Hamm, statt.
Im Anschluss an die Kammerversammlung trägt Gastreferent Prof. Dr. Metin Tolan, Professor für experimentelle Physik an der TU Dortmund, zum Thema "Physik des Fußballspiels" vor. Danach sind alle Kolleginnen und Kollegen zum Gedankenaustausch bei kleinem Imbiss eingeladen.
Kommen Sie und entscheiden Sie mit. Sie sind die Kammer!
Infos zur Anmeldung finden Sie hier.
Der Bundestag hat am 20.02.2013 das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren mit den vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet. Das neue Gesetz erweitert den Anwendungsbereich videogestützter Prozesshandlungen auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Entsprechend den Änderungen des Rechtsausschusses können die Gerichte dabei den Einsatz von Videotechnik im zivil-, finanz-, verwaltungs- und sozialgerichtliche Verfahren nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen anordnen.
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Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung bestimmter Verbotstatbestände, die Verringerung finanzieller Anreize, mehr Transparenz sowie neue oder schärfere Sanktionen vor. Bereits im vergangenen Jahr kursierte ein Vorentwurf, zu dem die BRAK auch eine Stellungnahme abgegeben
hatte.
Sowohl der frühere als auch der jetzige Entwurf sehen bei Inkassodienstleistungen umfangreiche Darlegungs- und Informationspflichten, die auch für Rechtsanwälte gelten sollen, vor (§ 11a RDG und § 43d BRAO). Die BRAK hatte sich seinerzeit entschieden gegen den Vorschlag zur Einführung eines neuen § 43d in die Bundesrechtsanwaltsordnung ausgesprochen und wird diese Kritik auch aufrechterhalten.
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Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen grundsätzlich. Mit den Neuregelungen sollen im Falle einer Konzerninsolvenz die zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen besser aufeinander abgestimmt werden. Es sollen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext benötigt werden.
Die BRAK warnt in ihrer Stellungnahme allerdings vor der Möglichkeit des sogenannten Forum-shopping. Um ein solches zu vermeiden, sollten, so schlägt es die BRAK vor, spezielle Insolvenzgerichte für Konzerninsolvenzen geschaffen werden.
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In den aktuellen BRAK-Mitteilungen ist unter anderem ein Beitrag von Otmar Kury zur rechtlichen Stellung der Syndici veröffentlicht. Der Autor ist Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses der BRAK und stellt in seinem Aufsatz den Diskussionsstand im Ausschuss dar. Darüber hinaus gibt Michael Quaas seinen jährlichen Überblick über die Rechtsprechung des BGH-Senats für Anwaltssachen des vergangenen Jahres.
Ein weiterer Beitrag, von Frank Remmertz und Alexander Siegmund, ist der Angabe der Kanzleianschrift auf Zweigstellenbriefbögen gewidmet. Die Autoren setzen sich dabei mit der Entscheidung des BGHs vom 16.05.2012 auseinander, die in den BRAK-Mitt. 06/2012 abgedruckt ist. Ebenfalls im Aufsatzteil enthalten sind ein Beitrag von Christina Hofmann zu dem neuen Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung sowie die regelmäßige Rechtsprechungsübersicht von Antje Jungk, Bertin Chab
und Holger Grams zu Pflichten und Haftung des Anwalts.
Im BRAK-Magazin wird unter anderem über den Parlamentarischen Abend der BRAK berichtet.
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Das Restrukturierungsforum Ruhr versteht sich als Netzwerk für den Erhalt von Unternehmen in der Region. Es lädt ein zu einem Vortrag zum Thema
"Disstressed M&A – Unternehmensverkauf als Sanierungsoption in der Krise und Insolvenz"
am 19.03.2013, 18.00 Uhr,
ISM International School of Management, Otto-Hahn-Straße 19, 44227 Dortmund.
Per E-Mail (restrukturierungsforum@ism.de) oder über die Webseite www.restrukturierungsforum.de können Sie sich bis zum 18.03.2013 verbindlich anmelden. Der Kostenbeitrag beträgt 35,00 €.
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgendem Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Bank- und Kapitalmarktrecht / Handels- und Gesellschaftsrecht
Freitag, 01.03.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Grundlagen des Kartellrechts - Einführung und aktuelle Probleme
Kommunikation / Organisation
Mittwoch, 13.03.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Zeitmanagement - Theorie und Praxis
Freitag, 15.03.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Rhetorik für Juristen
Mittwoch, 20.03.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Wenn Frauen Reden - Professionell präsentieren und überzeugen
Die Teilnahmegebühr beträgt 60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Das aktuelle Programm für das Jahr 2013 finden Sie hier.
Die Rechtsanwaltskammer bietet zu dem nachstehend genannten Thema ein Seminar für Mitarbeiter/-innen in Rechtsanwaltskanzleien an. Die Teilnahmegebühr beträgt 60,00 €.
Mitarbeiterseminare
Donnerstag, 14.03.2013, 9:30 bis 15:30 Uhr, Besonderheiten bei der Mandatsübernahme im arbeitsrechtlichen Mandat.
Bitte
beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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