BGB §§ 626, 628 II
Schadensersatzanspruch wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts
BGH, Urteil vom 16.7.2020 - IX ZR 298/19
Fundstelle: NJW 2020, S. 2538

Dem Mandanten steht nach einer durch ein vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts veranlassten Kündigung ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist.

 

Leitsatz des Verfassers

 

 

§ 626 Abs. 2 S. 1, 627 Abs. 1, 628 Abs. 1 und Abs. 2 BGB
Kündigung des Mandatsvertrags durch den Mandanten
BGH Urteil vom 16.7.2020 - IX ZR 298/19 = BeckRS 2020, 17493
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 703

Kündigt der Mandant den Mandatsvertrag wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Anwalts, steht ihm nur dann ein Schadensersatz zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Anwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

BRAO § 46 II, V
Fortsetzung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach Verschmelzung
BGH, Urteil vom 14.7.2020 - AnwZ (Brfg) 8/20
Fundstelle: NJW 2020, S. 2970

1.

Anders als im Falle eines sonstigen Arbeitgeberwechsels liegt in einer Verschmelzung zweier Unternehmen kein Widerrufsgrund für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46 b II BRAO.

2.

Die Rechtsanwaltskammer hat die Befugnis, in einem solchen Fall die Fortsetzung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt in einem klarstellenden Verwaltungsakt zu bescheiden.

 

Leitsatz der Redaktion

 

 

GG Art. 12 I; StGB §§ 70, 133 I, 274 I Nr. 1; StPO § 132a
Verletzung der Berufsfreiheit eines Anwalts durch vorläufiges Berufsverbot
BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 2.7.2020 -1 BvR 1627/19
Fundstelle: NJW 2020, S. 3709

 

  1. Die gesetzliche Grundlage für ein vorläufiges Berufsverbot in § 132 a StPO, die dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter dient genügt den Anforderungen des Grundrechts auf freie Berufswahl (Art. 12 I GG).
  2. Voraussetzung für ein vorläufiges Berufsverbot gem. § 132 a StPO ist, dass die Anordnung erforderlich ist, um bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter abzuwehren, die aus der Berufsausübung resultieren können. Die Gefahrenlage sowie Notwendigkeit und Angemessenheit des vorläufigen Berufsverbots hat das Fachgericht darzulegen und zu erörtern. Auch im Rahmen der nur summarischen Prüfung ohne erschöpfende  Aufklärung des Sachverhalts bedarf es einer Darlegung der den dringenden Verdacht einer Straftat im Sinne des § 70 StGB begründeten Tatsachen (im Anschluss an BVerfGE 44, 105 [118ff.] = NJW 1977, 892; BVerfGE 48, 292 [298] = NJW 1978, 1479; BVerfGK 7, 110 = BeckRS 2005, 32816).
  3. Zur Frage, ob die Nichtherausgabe einer Prozessbürgschaftsurkunde und die fehlende Rücksendung von (drei) Gerichtsakten durch einen Rechtsanwalt als mögliche Anlasstaten der Urkundenunterdrückung (§ 274 I Nr. 1 StGB) und des Verwahrungsbruchs (§ 133 StGB) ein vorläufiges Berufsverbot nach § 132 a StGB rechtfertigen können.

Leitsatz der Redaktion

 

 

MarkenG §§ 14 II Nr. 2, 3, V, 140 III
Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer Domain durch Anwalt
LG München I, Urteil vom 25.6.2020 -17 HK 0 3700/20
Fundstelle: NJW 2020, S. 3398

Gegen die Verwendung der Domain www.schufa-anwalt.de durch einen Rechtsanwalt für seinen Internetauftritt hat die antragstellende, in Deutschland bekannte Kreditschutzorganisation einen Anspruch auf Unterlassung, weil mit der Benutzung dieser Domain bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Gefahr einer Verwechselung mit der Verfügungsmarke besteht.

Leitsatz der Redaktion

 

 

BRAO § 46 III, V
Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin bei Beratung von Arbeitgeberkunden
BGH, Urteil vom 22.6.2020 - AnwZ (Brfg) 23/19
Fundstelle: NJW 2020, S. 2966

1.

Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt setzt voraus, dass die anwaltliche Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis des Antragstellers prägt. EineTätigkeit in Rechtsangelegenheiten von Kunden des Arbeitgebers stellt keine Rechtsangelegenheit des Arbeitgebers dar, selbst wenn sich dieser zu einer Beratung des Kunden verpflichtet hat (Fortführung von Senat NJW 2018, 3100 Rn. 39 ff. und Urteil vom 15.10.2018- AnwZ [Brfg] 58/17, BeckRS 2018, 30038 Rn. 11).

2.

Die rechtliche Beratung von Kunden des Arbeitgebers steht nach § 46 V BRAO einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt entgegen, auch wenn die Wahrnehmung von Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers die Tätigkeit des Antragstellers prägt und dieser nur vereinzelt dessen Kunden berät. Jede rechtsberatende Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten eines Kunden des Arbeitgebers schließt unabhängig von deren Umfang grundsätzlich eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aus.

 

Leitsatz des Verfassers

 

 

FAO §§ 2 II, 5 I Buchst. n, 14g
Personenbeförderungsrecht bei Zulassung als Fachanwältin für Transportrecht
BGH, Urteil vom 22.6.2020 - AnwZ (Brfg) 48/19
Fundstelle: NJW 2020, S. 3111

1.

Ein Mandant, der einen Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht aufsucht, darf erwarten, dass dieser sich im Bereich des Gütertransportrechts auskennt.

2.

Der Verleihung der Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht" steht entgegen, wenn der Rechtsanwalt überwiegend im Bereich des Personenbeförderungsrechts tätig ist.

 

Leitsatz der Redaktion

 

 

Unzulässige Bezeichnung als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht“
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6.2020 - 1 AGH 36/19 = BeckRS 2020, 16982
Fundstelle: NJW-Spez. 2020, S. 639

Mit dem Zusatz "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" verschafft sich ein Anwalt einen objektiv ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Berufskollegen, da der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dieser Berufsträger verfüge über einen besonderen Status, den andere Anwälte nicht aufweisen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

§§ 112 c Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 2 BRAO
Unzulässige Feststellungsklage
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.6.2020 - 1 AGH 31/19 = BeckRS 2020, 12140 Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 447

Fehlt es an einem ausdrücklich bekundeten Willen einer Rechtsanwaltskammer, einen ihr nicht angehörenden Anwalt wettbewerbsrechtlich in Anspruch zu nehmen, ist eine vorbeugende Feststellungsklage unzulässig.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

 

§§ 15, 25 Abs. 2 FAO
Kein Widerruf des Fachanwaltstitels trotz unterbliebener Fortbildung
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.6.2020 - 1 AGH 43/19 = BeckRS 2020, 11856
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 479

Ein Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ist nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Vorstands der Rechtsanwaltskammer von den ihn rechtfertigenden Tatsachen zulässig.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§ 5 Abs. 3 S. 1 lit. c) FAO
Bearbeitungszeitraum für Fachanwaltsanwärter vor Antragstellung
BGH, Beschluss vom 28.5.2020 - AnwZ (Brfg) 10/20 = BeckRS 2020, 14495 Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 511

Der dreijährige Zeitraum, in dem ein Fachanwaltsanwärter vor seiner Antragstellung besondere praktische Erfahrungen erworben haben muss, kann sich in begründeten Ausnahmefallen um maximal 36 Monate verlängern.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

BRAO § 7 Nr. 8, 10
Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für hoheitliche Tätigkeit
BGH, Urteil vom 30.09.2019 – AnwZ (Brfg) 38/18 = BeckRS 2019, 26720
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 30

Ist ein Berufsträger am Erlass hoheitlicher Maßnahmen mit Entscheidungsbefugnis beteiligt, kann er nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

 

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