Digitalisierung des A1-Verfahrens für Selbstständige
Elektronisches Antragsverfahren bei vorübergehender Auslandstätigkeit ab dem 01.01.2022 verpflichtend
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV e.V.) informiert darüber, dass das sogenannte „A1-Verfahren“ für Selbstständige ab dem 01.01.2022 digitalisiert wird.