Wird gegen jemanden wegen einer Straftat eine strafrichterliche Entscheidung oder wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße verhängt, so erlaubt es die Gnadenordnung NRW, in besonderen Einzelfällen auf ein Gnadengesuch hin diese Rechtsfolgen zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder ihre Vollstreckung auszusetzen.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm wird regelmäßig durch die Oberlandesgerichtspräsidentin gebeten, eine genügende Anzahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die zu einer ehrenamtlichen Mitwirkung bei der Bearbeitung von Gnadensachen bereit sind, zu benennen. Wir suchen daher fortlaufend weitere engagierte Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Kammerbezirk, die bereit sind, an Gnadensachen der Gnadenstelle mitzuwirken.

Melden Sie sich gerne bei der Rechtsanwaltskammer Hamm, Frau Alexandra Müller (Tel.: 02381/985028, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).


Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen