Erstmalig findet derzeit im hiesigen Kammerbezirk die Wahl der Vertreter in der Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in elektronischer Form statt. Mitte März 2019 hat der Wahlausschuss der Wahl der Vertreter in der Satzungsversammlung die zweite Wahlbekanntmachung mit den Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal an die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm versandt.
Sie können sich nunmehr aktiv an der Wahl beteiligen. Die Wahlfrist läuft noch bis zum 29.04.2019, 24:00 Uhr.
Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Hamm können Sie sich zum einen über die Kandidaten informieren und zum anderen gelangen Sie über den dort hinterlegten Link zum elektronischen Wahlportal in dem Sie in nur 5 Schritten Ihre Stimme abgeben können.
Aufgrund der erstmalig stattfindenden elektronischen Wahl hat der Wahlausschuss – als kleine Hilfestellung – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die elektronische Wahl auf der Informationsseite abgebildet.
Aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm werden bis zu sieben Mitglieder gewählt. Die Satzungsversammlung, die auch als Anwaltsparlament bezeichnet wird, hat sich u. a. mit der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie der Fachanwaltsordnung (FAO) zu befassen und stellt damit wichtige berufsrechtliche und berufspolitische Weichen. Aktuell erörtert die Satzungsversammlung z. B. Themen wie die Einführung neuer Fachanwaltschaften oder die Verschwiegenheitspflicht und den Datenschutz.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Geben Sie Ihre Stimmen ab!
Die Ergebnisse des STAR-Berichts 2018 sind nun auf der Website der BRAK für Recherchen öffentlich verfügbar. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) ist eine breit angelegte Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft. Sie wird seit 1993 in regelmäßigen Abständen durch das Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg im Auftrag der BRAK durchgeführt.
Die im Jahr 2018 erstellte aktuelle STAR-Untersuchung betrifft das Wirtschaftsjahr 2016. Sie wurde von insgesamt 21 Rechtsanwaltskammern und zahlreichen ihrer Mitglieder unterstützt. Die Daten wurden hinsichtlich verschiedener Merkmale wie Geschlecht, Alter und Spezialisierung der Befragten sowie Kanzleiform und -standort ausgewertet. Bei der Betrachtung wurden die in Vollzeit tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte miteinander verglichen. Überblicksdarstellungen über die wichtigsten Ergebnisse der Auswertung zur Umsatz- und Einkommensentwicklung in der Anwaltschaft sowie speziell zur Situation von Rechtsanwältinnen und zur Einstellung gegenüber Legal Tech wurden in den BRAK-Mitteilungen und im BRAK-Magazin veröffentlicht.
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Die BRAK hat ihre kleine Mitgliederstatistik zum 1.1.2019 veröffentlicht.
Zum Stichtag verzeichneten die regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.857 Mitglieder. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 0,31 %. Die Tendenz, dass die Anwaltschaft insgesamt nur noch sehr moderat wächst, setzt sich damit fort, im Vergleich zum Vorjahr fiel der Anstieg jedoch wieder etwas größer aus.
Sehr deutlich war hingegen – wie im Vorjahr – die Zunahme bei den Syndikusrechtsanwälten: 2.864 Kolleginnen und Kollegen hatten eine Syndikuszulassung, im Vorjahr waren es 1.975, im Jahr 2017, in dem diese Zulassungsart erstmals erfasst wurde, 957. Doppelzulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gab es 14.012 (Vorjahr: 12.079; 2017: 8.738).
Ein Anstieg ist auch bei den zugelassenen Rechtsanwalts-GmbHs erkennbar: Zum Stichtag waren es 947 (Vorjahr: 848). Die Zahl der Rechtsanwalts-AGs und -UGs blieb hingegen gleich.
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Die Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) organisiert in diesem Jahr wieder zwei internationale Programme für junge Anwälte bis 40 Jahre, bestehend aus Kursen über das französische Rechtssystem sowie aus einem Praktikum in einer Kanzlei. Die Bewerber müssen von ihrer Kammer für die Teilnahme empfohlen werden.
Das erste Programm („International Program“) findet in englischer Sprache statt und dauert vom 6. Mai bis 28. Juni 2019. Interessierte können sich hierfür bis zum 12. April 2019 bewerben. Das zweite Programm („Stage International“) findet vom 7. Oktober bis zum 29. November 2019 statt und richtet sich an französischsprechende Junganwälte. Für dieses Programm läuft die Bewerbungsfrist bis zum 3. Juni 2019.
Die Kosten für die Kurse werden von der Pariser Anwaltskammer übernommen. Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Lebensunterhalt tragen die Teilnehmer selbst. Neben guten Kenntnissen der französischen oder englischen Sprache müssen die Kandidaten eine Haftpflichtversicherung sowie ihre Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer nachweisen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Aurore Legrand (alegrand@avocatparis.org) oder Ariane Baux (abaux@avocatparis.org), an die auch die Bewerbungsunterlagen zu senden sind.
Die Bundessteuerberaterkammer BStBK hat einen Vorschlag zur Reform des berufsrechtlichen Gesellschaftsrechts im Steuerberatungsgesetz erarbeitet.
Darin lehnt sie u.a. den von Prof. Dr. Henssler zur Reform der BRAO erarbeiteten Vorschlag zur Erweiterung des Kreises der sozietätsfähigen Personen ab. Sie sieht die Gefahr, dass auch gewerbliche Berufe als mit dem Anwaltsberuf vereinbar und mithin als sozietätsfähig angesehen werden könnten. Nach ihrer Ansicht sollte der Kreis der sozietätsfähigen Personen weiterhin auf solche verkammerten Berufe beschränkt bleiben, die vergleichbaren Berufspflichten wie Steuerberater unterliegen und bei denen ein vergleichbares Schutzniveau – insbesondere bezüglich der Verschwiegenheitspflicht – besteht bzw. die zur Überwachung der Einhaltung dieser Berufspflichten der Berufsaufsicht einer Kammer unterstehen.
Im Zusammenhang mit der Geschäftsführung und der Vertretung einer Steuerberatungsgesellschaft empfiehlt die BStBK, den Vorschlag der BRAK zur Besetzung des Vertretungsorgans zu übernehmen. Dem Vertretungsorgan der Steuerberatungsgesellschaft sollen mithin Steuerberater in vertretungsberechtigter Zahl angehören. Schließlich regt die BStBK an, eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung auch für Sozietäten vorzusehen.
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Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung im Oktober vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in seiner Sitzung am 21.3.2019 in der vom Ausschuss Recht und Verbraucherschutz empfohlenen Fassung angenommen.
Mit dem angenommenen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) soll die Richtlinie umgesetzt und hierdurch ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen erreicht werden. Die BRAK hatte dazu kritisch Stellung genommen.
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird nun dem Bundesrat übermittelt und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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Am 20., 21. Und 22. Mai 2019 bietet die Westfälische Notarkammer in Hamm Informationsveranstaltungen betreffend den Zugang zum Anwaltsnotariat an. Angesprochen werden vor allem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die das Notaramt anstreben, aber auch amtierende Notarinnen und Notare, die sich über die Zukunft der notariellen Amtstätigkeit in ihren Kanzleien Gedanken machen.
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erwägt, die Zahl der auszuschreibenden Notarstellen ab dem Jahr 2021 zu reduzieren. Hieraus ergibt sich Gesprächsbedarf.
Neben Hinweisen auf das Prüfungs- und Zulassungsverfahren werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Stellensituation in den einzelnen Amtsgerichtsbezirken unterrichtet und es wird ein – unverbindlicher – Ausblick in die Zukunft gewagt. Die Notarkammer erhofft sich, dass dadurch eine bessere Planungssicherheit, insbesondere, was die Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung angeht, erreicht werden kann.
Das Anmeldeformular finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass sich jede der fünf ausgeschriebenen Veranstaltungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wendet, die ein Notaramt in den ausgewiesenen Landgerichtsbezirken anstreben oder bereits ausüben. Informationen über die Stellensituation in den zum Bezirk des Landgerichts Münster zählenden Amtsgerichtsbezirken wird also nur in der Veranstaltung am 22. Mai 2019 erteilt werden können.
Es werden keine Teilnehmergebühren erhoben, es wird aber doch um eine verbindliche Anmeldung und dann um die tatsächliche Teilnahme an der von Ihnen ausgewählten Veranstaltung gebeten. Die Notarkammer behält sich vor, die Veranstaltungsreihe auch noch einmal umzuplanen, sollte sich herausstellen, dass das Interesse für einzelne der geplanten Termine zu gering ist.
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