Logo - RAK Hamm

KammerInfo

Ausgabe Nr. 06/2019, vom 28. März 2019

Inhaltsverzeichnis:

Informationen zur Datenübermittlung bei ungeregeltem BREXIT

Mit Blick auf das bevorstehende Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stellt sich – neben vielen anderen Problemen – die Frage, wie die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich rechtssicher gestaltet werden kann, falls es zu einem ungeregelten BREXIT kommen sollte. Die BRAK hat Hinweise zur Datenübermittlung und zu weiteren Aspekten erarbeitet, die aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind; diese sind über die BRAK-Website abrufbar.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Konjunkturklima in den freien Berufen: Sommer-Umfrage 2019

Der Bundesverband der freien Berufe e.V. (bfb) erhebt turnusgemäß das Konjunkturklima in den freien Berufen. Die Umfrage, die das Institut für freie Berufe (IFB) der Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des bfb durchführt, beschäftigt sich mit der Geschäftslage und der erwarteten Entwicklung bei Freiberuflern für den Sommer 2019. Ein Sonderteil beleuchtet die Themen Gründung und Nachfolge. Aus den regelmäßigen Konjunkturumfragen lassen sich wertvolle Erkenntnisse für die übergreifende Vertretung der Interessen aller freien Berufe gewinnen.

Die Beantwortung der Fragen dauert etwa zehn Minuten. Die Teilnahme an der Umfrage ist noch bis zum 12.5.2019 möglich.

Weiterführender Link:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Unterstützung für inhaftierte iranische Menschrenrechtsanwältin

Die BRAK setzt sich erneut für die seit Juni 2018 inhaftierte iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh ein. Vorgeworfen wird ihr u.a. staatsfeindliche Propaganda und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit; beides steht in direktem Zusammenhang mit ihrer anwaltlichen Arbeit. In einem Schreiben an die iranische Führung hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels ihre sofortige Freilassung und die Aufhebung ihrer Verurteilung gefordert; zudem fordert er, die körperliche und psychische Gesundheit Sotoudehs zu garantieren, solange sie sich noch in Haft befindet.

Nasrin Sotoudeh ist weltweit bekannt, weil sie sich als Rechtsanwältin für Opfer von politischer Willkür und Verfolgung einsetzt. Sie kämpft vor allem gegen frauenfeindliche Gesetze und willkürliche Rechtsverletzungen im Iran. Bereits 2011 war sie wegen ihrer Arbeit als Rechtsanwältin zu elf Jahren Haft verurteilt worden, kam aber im September 2013 infolge einer Begnadigung frei. Die BRAK hatte sich bereits damals für die iranische Kollegin eingesetzt. Im Jahr erhielt Nasrin Sotoudeh für ihre Menschenrechtsarbeit den Sacharow-Preis des Europarates.

Weiterführender Link:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Umsetzung der Richtlinie zu PKH im Strafverfahren: Bedenken der BRAK

Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 betreffend die Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren hat sich die BRAK erneut kritisch geäußert. Bis zum 25.5.2019 muss das Recht der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO, §§ 40, 53, 83j IRG, §§ 31 ff. IStGHG) an die Vorgaben der Richtlinie angepasst sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte im Oktober 2018 einen Referentenentwurf vorgelegt, der jüngst politisch und medial scharf in der Kritik stand.

Die BRAK spricht sich, in Reaktion hierauf, entschieden gegen Überlegungen aus, einen „Verzicht“ des Beschuldigten auf seine notwendige Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder eine notwendige Verteidigung nur auf Antrag des Beschuldigten vorzusehen. Zudem stellt die BRAK mit Nachdruck klar, dass sich durch eine Verteidigung des Beschuldigten keine Verfahrensverzögerung ergibt. Der frühzeitige Zugang des Beschuldigten zu Rechtsrat sowie eine effektive Verteidigung seien elementare Bestandteile des Rechtsstaats. Mit dem Referentenentwurf sind aus Sicht der BRAK überschaubare Zusatzkosten verbunden, die ein Rechtsstaat wert sein sollte.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
A1-Bescheinigungen für Geschäftsreisen ins Ausland: Lösung in Sicht

Seit Mai 2010 muss bei geschäftlichen Aufenthalten im EU- und EFTA-Ausland die sog. A1-Bescheinigung beantragt werden. Diese kaum bekannte Verpflichtung gilt für längerfristige Entsendungen und kurzzeitige Geschäftsreisen gleichermaßen. Sie geriet jüngst in den öffentlichen Fokus, weil seit dem 1.1.2019 Arbeitgeber den Antrag gem. § 106 SGB IV verpflichtend elektronisch stellen müssen. Die A1-Bescheinigung dient dazu, bei Auslandsreisen nachzuweisen, welches Sozialsystem für den Versicherten zuständig ist; so soll Sozialversicherungsbetrug verhindert werden. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Sozialsysteme.

Die BRAK hat ein koordiniertes Vorgehen aller freien Berufe initiiert. Nach Information des Bundesverbands freier Berufe e.V. (bfb) haben das Europäische Parlament und der Rat am 19.3.2019 eine politische Einigung zur Modernisierung der Regelungen zur Koordinierung der Sozialsysteme erzielt. Danach soll künftig für  Geschäftsreisen keine A1-Bescheinigung mehr notwendig sein. Rat und Parlament müssen die Einigung noch formal annehmen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass dies noch in dieser Legislaturperiode erfolgen wird.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Reform des anwaltlichen Gebührenrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 14.3.2019 einen Antrag der FDP-Fraktion zur Reform des anwaltlichen Gebührenrechts im vereinfachten Verfahren an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. In ihrem Antrag setzt sich die FDP unter Bezugnahme auf den im April 2018 an das BMJV überreichten gemeinsamen Forderungskatalog von BRAK und DAV für eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ein. Sie fordert die Bundesregierung auf, noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur Reform des RVG vorzulegen, das sowohl die Forderung nach einer strukturellen als auch einer linearen, die Tariflohnentwicklung berücksichtigenden, Anpassung der Gebühren beinhaltet.

Neben dem Rechtsausschuss des Bundestages sind nun vor allem die Länder am Zug. Von ihrer Zustimmung hängt die Umsetzung einer Reform des RVG letztlich ab. Derzeit lassen die Länder die Kostenquoten gerichtlicher Verfahren evaluieren; die Ergebnisse der Evaluation sollen im Rahmen der Justizministerkonferenz im Juni 2019 erörtert werden. Damit steht zu erwarten, dass eine Erhöhung der Anwaltsgebühren erneut mit einer Erhöhung auch der Gerichtskosten verknüpft werden soll.

Weiterführender Link:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Wanderausstellung der Dokumentations- und Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus" NRW im Oberlandesgericht Hamm

Die Wanderausstellung „Justiz und Nationalsozialismus“ der Dokumentations- und Forschungsstelle Nordrhein-Westfalen wurde erstmals im September 2016 auf dem 71. Deutschen Juristentag in Essen gezeigt. Im Oberlandesgericht Hamm kann zum ersten Mal ein neues Element zum westfälischen Anwaltsnotariat in der NS-Zeit präsentiert werden, das von der Westfälischen Notarkammer erarbeitet worden ist. Die Wanderausstellung lädt dazu ein, sich mit der Rolle der Justiz einschließlich der westfälischen Anwaltsnotare im Nationalsozialismus zu beschäftigen. Sie bleibt dabei aber nicht in der Zeit des Nationalsozialismus stehen, sondern zeigt auch die Nachwirkungen der Diktatur von der Gründung der Bundesrepublik bis in die heutige Zeit auf. Die Ausstellung findet vom 04. April bis zum 31. Mai 2019 im Oberlandesgericht Hamm statt.

Nähere Informationen können dem anliegenden Veranstaltungsflyer entnommen werden.

Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
beA-Newsletter

Den aktuellen beA-Newsletter finden Sie hier:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

Zum Abbestellen des Newsletters: Hier klicken!