Der Rechtsanwaltsaustausch Deutschland – China geht in die nächste Runde. Für das anstehende Seminar in Köln/Bonn von 7.-14.4.2019 mit Folgeveranstaltung von 16.-23.6.2019 in Hangzhou zu den Themen IT-Recht, Datenschutzrecht und IT-Sicherheit sowie Anwaltliches Berufsrecht werden sechs Teilnehmer/innen gesucht. Die Veranstaltungen umfassen jeweils ein fünftägiges Seminar und schließen mit einer Konferenz, bei der die Ergebnisse des Seminars vorgestellt werden. Die Seminarsprache ist Englisch. Veranstalter sind die BRAK, die Gesellschaft für internationale rechtliche Zusammenarbeit GmbH sowie die All China Lawyers Associatioin; finanziert wird das Programm durch die Robert Bosch Stiftung.
Die Teilnehmer/innen müssen in Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein, in Deutschland oder China anwaltlich praktizieren, mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen IT-Recht, Datenschutzrecht, IT-Sicherheit und sehr gute Englischkenntnisse haben. Ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.
Aussagekräftige Bewerbungen inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben auf Englisch (eine DIN A4-Seite) können bis zum 1.3.2019 an Rechtsanwältin Swetlana Schaworonkowa (domaschke@brak.de) gerichtet werden.
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Ausschreibung Rechtsanwaltsaustausch
Die Ende November durch die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätigt. Die dazu nötigen Änderungen in der FAO werden voraussichtlich in Heft 2/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten dann mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, also am 1.7.2019.
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BRAK-Presseerklärung Nr. 28 v. 26.11.2018
Beschlüsse der Satzungsversammlung
Informationen zur Satzungsversammlung
Die Bereitschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen, ist im Jahr 2018 weiter gestiegen, auf ca. 89 %. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des Ende Januar vorgelegten Tätigkeitsberichts der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft für das Jahr 2018.
Der Tätigkeitsbericht 2018 enthält statistische Angaben zu den bei der Schlichtungsstelle geführten Verfahren, zeigt typische Fallkonstellationen, gibt Empfehlungen zur Vermeidung derartiger Streitigkeiten und enthält beispielhaft einige anonymisierte Schlichtungsfälle.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet wurde. Sie kann bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro angerufen werden. Sie ist als Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes anerkannt.
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Pressemitteilung der Schlichtungsstelle v. 31.1.2019
Die BRAK setzt sich weiter intensiv für die dringend erforderliche Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung ein. Einen gemeinsam mit dem DAV erarbeiteten Forderungskatalog zum anwaltlichen Gebührenrecht hatte sie bereits im April 2018 an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, übergeben. Er wurde im Herbst 2018 den Ländern zur Stellungnahme weitergeleitet. Neben zahlreichen strukturellen Verbesserungsvorschlägen zum RVG enthält der Katalog auch die Forderung der Anwaltschaft nach einer linearen Anpassung der Gebühren.
Ende Januar befasste sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Forderung, aus der Bundesregierung wurde hierfür Unterstützung signalisiert. Anfang Februar haben sich BRAK und DAV nun in einem gemeinsamen Schreiben an die Justizministerinnen und -minister der Länder gewandt, um ihrer Forderung nach einer Reform des anwaltlichen Gebührenrechts weiter Nachdruck zu verleihen.
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Online-Meldung der BRAK v. 7.2.2019
Gemeinsamer Forderungskatalog zum Gebührenrecht von BRAK und DAV
Nach zähen Diskussionen konnte am 31.1.2019 der Pakt für den Rechtsstaat abgeschlossen werden, den sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt hatten. Die Regierungschefs von Bund und Ländern einigten sich unter anderem darauf, 2.000 Stellen in der Justiz zu schaffen. Hierfür wird der Bund insgesamt 220 Mio. Euro zur Verfügung stellen.
BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels begrüßt den Pakt, betont allerdings zugleich: „Es muss aber auch darum gehen, das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu stärken. Dies gelingt jedoch nicht allein mit der effizienten Lösung von Konflikten vor Gericht. Bürgerinnen und Bürger müssen sich auch darauf verlassen können, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir werden uns daher, gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein e. V., weiter dafür stark machen, dass der Zugang zum Recht gewährleistet wird und Beschuldigtenrechte nicht eingeschränkt werden.“
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BRAK-Presseerklärung Nr. 3 v. 1.2.2019
Die BRAK begrüßt die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Angriff genommene Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Angesichts rückläufiger Zahlen neuer Ausbildungsverhältnisse zur/zum Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten begrüßt die BRAK vom Ministerium vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem der Ausbildungsberuf wieder attraktiver gestaltet werden soll.
BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hat sich in einem Schreiben an das Ministerium ausführlich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Darin begrüßt er insbesondere mit der Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung verbundene positive Signal, gibt aber zu bedenken, dass die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern bereits jetzt über der im Gesetzentwurf vorgesehenen Mindestvergütung liegen. Zugleich kritisiert Wessels, dass mit vorgesehenen organisatorischen Änderungen ein deutlicher zeitlicher und finanzieller Mehraufwand für die Rechtsanwaltskammern verbunden sein wird.
Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich Ende Februar mit dem Entwurf befassen.
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Präsidentenschreiben v. 29.1.2019
Das Bundesfinanzministerium hat am 30.1.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822/EU vom 25. Mai 2018 in die Ressortabstimmung gebracht. Bis Ende 2019 muss Deutschland nach der Richtlinie eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen einführen. Zusätzlich sieht der Referentenentwurf eine Anzeigepflicht auch für rein nationale Steuergestaltungen vor. Anzeigepflichtig sind nach der Richtlinie sog. Intermediäre, vor allem Rechtanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, in bestimmten Konstellationen auch die Mandanten selbst.
Die BRAK tritt der Einführung einer Anzeigepflicht für rein nationale Steuergestaltungen entschieden entgegen. Die Umsetzung der Richtlinie muss ohne jegliche Erweiterung erfolgen. Eine Anzeigepflicht hält die BRAK insgesamt für problematisch: „Die absolute Vertraulichkeit mandatsbezogener Kommunikation muss geschützt werden! Das Persönlichkeitsrecht der Mandanten und die Institution einer freien und unabhängigen Anwaltschaft dürfen nicht durch Meldepflichten ausgehöhlt werden. Wir lehnen eine Anzeigepflicht – für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gleichermaßen wie für Mandantinnen und Mandanten – daher nachdrücklich ab“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.
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BRAK-Presseerklärung Nr. 2 v. 1.2.2019
Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht des OLG Hamm für den Monat Februar 2019 finden Sie hier:
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