Die BRAK veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover die Konferenz "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft". Sie findet am 9.11.2018 in Hannover statt und hat eine der aktuell drängendsten Fragen des anwaltlichen Berufsrechts zum Thema: "Anwaltliches Gesellschaftsrecht – Zwischen Fremdkapital und Zugang zum Recht".
Die Konferenz soll das Spannungsfeld zwischen reiner Kapitalbeteiligung an Rechtsanwaltskanzleien, der Gewährleistung anwaltlicher "Core Values" (Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Loyalität und Kompetenz) und des gleichen Zugangs zum Recht für alle Rechtsuchenden aus verschiedenen Perspektiven ausleuchten. Einleitend werden der BRAK-Vorschlag zur Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts (Stellungnahme der BRAK 2018/15) und auch der vom DAV/Prof. Dr. Henssler vorgelegte Vorschlag vorgestellt. In der abschließenden Podiumsdiskussion sollen rechtspolitische Schlüsse aus dem zuvor Gehörten und Diskutierten gezogen werden.
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Der Bundesrat hat am 19.10.2018 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Stellung zu nehmen.
Er regt an, zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die in dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie in dem weiteren Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (BR-Drs. 385/18) jeweils vorgesehenen Änderungen in Art. 17b EGBGB unter Beachtung der vorgesehenen Änderungen des Art. 17 EGBGB aufeinander abzustimmen sind.
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Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes vorgelegt, über den bereits am 19.10.2018 im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Eine öffentliche Anhörung von neun Sachverständigen und zwei Vertretern der Mieter- und Immobilienverbände findet am heutigen Tag, dem 7.11.2018, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages statt. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben.
In dieser Stellungnahme bittet der Bundesrat den Gesetzgeber, u.a. zu prüfen, wie § 556d II 5 BGB so modifiziert werden kann, dass eine gesetzliche Klarstellung bezüglich einer etwaigen Veröffentlichungspflicht erreicht wird. Ferner sei nach Ansicht des Bundesrates der in § 558 II 1 BGB festgelegte Bezugszeitraum für die örtliche Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre auszuweiten. Des Weiteren sollen in § 558 V BGB und § 559 I BGB die Anrechnungssätze von elf auf acht Prozent verringert werden. Nach Auffassung des Bundesrates sei eine Absenkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten sachgerecht und auskömmlich.
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