Wie berichtet, haben auf einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 27.6.2018 die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern mehrheitlich beschlossen, das beA in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass secunet die Beseitigung zweier in ihrem Gutachten vom 18.6.2018 bezeichneten Schwachstellen bestätigt hat, soweit sie sich auf die Client Security beziehen.
Hinsichtlich der die Client Security betreffenden Schwachstellen hat secunet zwischenzeitlich mitgeteilt (Presseerklärung 20 v. 3.7.2018), dass die Client Security ihrer Auffassung nach zum Download bereit gestellt werden kann. Ab dem 4.7. ist damit die Installation und auch die Erstregistrierung wieder möglich. Anleitungen finden Sie in Kürze auf www.bea.brak.de.
Zum 3.9.2018 soll dann das beA-System freigeschaltet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass secunet bis dahin die Beseitigung bestimmter Schwachstellen (zu den Einzelheiten vgl. Presseerklärung Nr. 19 v. 27.6.2018), bestätigt hat. Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt.
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Im Fachanwaltsausschuss Verwaltungsrecht ist für die restliche Amtszeit bis zum 31. Oktober 2020 das Amt eines ordentlichen Mitglieds zu besetzen. Eine Wiederbesetzung ist möglich. Kolleginnen und Kollegen, die die Fachanwaltsbezeichnung im Verwaltungsrecht führen und zur Mitarbeit im Ausschuss bereit sind, werden gebeten, sich bis zum 27. Juli 2018 bei der Kammergeschäftsstelle schriftlich oder per E-Mail an mueller@rak-hamm.de zu melden.
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung vom 21.6.2018, ist am 28.6.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und bereits am 1.7.2018 in Kraft getreten.
Zuvor fand am 14.5.2018 im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf statt, an der Herr Rechtsanwalt Dr. Schultz, Rechtsanwalt beim BGH, als Mitglied des Ausschusses ZPO/GVG der Bundesrechtsanwaltskammer teilgenommen hat.
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf einer Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer (Notarverzeichnis- und -postfachverordnung – NotVPV) vorgelegt.
In das elektronische Notarverzeichnis werden u.a. die Stammdaten aller Notare eingetragen. Es wird von der Bundesnotarkammer (bereits seit 2010) geführt und kann unter www.notar.de von jedermann zur Suche von Notaren oder Urkunden genutzt werden. Das besondere elektronische Notarpostfach löst das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ab, über das die Notare bereits seit dem Jahr 2007 flächendeckend mit den Gerichten kommunizieren.
Teil 1 der NotVPV enthält die näheren Einzelheiten zum Notarverzeichnis, Regelungen zu den dort einzutragenden Daten sowie zur Einsichtnahme in das Verzeichnis.
Teil 2 der NotVPV betrifft das besondere elektronische Notarpostfach und regelt insbesondere dessen Zweck sowie Einrichtung, Aktivierung, Verwaltung und Löschung der einzelnen Postfächer.
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Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes vorgelegt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 sollen die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und setzt weiteren kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um.
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Die Internationale Juristenkommission hat Schulungsmaterialien zum Thema Zugang zur Justiz für Kindermigranten veröffentlicht.
Diese Materialien sollen Rechtsanwälten bei der Vertretung von Kindermigranten helfen, ihr Wissen über die Rechte dieser Kinder zu erweitern, ihr Verständnis für die Anwendung internationaler Rechtsbehelfsmechanismen bei Menschenrechtsverletzungen von Kindermigranten zu verbessern und Ratschläge zur effektiven Kommunikation
zu geben.
Die Materialen sind in deutscher, englischer, spanischer, griechischer und bulgarischer Sprache erschienen und können hier herunterladen werden:
https://www.icj.org/training-materials-on-access-to-justice-for-migrant-children/
Fragen oder Feedback zu diesen Materialien können Sie gerne direkt an die Internationale
Juristenkommission richten: gryte.kuliesiute@icj.org.
Die 31. Konferenz der LAWASIA (Law Association for Asia and the Pacific) findet vom 2.-.5.11.2019 in Siem Reap/Kambodscha statt. Über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erwartet. Neben asiatisch-europäischem Wirtschaftsrecht, außergerichtlicher Streitbeilegung, Menschenrechten und Familienrecht wird auch das spannende Thema „Künstliche Intelligenz und die Auswirkung auf das Arbeitsrecht“ auf dem Programm stehen.
Die Anmeldung ist bis zum 7. Juli 2018 noch zu Early-Bird-Konditionen möglich.
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