Die von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Zusammenhang mit Asylverfahren wiederholt gegen die deutsche Anwaltschaft erhobenen Vorwürfe weist die BRAK mit Nachdruck zurück. Dobrindt hatte behauptet, eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ nutze die Mittel des Rechtsstaats, um ihn durch eine bewusst herbeigeführte Überlastung von innen heraus zu bekämpfen. 2015 seien die Grenzen überrannt worden, jetzt versuchten „Abschiebe-Saboteure“ das gleiche mit den Gerichten.
Sowohl der Vizepräsident der BRAK, Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers, als auch der Vorsitzende des BRAK-Ausschusses für Asyl- und Ausländerrecht, Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks, äußerten ihre Verärgerung über diese – von Dobrindt später wiederholte – Behauptung, die Anwaltschaft sabotiere massenhaft Abschiebungen. Beide betonten, dass es Aufgabe der Anwaltschaft sei, den Betroffenen den Zugang zum Recht und zu einer endgültigen, gerichtlich überprüften Entscheidung zu ermöglichen.
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BRAK-Presseerklärung Nr. 13/2018 v. 14.5.2018
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Hocks, Der Spiegel v. 18.5.2018
Bereits am 24.5.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie gilt ebenso wie das neue Bundesdatenschutzgesetz ab dem 25.5.2018. Auf ihrer Website hat die BRAK eine Reihe von Informationsmaterialien für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum neuen Datenschutzrecht zusammengestellt, unter anderem eine Checkliste und häufig gestellte Fragen (FAQ).
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Mathis/Dreßler, BRAK-Magazin 2/2018, 16
Der Hans Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in seine sechste Runde. Der Wettbewerb für Jura-Studierende wurde von der Soldan Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, dem Deutschen Anwaltverein und der BRAK ins Leben gerufen.
Anhand eines fiktiven Falls wird ein (zivilrechtliches) Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden frühzeitig einen Einblick in die abwechslungsreiche Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu ermöglichen. Die mündlichen Verhandlungen des Soldan Moots spielen vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts Hannover. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland treten in mehreren Verhandlungen als Kläger oder Beklagte auf. Zwei Juroren bewerten dabei die Plädoyers der Studierenden.
Gesucht werden engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich als Richter, als Juror oder als Mentor für ein Team einsetzen. Interessierte wenden sich bitte an Rechtsanwältin Kristina Trierweiler (trierweiler@brak.de).
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Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung hat die BRAK deutlich kritisiert. In ihrer Mitte Mai veröffentlichten Stellungnahme legt sie erheblichen Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf dar.
Insbesondere mahnt die BRAK an, dass die vorgesehenen Regelungen für Whistleblower einer ausdrücklichen Ausnahme für Berufsgeheimnisträger bedürfen, soweit es sich um Mandanteninformationen handelt; anders sei die besondere anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht zu wahren. Ferner äußert die BRAK sich im Detail zu den vorgesehenen verfahrensrechtlichen Regelungen.
Für problematisch hält die BRAK außerdem eine vorgesehene Streitwertminderung für die begünstigte Partei. Sie kritisiert den Referentenentwurf insoweit nachdrücklich als zusätzliches Sonderopfer, das der Anwaltschaft abverlangt werde.
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BRAK-Stellungnahme Nr. 17/2018
In seiner Sitzung am 14.5.2018 befasste sich der für die Fachanwaltsordnung zuständige Ausschuss 1 der Satzungsversammlung mit einem möglichen Fachanwalt für Sportrecht.
Der auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV, erläuterte die Besonderheiten des Rechts in Bezug auf Sport. Der Ausschussvorsitzende, Rechtsanwalt Dr. Kai Greve, resümierte im Anschluss: Die Diskussion habe gezeigt, wie vielfältig die rechtlichen Aspekte seien. Erste rechtliche Überlegungen zur Ausgestaltung einer solchen Fachanwaltschaft bedürften noch der vertiefenden Diskussion. Der Ausschuss stehe der weiteren Diskussion einer solchen möglichen Fachanwaltschaft grundsätzlich positiv gegenüber.
Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Zu den insgesamt rund 120 Mitgliedern der Satzungsversammlung zählen Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK.
Die Bundesregierung hat am 9.5.2018 einen Entwurf des schon länger diskutierten Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vorgelegt.
Mit der Einführung dieser neuen Klageart soll Verbrauchern eine kostengünstige Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden, die gleichartige Schäden erlitten haben. Klagebefugt sollen insbesondere Verbraucherschutzvereine sein, an die der Gesetzentwurf weitere Mindestanforderungen definiert. Zulässig soll die Musterfeststellungsklage nur sein, wenn die Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern glaubhaft gemacht wird und mindestens 50 Verbraucher ihre Forderungen innerhalb eines Monats zum Klageregister anmelden. Ergebnis des Verfahrens soll eine zwischen den angemeldeten Verbrauchern und dem beklagten Unternehmen für Folgestreitigkeiten bindende Feststellung bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse sein.
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