In der Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer am 15.04.2018 hat die Secunet Security Networks-AG erste vorläufige Zwischenergebnisse der Prüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) vorgestellt. Secunet, eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Gutachterfirma, war seitens der BRAK damit beauftragt worden, die konzeptionelle Architektur und die technische Lösung des beA zu prüfen. Die ersten Berichte ergeben, dass keine Fehler vorliegen, die den grundlegenden Aufbau des beA-Systems infrage stellen. Die bisher festgestellten Schwachstellen des beA-Systems können, so Secunet, behoben werden.
Das umfassende Gutachten der Secunet AG wird nicht vor Mitte Mai vorliegen. Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der BRAK Nr. 7 vom 15.04.2018 entnehmen.
Die bereits am 24.05.2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren, nunmehr ab 25.05.2018, europaweit das Datenschutzrecht umfassend reformieren und damit das bisherige Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen ersetzen. Viele bisher aus dem Bundesdatenschutzgesetz bekannten Grundsätze werden ergänzt bzw. umfassend neu geregelt. Die Neuerungen treffen branchenübergreifend alle Unternehmen in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union und haben deshalb auch unmittelbar Auswirkungen für die täglichen Abläufe in Anwaltskanzleien. Ebenfalls zum 25.05.2018 wird das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft treten. Die DS-GVO stärkt die Rechte der von der Datenverarbeitung Betroffenen und weitet Dokumentations- und Nachweispflichten nicht unerheblich aus. Damit bringt die neue DS-GVO für Kanzleien eine Reihe neuer Herausforderungen mit sich - sei es in der anwaltlichen Beratung, aber auch
im Rahmen der eigenen Büroorganisation. Der Bereich Datenschutz sollte von jedem(r)
Kollegen / Kollegin in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst werden. Es müssen viele neue Prozesse geschaffen und existierende Muster, Checklisten sowie Vertragsdokumente überarbeitet werden.
In einer Mischung aus Seminar und Diskussion bieten wir Ihnen nachstehende Termine für Veranstaltungen an, um Ihnen die Grundstruktur der EU-Datenschutz-Grundverordnung aufzuzeigen, Ihnen die neuen Anforderungen näher zu bringen und auf die Änderungen aufmerksam zu machen. Das Seminar ist so gestaltet, dass ausreichend Zeit verbleibt, um persönliche Fragestellungen zu besprechen.
Die Teilnahmegebühr für jede Veranstaltung beträgt € 50,--. Die Veranstaltungen richten sich an Berufsträger, nicht an deren Mitarbeiter.
Buchen Sie durch einen Klick auf die unten stehenden Termine.
Termine:
Donnerstag, 03.05.2018. 9:00 - 13:30 Uhr (Referent: RA Christian Oberwetter)
Dienstag, 15.05.2018, 9:00 - 13:30 Uhr (Referenten: Dipl.-Inform. Olaf Tenti / RA Andreas Göbel)
Dienstag, 22.05.2018, 9:00 - 13:30 Uhr (Referent: RA Dr. Sebastian Meyer, LL.M.)
Donnerstag, 24.05.2018, 14:30 - 19:00 Uhr (Referent: RA Dr. Sebastian Meyer, LL.M.)
Samstag, 02.06.2018, 9:00
- 13:30 Uhr (Referent: RA Christian Oberwetter)
Donnerstag, 07.06.2018, 14:30 - 19:00 Uhr (Referent: RA Dr. Sebastian Meyer LL.M.)
Dienstag, 12.06.2018, 9:00 - 13:30 Uhr (Referenten: Dipl.-Inform. Olaf Tenti
/ RA Andreas Göbel)
Donnerstag, 14.06.2018, 14:30 - 19:00 Uhr (Referent: RA Dr. Sebastian Meyer LL.M.)
Donnerstag, 05.07.2018, 14:30 - 19:00 Uhr (Referent: RA Christian Oberwetter)
Donnerstag, 12.07.2018, 14:30 - 19:00 Uhr (Referent: RA Christian Oberwetter)
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