Am 25.05.2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als unmittelbar geltendes Recht Inkrafttreten. Der deutsche Gesetzgeber hat zudem ein neues Datenschutzanpassungsgesetz erlassen (BDSG), welches die europäische Verordnung ergänzt und ebenfalls am 25.05.2018 wirksam wird.
Der Ausschuss Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer formuliert derzeit Hinweise für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sobald diese vorliegen, werden wir sie im Newsletter bekannt geben. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat bereits eine umfangreiche Handreichung „Die Datenschutz-Grundverordnung – Erste Erkenntnisse und ihre Anwendung auf die anwaltliche Berufspraxis“ erarbeitet. Diese finden Sie hier:
Muster für Verschwiegenheitsvereinbarungen gemäß § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StBG gibt es bereits diverse. Oftmals fehlen jedoch Hinweise zur Technik des Vertragsschlusses, insbesondere wenn auf anwaltlicher Seite nicht ein Einzelanwalt, sondern die Mitglieder einer größerern Berufsausübungsgesellschaft beteiligt sind.
Herr Kollege Dr. Mirko Möller LL.M., Dortmund, hat sich in einem Beitrag für die in wenigen Tagen erscheinende neue Ausgabe unseres KammerReports mit dem Thema auseinandergesetzt und gibt praktische Hinweise. Seine Ausführungen finden Sie vorab hier:
Der Ausschuss Abwickler/Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich jüngst mit den Hinweisen für die Tätigkeit des Abwicklers befasst und diese überarbeitet. Die aktualisierte Fassung der Hinweise, Stand März 2018, finden Sie hier:
Die Streitwertkommission, bestehend aus den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte, hat im Februar eine erweiterte und konkretisierte Fassung des Streitwertkatalogs vorgelegt.
Neben notwendigen redaktionellen Änderungen wurden unter anderem im Bereich der Urteilsverfahren Bestimmungen zum Streitwert bei Konkurrentenklagen, Schadenersatzklagen, Urlaubsansprüchen und Vergleichsmehrwerten aufgenommen. Im Bereich der Beschlussverfahren wurden Bestimmungen zu Streitwerten bei der Entsendung von Mitgliedern in den Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat und bei Statusverfahren leitender Angestellter neu in den Katalog eingeführt.
Die BRAK hatte bereits zu den beiden vorangegangenen Versionen des Katalogs kritisch Stellung genommen. Die dort vorgebrachten Anregungen blieben jedoch bislang unberücksichtigt. Auch diesmal wies die Vorsitzende der Streitwertkommission in ihrem Übersendungsschreiben darauf hin, dass man die eingegangenen Anregungen weitestgehend unberücksichtigt gelassen habe.
Weiterführende Links:
Streitwertkatalog (Änderungen gegenüber der Fassung von 2016 sind gelb markiert)
Stellungnahmen der BRAK Nr. 20/2013 und 05/2016
Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der All China Lawyers Association (ACLA) führt die BRAK seit 2015 das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, welches von der Robert Bosch Stiftung finanziert wird. Jeweils eine Woche lang tauschen sich deutsche und chinesische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über ihr berufliches Selbstverständnis, die unterschiedlichen Rechtssysteme und Rechtskulturen aus. Flankierend sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten Teil des Programms.
Das nächste Seminar findet vom 27.5. bis 2.6.2018 in Dresden zu den Themen anwaltliches Berufsrecht und Umweltrecht statt.
Dafür sucht die BRAK sechs Teilnehmer/innen. Sie müssen in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen sein, mehrjährige Erfahrung im Umweltrecht und gute Englischkenntnisse sowie ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit haben. Bewerbungen sind bis zum 5.4.2018 an Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto (domaschke@brak.de) zu richten.
Weiterführender Link:
Die Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) organisiert in diesem Jahr wieder zwei internationale Programme für junge Anwälte, bestehend aus Kursen über das französische Rechtssystem sowie aus einem Praktikum in einer Kanzlei.
Das International Program findet in englischer Sprache statt und dauert vom 14.5. – 20.7.2018 (zehn Wochen). Interessierte können sich hierfür bis zum 6.4.2018 bewerben.
Die Stage International findet vom 8.10. – 30.11.2018 statt und richtet sich an französischsprechende Junganwälte. Für dieses Programm läuft die Bewerbungsfrist noch bis zum 8.6.2018.
Die Kosten für die Kurse übernimmt die Pariser Anwaltskammer; die Kosten für die Anreise, für die Unterkunft und für den Lebensunterhalt müssen die Teilnehmer/innen selbst tragen. Neben guten Kenntnissen der französischen oder englischen Sprache müssen die Kandidaten eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Dokumente umfassen: Lebenslauf und Motivationsschreiben in englischer oder französischer Sprache je nach dem gewählten Programm, Foto, Passkopie und Zulassungsnachweis einer Rechtsanwaltskammer. Für weitere Informationen oder zum Einreichen der Bewerbungsunterlagen können Sie sich an Ariane Baux (abaux@avocatparis.org) wenden.
Weiterführender Link:
Ausschreibung International Program
Am 6./7.9.2018 findet in Trier ein von der Europäischen Rechtsakademie Trier (ERA) und dem CCBE ausgerichteter Wettbewerb für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus verschiedenen EU-Ländern statt. In einem Teamwettstreit müssen sie ihre Kenntnisse im EU-Recht und ihre anwaltlichen Fähigkeiten anhand praktischer Fallbeispiele unter Beweis stellen. Den Gewinnern winkt eine Mitgliedschaft im Förderverein der ERA und damit die Chance, Teil eines Netzwerks von gleichgesinnten Rechtspraktikern und Organisationen in ganz Europa zu sein, die sich für eine bessere Praxis des europäischen Rechts einsetzen.
Die Teilnehmer/innen werden von den Rechtsanwaltskammern der CCBE-Mitgliedsländer vorgeschlagen. Interessierte sollten sich bis spätestens 12.4.2018 mit einer der teilnehmenden Kammern in Verbindung setzen. In Deutschland sind dies die Rechtsanwaltskammern Celle, Hamm, Hamburg und Sachsen sowie die Bundesrechtsanwaltskammer (Kontakt über das Brüsseler Büro der BRAK: brak.bxl@brak.eu).
Weiterführender Link:
Mediatoren und Berufsbetreuer zählen nicht zu den in § 59a I 1 BRAO aufgeführten Berufen, mit denen es Rechtsanwälten über § 59a III BRAO erlaubt ist, sich zu einer Bürogemeinschaft zu verbinden. Das hat der BGH in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit seinem bisherigen anwaltlichen Sozius eine Bürogemeinschaft bildete, seit jener nur noch als Mediator und Betreuer praktiziert; mit seiner Klage wandte der Rechtsanwalt sich gegen den belehrenden Hinweis, den ihn die zuständige Rechtsanwaltskammer deshalb erteilt hatte.
Für die vom Kläger begehrte Vorlage an das BVerfG sah der BGH keine Veranlassung. Dazu kam das Gericht nach ausführlicher Prüfung, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung der sozietätsfähigen Berufe in § 59a I 1, III BRAO bestehen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist für den BGH, dass Mediatoren und Berufsbetreuer kein den sozietätsfähigen Berufen entsprechendes Schutzniveau bieten; insbesondere sei die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht nicht berufs- und strafrechtlich abgesichert.
Die Neufassung von § 203 III, IV StGB durch das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen war nicht Prüfungsgegenstand, weil sie zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, nämlich als der belehrende Hinweis gegen den Kläger erlassen wurde, noch nicht galt. Der BGH musste daher nicht beantworten, ob die Neuregelung etwas an der verfassungsrechtlichen Bewertung ändert.
BGH, Urt. v. 29.1.2018 – AnwZ (Brfg) 32/17
Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht für März 2018 finden Sie hier:
Das FORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V. lädt zur Vortragsveranstaltung zum Schwerpunktthema Umsatzsteuer am Montag, 23.04.2018, von 14:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr,im Festsaal der Oranienburg („Nebenschloss“) ein.
Der Eintritt ist frei. Aus organisatorischen Gründen bittet das FORUM um eine Anmeldung bis zum 18.04.2018 (per E-Mail an info@steuerforum-nordkirchen.de); begrenzte Teilnehmerzahl – max. 180 – in der Reihenfolge der Anmeldung.
In der Deutschen Hochschule der Polizei, Zum Roten Berge 18-24, 48165 Münster, findet am Freitag, 27.04.2018, 9:30 Uhr bis ca. 15:45 Uhr, die Arbeitstagung „Kriminaltechnik im Strafverfahren“ statt.
Es werden 20 Teilnahmeplätze für Rechtsanwälte/-innen zur Verfügung gestellt, die im „Windhundverfahren“ vergeben werden. Die Kosten für das Seminar betragen 70,00 €. Darin enthalten sind Tagungsgetränke und das Mittagessen.
Als Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Wiss. Mit. Christina Kosin, DHPol. Fachgebiet III.5, Telefon: 02501/806-218, E-Mail: christina.kosin@dhpol.de zur Verfügung.
Die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) veranstaltet am 11. und 12. April 2018 in Passau das nunmehr 13. Internationale For..Net-Symposium unter dem Titel „Wertschöpfung durch Digitalisierung: Innovation.Ethik.Sicherheit“. Das Symposium wird in Kooperation mit der Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung (FREDI) und erstmals auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgerichtet.
Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Nähere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite www.for-net.info. Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsführerin der Forschungsstelle, Frau Anne Paschke, unter der Telefonnummer: 0851/509-2299 oder anne.paschke@uni-passau.de gerne zur Verfügung.
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Kommunkation
Freitag, 06.04.2018, 13:30 - 19:00 Uhr, Der Rechtsanwalt als Schauspieler - Wirkung von Stimme und Körpersprache
Mediation
Nach § 3 Abs. 1 ZMediatAusbV (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung)
hat der zertifizierte Mediator in einem Umfang von 40 Stunden innerhalb von vier Jahren an Fortbildungen teilzunehmen. Die RAK Hamm bietet hierzu folgende noch belegbare Fortbildungen an.
Mittwoch, 28.03.2018, 14:30 - 20:00 Uhr, Kleine Zauberkunststücke in der Mediation
Vergaberecht/Verwaltungsrecht
Mittwoch, 28.03.2018, 14:30 - 20:00 Uhr, Vergaberecht & Compliance - Rechtsgrundlagen und Organisatorische Umsetzung in Behörden und öffentlichen
Unternehmen
Verwaltungsrecht
Freitag, 06.04.2018, 13:30 - 19:00 Uhr, Kommunalrecht - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Transportrecht / Versicherungsrecht
Mittwoch,
04.04.2018, 14:30 - 20:00 Uhr, Aktuelle Probleme und Schnittstellen zwischen Transport- und Speditionsrecht und Versicherungsrecht - Update 2018
Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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