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KammerInfo - Sondernewsletter

vom 10. Januar 2018

beA Aktuell

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle hätten uns gewünscht, dass das beA ab dem 01.01.2018 störungsfrei zur Verfügung gestanden hätte. Sie alle wissen, dies ist nicht der Fall. Seien Sie versichert, dass alle Beteiligten an einer sachgerechten und zeitnahen Lösung arbeiten. Die Grundlagen hierfür sind in der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer vom 09.01.2018 geschaffen worden. Insoweit darf ich auf die beigefügte Presseerklärung verweisen.

Uns ist bewusst, dass es viele offene Fragen gibt. Erste Antworten finden Sie hier. Darüber hinaus arbeitet die Bundesrechtsanwaltskammer mit Hochdruck daran, eine greifbare Perspektive hinsichtlich der Inbetriebnahme des beA zu entwickeln und dies transparent zu kommunizieren. Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt aktuell einen Informationskatalog zusammen, den wir unmittelbar nach seinem Erscheinen veröffentlichen werden. Die Rechtsanwaltskammer Hamm wird die Bundesrechtsanwaltskammer bei der Bewältigung der aufgetretenen Probleme konstruktiv begleiten und unterstützen. Bleiben wir optimistisch!

 

Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. Ulrich Wessels
Präsident

Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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