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KammerInfo - Sondernewsletter

vom 29. Dezember 2017

Aktuelle Fragen und Antworten zum beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zwischenzeitlich einen Fragen- und Antwortenkatalog zur Offline-Schaltung des beA veröffentlicht. Nutzen Sie diese Informationsquelle!

Danach geht die BRAK gegenwärtig davon aus, dass das beA zum 1. Januar 2018 nicht zur Verfügung stehen wird. Zur passiven Nutzungspflicht führt die BRAK weiter aus, dass unter den vorgenannten Voraussetzungen Rechtsanwälte nach dem 1. Januar 2018 vorerst nicht ihrer passiven Nutzungspflicht nachkommen können; damit träfe den einzelnen Rechtsanwalt aber auch keine individuelle Verantwortung, so dass auch keine berufsrechtliche Pflichtverletzung vorgehalten werden könne.

Zu den Einzelheiten:

http://bea.brak.de/fragen-und-antworten/e-bea-muss-vorerst-offline-bleiben-fragen-und-antworten/

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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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